Neue Drillisch Tarife noch Gesetzeskonform? (EU Limit)

Magellan

Fleet Admiral
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Hallo,

seit dem 15.Juni ist ja das EU-Roaming abgeschafft - konnte mich mit meinem Altvertrag auch schon davon überzeugen.

Was mich irritiert sind die neuen Discounter Verträge der Drillisch Marken (premiumsim, winsim ...), die haben nun seit dem Stichtag alle ein "EU-Paket" ausgewiesen.

Beim 3GB Tarif von premiumsim heißt es z.B.:
Bis zu 1 GB zusätzliches Datenvolumen kann innerhalb der Weltzonen 1 und 2 genutzt werden. Weitere Infos und Länderliste siehe Preisliste. Ab Erreichen von 1 GB ist keine Datenverbindung mehr möglich. Wenn Sie weiter surfen möchten, können Sie ein Data-Reset für 12,99 € buchen. Das Data-Reset beinhaltet bis zu 1 GB Datenvolumen pro Monat und ist bis zum Monatsende gültig.

https://www.premiumsim.de/

So wie ich die Gesetzeslage verstehe muss das 3GB Volumen doch innerhalb der EU genauso gültig sein wie im Inland - wie ist das mit der Limitierung und Zusatzkosten für weiteres Volumen vereinbar ?
 
Links anklicken wird wohl immer schwerer :lol:

  • Es handelt sich um einen alternativen Roamingtarif
    Weitere Informationen unter: www.premiumsim.de/eu

Was ist ein alternativer Roamingtarif?

Bei „alternativen Roamingtarifen” ist entweder eine EU-Leistung oder ein EU-Paket bereits im Tarif enthalten, oder Sie haben eine kostenpflichtige EU-Option gebucht.



Was sind die Vorteile eines alternativen Roamingtarifs?

Sie nutzen das Datenvolumen aus Ihrer EU-Option zusätzlich zu Ihrem Inklusivvolumen/Inlandsdatenvolumen. [Hervorhebung von mir] So gilt beispielsweise das „Europa-Paket” auch in Ländern, in denen die EU-Roamingverordnung keine Anwendung findet; nämlich in Andorra, der Isle of Man, den Kanalinseln Jersey und Guernsey und der Schweiz.

Du kannst also die gesamten 3+1=4GB Datenvolumen auch ohne Zusatzkosten im Ausland nutzen.



Das "EU-Paket" (dessen Umfang auch über den des EU-regulierten Roamingtarifs hinausgeht) ist schlicht und ergreifend eine weiterhin völlig legale Art der Tarifgestaltung mit dem Ziel, dem Kunden mehr Geld aus der Tasche zu ziehen (hat der Tarif denn vor dem 15.6. auch schon 12,99€ gekostet oder war er da günstiger?).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ne eben nicht, die formulieren es nur bewusst irreleitend :)

hab die Erklärung jetzt aber hier gefunden:

Allerdings sind in manchen Verträgen Auslandspakete enthalten, die zum Beispiel nur ein paar Freiminuten und ein kleines Datenpaket fürs EU-Ausland vorsehen. Wenn so eine Option noch aktiv ist, dann gilt diese – und nicht die EU-Regelung. Solche „alternativen Roaming-Modelle“ sind nach wie vor erlaubt.

Die Anbieter sind aber verpflichtet, den Kunden auf Wunsch in den regulierten EU-Tarif einzustufen.

http://handytarif-test.de/handytari...ehren-eu-mit-welchen-kosten-muss-man-rechnen/

Heißt Drillisch ködert mit + Schweiz + zusätzliches Volumn, dafür limitiert man sich als Kunde aber auf die 1GB statt 3GB - hängt dann letztlich vom Nutzerprofil ab was besser ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fair-Use-Formel bezüglich Datenvolumen nach Roaming-Wegfall:

Wenn Grundgebühr/Datenvolumen in GB > 4,85, dann gilt im EU-Ausland dasselbe Datenvolumen wie im Inland.
Wenn Grundgebühr/Datenvolumen in GB < 4,85, dann muss evtl. Datenvolumen für das Ausland hinzugekauft werden.

Ich zahle z.B. 12,99€ im Monat und habe 2 GByte. Da 12,99/2=6,5 und somit > 4,85 habe ich im Ausland dasselbe Volumen.

Weitere Informationen hier.
 
Nach der Ansicht des Videos bei heise habe ich das anders verstanden.

Die Provider im Ausland dürfen vom heimischen Provider für einen Kunden in einem anderen Land 7,70 Euro / GB verlangen. Man kann aber keinen Anbieter dazu verpflichten, mehr an ausländische Anbieter zu zahlen, als es für einen rentabel ist. Als Beispiel für ein günstiges Land wurde Estland aufgeführt. Wenn man dort z.B. 5 Euro für 5 GB bezahlt, darf der heimische Anbieter das Volumen im Ausland begrenzen.

Daher glaube ich auch, dass man im EU Ausland (+ in ein paar anderen Ländern) bei Drillisch nur die 1 GB des Auslandspaketes nutzen darf.
 
Danke, dann gibts also noch ne zweite Ausnahme.

Hab grad mal für meinen Tarif nachgerechnet:

8,99€ / 2GB = 4,495

folglich: 8,99€ / (9,136€ / 1GB) * 2 = 1,962 GB die ich ohne Aufpreis im Ausland gesetzlich garantiert nutzen darf - da wird der Anbieter wegen 38MB Differenz dann wohl auch nichts machen.

Bei dem premiumsim Tarif mit 3GB für 9,99 käme man nur auf 2,187 da könnte dann der Zusatz verlangt werden.
 
Interessant. Ich wäre davon ausgegangen, dass die EU-Regulierung der "kleinste gemeinsame Nenner" ist, also dass deren Vorgaben immer mindestens erfüllt werden müssen – aber auch (aus Kundensicht positiv) überschritten, nicht aber unterschritten werden dürfen. :freaky:
 
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