Zweiter Neigungswechsel - jedoch der erste mit Bafög. Verfällt der Anspruch auf Bafög

NagasakiGG

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Hallo,

Und zwar folgendes: ich habe mich bei Studiengang A an der Hochschule X beworben, und wurde auch angenommen. BAföG-Antrag wurde auch gestellt, aber auf fehlende Unterlagen nicht mehr reagiert.

Dann habe ich einige Tage nachdem das Semester angefangen hat - durch Zufall - gesehen, dass ich an meinem (damaligen) Wunschstudiengang B an der Hochschule Y angenommen wurde. Also natürlich direkt noch am selben Tag exmatrikuliert und immatrikuliert incl. Bafög-Unterlagen losgeschickt.

Jetzt befinde ich mich im 2. Semester von Studiengang B und plane jedoch innerhalb der Hochschule Y zum Studiengang C zu wechseln. Kann das Bafög-Amt Komplikationen machen, weil das ja so gesehen mein 2. Wechsel ist. Aber eben hab direkt im 1. Semester 2 Tage nachdem es angefangen hat gewechselt und habe auch noch kein Bafög bezogen

Noch als Info: ich habe mich zwar nach Semesterbeginn, aber vor den Lehrveranstaltungen beider Unis ex- Bzw immatrikuliert. Also kann ich ja eigentlich argumentieren, dass zB in meinem Wunschstudiengang was frei geworden ist, oder nicht? Eigentlich müsste es ja kein Wechsel sein, da ich ja von dem Studiengang Netto nichts hatte
 
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Wenn Dir bislang noch kein BAFÖG beschieden worden ist, kannst Du das immer noch beantragten; steht Dir für einen Studiengang zu - ob das der erste oder elfundzwanzigste ist spielt überhaupt keine Rolle ! Musst Du noch nicht mal angeben !
 
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de la Cruz schrieb:
Wenn Dir bislang noch kein BAFÖG beschieen worden ist, kannst Du das immer noch beantragten; steht Dir für einen Studiengang zu - ob das der erste oder elfundzwanzigste ist spielt überhaupt keine Rolle ! Musst Du noch nicht mal angeben !

Leider absolut falsch!!!
Es interessiert absolut nicht ob man Bafög bekommen hat oder nicht. Wenn man es theoretisch hätte bekommen können gilt nur dies.

Für den TE trifft sowas aber eh nicht zu, da das ja nicht sein dritter Studiengang ist sonder der zweite. Das erste war ja kein Wechsel. Du (TE) wirst ja die Einschreibung bei Studiengang a zurückgezogen haben um dich bei b einzuschreiben. Und damit wird es der erste Wechsel und sofern du nicht schon mehrere Semester studierst ist alles gut.
 
Danke für eure Antworten!

@Ungard, ich habe mich 0800 2236341 erkundigt, und die nette Dame am Telefon meinte, das man erst nach einem Semester vom Fachrichtungswechsel sprechen kann. - natürlich muss man da die von der Hochschule angegebenen Fristen beachten. Und bei mir war das jetzt so, dass letztes Jahr die Hochschule an 19.09. angefangen hat, die Vorlesungen jedoch am 4.10. (die ersten beiden Wochen waren Prüfungswochen.) auf der Homepage steht auch "4.10. - Wiederbeginn der Lehrveranstaltungen"
 
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