Wohnen im Waggon, Baumhaus, etc.

methadron

Commander
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Ahoi,
ich habe da mal wieder eine Frage. Ich habe gerade in einer Sendung ein Paar gesehen, die sich auf Waggons ein Haus gebaut haben.

Da stellt sich mir die Frage, wie ist das gesetzlich geregelt?

Ich meine dass ich mal gehört habe, dass in Baugebieten die Häuser zumindest ähnlich aussehen müssen.
Aber gibt es da Bestimmungen, was als permanenter Wohnraum angesehen wird? Oder dürfte ich theoretisch auch in einem Baumhaus, Zelt, was auch immer leben?
 
Naja, dein Haus muss zumindest ähnlich ausschauen, wenn du weder Beziehungen noch Kohle hast, denn dann geht so gut wie Alles. Ansonsten wird dir sogar die Farbe deiner Dachziegel vorgeschrieben.
 
Dein Baumhaus muss z. Bsp. einen Wasseranschluss in der Küche haben und der Raum braucht eine gewisse Mindestraumhöhe.
Es gibt genaue Vorschriften für jedes Bundesland in deren Bauordnung für eine zu Dauerwohnzwecken dienende Wohnung. Diese Mindestvorschriften für eine Wohnung muss auch ein Haus erfüllen (Wohnung=Haus).
 
Könnte man doch mit einer anderen Meldeadresse umgehen.

Ein Freund will sich nen Anhänger zur Wohnung umbauen. Im Endeffekt is das nur Last und somit an garnix gebunden.
 
ThomasK_7 schrieb:
Es gibt genaue Vorschriften für jedes Bundesland in deren Bauordnung für eine zu Dauerwohnzwecken dienende Wohnung.

Liesse sich das mit einem Wohnmobil oder Hausboot umgehen, das man nicht dauerhaft im selben Bundesland stehen laesst? (Das koennte nur etwas kompliziert werden, wenn man mal eine Postanschrift braucht...)
 
Es gibt hinreichende Vorschriften zu dem Thema und sehr viele und sehr einfache Möglichkeiten diese zu umgehen.

Das Hinzuziehen eines Fachanwaltes bei einem derart umfangreichen Projekt mit sowieso größerem finanziellen Einsatz ist anzuraten. Der muss dann auch für seinen rechtlichen Rat einstehen.
 
Das Problem ist nicht die Post-, sondern die Meldeanschrift!

Postanschrift kann alles sein, wo die Deutsche Post zustellt.
Meldeanschrift nur dauerhaft zu Wohnzwecken zugelassener Wohnraum.
 
Einer mit amtlicher Baugenehmigung für Wohnnutzung oder mit Bestandsschutz für nicht mehr der aktuellen Norm entsprechende Räume.
Im Detail zu erfragen im örtlichen Bauamt.
 
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