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PayPal Käuferschutzantrag stellen, das Geld zurückbekommen und den Verkäufer die Angelegenheit mit Hermes regeln lassen.
Geht so sicherlich am schnellsten.
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Hauptsache irgendwelche sinnlosen Klugscheißer Aussagen raushauen, die so hilfreich sind wie ein Bandwurm im Darm.
Der TE mag sein Geld vielleicht wiederbekommen, aber die Ware hat er trotzdem nicht.
boarder-winterman schrieb:PayPal Käuferschutzantrag stellen, das Geld zurückbekommen und den Verkäufer die Angelegenheit mit Hermes regeln lassen.
Geht so sicherlich am schnellsten.
Kurzfassung: Es ist eine Nebenpflicht, weigert er sich, dann haftet er und muss aus eigener Tasche die Rückzahlung leisten.matze787 schrieb:Nun stelle man sich mal vor, man hat dann einen Hanswurst auf der anderen Seite (was hier nicht der Fall ist!), der sich sagt: warum ich? Ich hab ja nachweislich verschickt und das Geld bekommen, damit habe ich meine Leistung doch erfüllt!
Stevo86 schrieb:Du hast Recht, aber die meisten wollen Gebührn sparen, da ist es günstier als Ebay selber, weil "Gier Frisst Hirn".
Bei Ebay selbst kannst du immer noch einen Fall aufmachen aber bei Kleinanzeigen..
Stevo86 schrieb:Du hast Recht, aber die meisten wollen Gebührn sparen, da ist es günstier als Ebay selber, weil "Gier Frisst Hirn".
Bei Ebay selbst kannst du immer noch einen Fall aufmachen aber bei Kleinanzeigen..
Wirklich nur Abholung oder maximal Überweisung.
NagasakiGG schrieb:PayPal ist PayPal.
Ob ich über eBay, über Kleinanzeigen, Facebook oder mydirtyhobby was kaufe, Käuferschutz ist immer vorhanden.
matze787 schrieb:da ich seit dem 29.05.17 nichts bekommen habe, müsste ich doch längst einen Rechtsanspruch haben.
Käuferschutz ist immer vorhanden.
Ausnahmen vom Käuferschutz
Gutscheine, Fahrzeuge mit Motor, industrielle Maschinen und Artikel, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, individuell gefertigt wurden oder persönlich abgeholt werden, sind beispielsweise nicht vom Käuferschutz abgedeckt.
3.2. Ausnahmen
Anspruch auf Käuferschutz kann für den Erwerb der meisten Waren und Dienstleistungen (wie beispielsweise Fahrkarten, immaterielle Güter wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte) mit folgenden Ausnahmen bestehen:
Erwerb von Grundeigentum (darunter jegliche Form von Wohneigentum),
Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen (einschließlich Gegenstände oder Forderungen, die Teil eines Unternehmens oder einer Unternehmensakquisition sind),
Fahrzeuge (darunter jegliche motorisierte Fahrzeuge, Motorräder, Luft- und Wasserfahrzeuge; ausgenommen tragbare Leichtfahrzeuge, die für Freizeitzwecke genutzt werden, wie etwa Fahrräder oder Hoverboards),
Zahlungen auf Crowd-Funding- oder Crowd-Lending-Plattformen,
individuell angefertigte Artikel (außer solchen, die als INR im Sinne dieser Richtlinie gelten),
gemäß der PayPal-Nutzungsrichtlinie verbotene Waren und Dienstleistungen,
Erwerb von Maschinen, die in der verarbeitenden Industrie verwendet werden,
Zahlungsmitteläquivalente (darunter jegliche Geschenkkarten oder Prepaid-Karten),
persönliche Zahlungen,
jegliche Wetteinsätze und sonstige Glücksspielaktivitäten,
Zahlungen im Zusammenhang mit Finanzprodukten oder Kapitalanlagen,
Zahlungen an Verwaltungsbehörden oder an im Auftrag von Verwaltungsbehörden Handelnde,
Spenden,
Erwerb von Waren oder Dienstleistungen, die sie selbst abholen oder durch Dritte für Sie abholen lassen (einschließlich der Abholung im Einzelhandel) und die sie als INR (nicht erhalten) geltend machen,
Zahlungen im Zusammenhang mit Gold (sowohl in physischer als auch börsengehandelter (exchange traded) Form),
Transaktionen, die über PayPal Mass Payments (siehe Ziffer A4.4 der PayPal-Nutzungsbedingungen) durchgeführt wurden.
Der Verkäufer muss nur versenden, alles was danach mit dem Paket passiert ist einzig und allein dein Problem. Er hat versendet und ist damit raus, allenfalls muss er bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen Hermes assistieren und Geld weiterleiten. Er muss es aber nicht vorstrecken bevor überhaupt klar ist wann, wie viel und ob überhaupt etwas von Hermes erstattet wird (evtl taucht das Paket ja wieder auf, es haben schon einige Weihnachtsgeschenke zu Ostern bekommen)matze787 schrieb:Die Sache ist halt - muss ich jetzt ewig warten, bis Hermes mal erstattet? Eigentlich ist es doch vielmehr so, dass die Lieferung seit fast 4 Wochen aussteht und ich Anspruch auf Rückzahlung habe, oder nicht?
matze787 schrieb:Ich habe also ein hohes und m. E. auch berechtigtes Interesse an einer baldigen Rückzahlung, ganz unabhängig von Hermes.
matze787 schrieb:? Fakt ist,
Das ist nicht richtig. Klar hab ich mich als Verkäufer darum zu kümmern, wenn ich eine Sendung versichert verschicke. Wäre ja noch schöner, wenn man einfach nur sagen kann hast halt Pech.florian. schrieb:@TE
du erlebst gerade den (rechtlichen) Unterschied, ob du bei einem Händler oder einer Privatperson etwas Kaufst.
Deine Erwartungshaltung ist, dass der Verkäufer gefälligst spuren soll und du mit den Problemen nix zu tun haben willst. So funktioniert das aber nicht.
Du trägst das Transportrisiko, du hast Hermes Akzeptiert, somit bist du verantwortlich, wenn dir der Service von Hermes nicht passt!