Ebay-KA Kauf mit Paypal - Paket ist verloren...wie vorgehen?

PayPal Käuferschutzantrag stellen, das Geld zurückbekommen und den Verkäufer die Angelegenheit mit Hermes regeln lassen.
​Geht so sicherlich am schnellsten.
 
Hauptsache irgendwelche sinnlosen Klugscheißer Aussagen raushauen, die so hilfreich sind wie ein Bandwurm im Darm.

Ich bezog mich auf das Thema das man bei Kleinanzeigen nur lokal handeln sollte. Dennoch freue ich mich immer wenn jemand seine Ware oder sein Geld nicht bekommt. Der TE mag sein Geld vielleicht wiederbekommen, aber die Ware hat er trotzdem nicht.
 
boarder-winterman schrieb:
PayPal Käuferschutzantrag stellen, das Geld zurückbekommen und den Verkäufer die Angelegenheit mit Hermes regeln lassen.
​Geht so sicherlich am schnellsten.

Und hoffen das der Verkäufer dann nicht zum Anwalt rennt und den Betrag wieder einklagt. Oder wieso genau sollte ein Rückzahlungsanspruch bestehen, bevor der Schaden von Hermes reguliert wurde ?

matze787 schrieb:
Nun stelle man sich mal vor, man hat dann einen Hanswurst auf der anderen Seite (was hier nicht der Fall ist!), der sich sagt: warum ich? Ich hab ja nachweislich verschickt und das Geld bekommen, damit habe ich meine Leistung doch erfüllt!
Kurzfassung: Es ist eine Nebenpflicht, weigert er sich, dann haftet er und muss aus eigener Tasche die Rückzahlung leisten.

Stevo86 schrieb:
Du hast Recht, aber die meisten wollen Gebührn sparen, da ist es günstier als Ebay selber, weil "Gier Frisst Hirn".

Bei Ebay selbst kannst du immer noch einen Fall aufmachen aber bei Kleinanzeigen..

Und wenn das Gehirn dann völlig aufgefressen ist verfasst man Posts deinen, oder was genau bringt einem der Fall bei Ebay ?

Käuferschutz bei Überweisung gibt es bei Ebay nur bei bestimmten gewerblichen Verkäufern und bei Zahlung mit PayPal macht es keinen Unterschied ob ich bei Ebay, Kleinanzeigen oder hier im Forum kaufe.

Also, ich höre, warum genau ist der Versandkauf bei Ebay so viel sicherer als bei Kleinanzeigen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Stevo86 schrieb:
Du hast Recht, aber die meisten wollen Gebührn sparen, da ist es günstier als Ebay selber, weil "Gier Frisst Hirn".

Bei Ebay selbst kannst du immer noch einen Fall aufmachen aber bei Kleinanzeigen..

Wirklich nur Abholung oder maximal Überweisung.

PayPal ist PayPal.

Ob ich über eBay, über Kleinanzeigen, Facebook oder mydirtyhobby was kaufe, Käuferschutz ist immer vorhanden.
 
NagasakiGG schrieb:
PayPal ist PayPal.

Ob ich über eBay, über Kleinanzeigen, Facebook oder mydirtyhobby was kaufe, Käuferschutz ist immer vorhanden.

Soweit ist das ja schon einmal eine gute Aussage! Der Verkäufer hat Hermes inzwischen kontaktiert, allerdings soll er nochmal 5 Tagw warten, bevor die Verlustmeldung entgegen genommen werden kann. Zur Erinnerung: das Paket ist am 29.05.17 versandt worden.

Ich frage mich nun, ob ich dem Verkäufer eine Frist setzen sollte. Zu allem Überfluss ist das Paypalkonto das Konto des Stiefbruders vom Verkäufer und dieser hat von Paypal die Info bekommen, dass der Kaufbetrag bis zur Lösung des Problems "eingefroren" ist...da ich seit dem 29.05.17 nichts bekommen habe, müsste ich doch längst einen Rechtsanspruch haben.

Was meint Ihr, wie würdet Ihr vorgehen?

Danke! :-)
 
Hast du ihn in Verzug gesetzt?

Außerdem scheint er doch kooperativ zu sein. Was willst du erreichen?
 
Was genau meinst Du mit "in Verzug setzen"? Vielleicht meine ich genau das...Der Fall ist jetzt bei Paypal eröffnet, das Geld eingefroren.

Die Sache ist halt - muss ich jetzt ewig warten, bis Hermes mal erstattet? Eigentlich ist es doch vielmehr so, dass die Lieferung seit fast 4 Wochen aussteht und ich Anspruch auf Rückzahlung habe, oder nicht?

Das Schlimmste (mal von einer ganz ausbleibenden Rückzahlung abgesehen) was passieren könnte ist, dass Hermes das Paket nbun doch noch wiederfindet. Denn natürlich habe ich für das verschwundene Teil längst Ersatz geschaffen...

Ich habe also ein hohes und m. E. auch berechtigtes Interesse an einer baldigen Rückzahlung, ganz unabhängig von Hermes. Und daher frage ich mich, ob ich nicht sogar einen Rückzahlungstermin versetzen MUSS?!
 
Hat Hermes überhaupt Fristen, wenn ein Paket verschwindet? Mehr als 4 Wochen zu warten erscheint mir recht lang.
 
Welche Post # meint Du? Da standen ja auch eine Menge Aussagen, die so nun nachweislich Unsinn sind...
 
Käuferschutz ist immer vorhanden.

SoSo

Ausnahmen vom Käuferschutz

Gutscheine, Fahrzeuge mit Motor, industrielle Maschinen und Artikel, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, individuell gefertigt wurden oder persönlich abgeholt werden, sind beispielsweise nicht vom Käuferschutz abgedeckt.


3.2. Ausnahmen
Anspruch auf Käuferschutz kann für den Erwerb der meisten Waren und Dienstleistungen (wie beispielsweise Fahrkarten, immaterielle Güter wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte) mit folgenden Ausnahmen bestehen:

Erwerb von Grundeigentum (darunter jegliche Form von Wohneigentum),
Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen (einschließlich Gegenstände oder Forderungen, die Teil eines Unternehmens oder einer Unternehmensakquisition sind),
Fahrzeuge (darunter jegliche motorisierte Fahrzeuge, Motorräder, Luft- und Wasserfahrzeuge; ausgenommen tragbare Leichtfahrzeuge, die für Freizeitzwecke genutzt werden, wie etwa Fahrräder oder Hoverboards),
Zahlungen auf Crowd-Funding- oder Crowd-Lending-Plattformen,
individuell angefertigte Artikel (außer solchen, die als INR im Sinne dieser Richtlinie gelten),
gemäß der PayPal-Nutzungsrichtlinie verbotene Waren und Dienstleistungen,
Erwerb von Maschinen, die in der verarbeitenden Industrie verwendet werden,
Zahlungsmitteläquivalente (darunter jegliche Geschenkkarten oder Prepaid-Karten),
persönliche Zahlungen,
jegliche Wetteinsätze und sonstige Glücksspielaktivitäten,
Zahlungen im Zusammenhang mit Finanzprodukten oder Kapitalanlagen,
Zahlungen an Verwaltungsbehörden oder an im Auftrag von Verwaltungsbehörden Handelnde,
Spenden,
Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die sie selbst abholen oder durch Dritte für Sie abholen lassen (einschließlich der Abholung im Einzelhandel) und die sie als INR (nicht erhalten) geltend machen,
Zahlungen im Zusammenhang mit Gold (sowohl in physischer als auch börsengehandelter (exchange traded) Form),
Transaktionen, die über PayPal Mass Payments (siehe Ziffer A4.4 der PayPal-Nutzungsbedingungen) durchgeführt wurden.


Und bei Family & Friends gibt es keinen Käuferschutz da es per Se nicht für Käufe sondrn für Geld verschenken an Freunde gedacht ist.
 
@ matze787

Zum Thema "in Verzug setzen" bitte Wikipedia oder Google bemühen. Grundsätzlich geht es darum, dass du erst (u. U.) diverse rechtliche Schritte befolgen musst, bevor du (konkrete) Ansprüche generieren kannst.

Dass du Ersatz angeschafft hast ist dein Privatvergnügen und am Ende u. U. schlicht Pech.

Du hast wohl erstmal einen Anspruch auf Lieferung der Kaufsache. Siehe aber hierzu auch die Kommentare auf Seite 1.

Nachweislich kein Unsinn sind z. B. auf Seite 1 die Kommentare #14, #15 und #18 (bis auf den letzten Satz).
 
Zuletzt bearbeitet:
matze787 schrieb:
Die Sache ist halt - muss ich jetzt ewig warten, bis Hermes mal erstattet? Eigentlich ist es doch vielmehr so, dass die Lieferung seit fast 4 Wochen aussteht und ich Anspruch auf Rückzahlung habe, oder nicht?
Der Verkäufer muss nur versenden, alles was danach mit dem Paket passiert ist einzig und allein dein Problem. Er hat versendet und ist damit raus, allenfalls muss er bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen Hermes assistieren und Geld weiterleiten. Er muss es aber nicht vorstrecken bevor überhaupt klar ist wann, wie viel und ob überhaupt etwas von Hermes erstattet wird (evtl taucht das Paket ja wieder auf, es haben schon einige Weihnachtsgeschenke zu Ostern bekommen)

matze787 schrieb:
Ich habe also ein hohes und m. E. auch berechtigtes Interesse an einer baldigen Rückzahlung, ganz unabhängig von Hermes.

Du hast ein Interesse, aber eben kein Recht.
 
@Pandora - Woraus leitest Du die Aussagen ab? Fakt ist, dass z. B. die Hermes-Verlustmeldung AUSSCHLIEßLICH vom Verkäufer/Absender initiiert werden kann. Die Aussage, dass das auschließlich mein Problem sei ist also Unsinn.

Lasst uns das hier beenden, weil auch hier einfach zu viele widersprüchliche Aussagen fallen und als Wahrheit verkauft werden. Ich werde mal Rechtsbeistand einholen und schauen, wie der Fall nun tatsächlich liegt.
 
matze787 schrieb:

Das du meinen Post besser nochmal lesen solltest, insbesondere den Teil "muss er bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen Hermes assistieren und Geld weiterleiten. Er muss es aber nicht vorstrecken bevor überhaupt klar ist wann, wie viel und ob überhaupt etwas von Hermes erstattet wird" ;)
 
@TE
du erlebst gerade den (rechtlichen) Unterschied, ob du bei einem Händler oder einer Privatperson etwas Kaufst.
Deine Erwartungshaltung ist, dass der Verkäufer gefälligst spuren soll und du mit den Problemen nix zu tun haben willst. So funktioniert das aber nicht.

Du trägst das Transportrisiko, du hast Hermes Akzeptiert, somit bist du verantwortlich, wenn dir der Service von Hermes nicht passt!
 
@florian.
Das hätte mit DHL auch passieren können.
@TE
du hattest einen elektronischen Versandschein von dem Verkäufer?
Was sagt denn der Sendestatus?
Wenn du nur steht wie Daten elektronisch übermittelt, bezweifle ich, dass das Paket jemals auf den Weg gebracht wurde
 
florian. schrieb:
@TE
du erlebst gerade den (rechtlichen) Unterschied, ob du bei einem Händler oder einer Privatperson etwas Kaufst.
Deine Erwartungshaltung ist, dass der Verkäufer gefälligst spuren soll und du mit den Problemen nix zu tun haben willst. So funktioniert das aber nicht.

Du trägst das Transportrisiko, du hast Hermes Akzeptiert, somit bist du verantwortlich, wenn dir der Service von Hermes nicht passt!
Das ist nicht richtig. Klar hab ich mich als Verkäufer darum zu kümmern, wenn ich eine Sendung versichert verschicke. Wäre ja noch schöner, wenn man einfach nur sagen kann hast halt Pech.
 
aber das hat der Verkäufer doch getan, aber dem TE geht der Service von Hermes nicht schnell genug.
 
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