pixelfehler oder tier ?

Sarius87

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hallo, habe meinen 700€ monitor seit gerade mal 3 monaten - gerade ist mir das aufgefallen :

IMG_20170625143255553.jpg

entweder sind da einige pixel tot oder es ist ein winziges vieh das da gestorben ist ... was meint ihr ? und ist doch auf jeden Fall ein Gewährleistungsfall oder ?
 
Kriegst das Bild noch schärfer?
ich würd ma schätzen das da 5 Pixel komplett tot sind, und 2 halb

EDIT:
schreib den Händler an, versuch noch ein schärferes bild hinzukriegen und Schick dies auch mit ab.
wenn du glück hast bekommst ja einen neuen ausgetauscht, wenn der Händler sich Quer stellt dann versuch es beim Hersteller.
 
Scheint ein kleines totes Tier zu sein.
Das wird die Gewährleistung abdecken, weil die Dichtung zwischen Außenschicht und Panel fehlerhaft ist.
Bei einem toten Pixel wäre es Kulanz, weil bei einem Monitor immer ein paar Pixel defekt sein dürfen.

Wobei selbst das von jedem Hersteller umgetauscht wird.
 
Sehr lustig :D

Einfach zurückschicken, wenn du nicht dran rumgeschraubt hast, sollte dir keiner unsachgemäße Bneutzung vorwerfen können.

Du könntest natürlich vorher noch versuchen, das Tier einfach abzuwischen ;) :p
 
würde da den Monitor schön wieder einpacken und zurück zum Händler damit
 
Bloß nicht erwähnen um welchen Monitor es sich handelt - könnte ja ein Garantiefall sein ;)

Nach drei Monaten wird den der Händler nicht mehr zurück nehmen...
 
Gewittertierchen sind KEIN Gewährleistungsfall, ob das von der Garantie abgedeckt ist hängt allein von den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers ab. Grundsätzlich sollte man erstmal da ansetzen. Jeder Markenhersteller hat einen Endkundenservice.
 
ist der Acer Predator XB271HUbmiprz
 
@e-Funktion:
in den ersten 6 Monaten hat man die besten Karten beim Händler, Beweislastumkehr ist das stichwort.
Zitat Quelle: https://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115

,, Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. ''

Der händler wird nicht beweisen können das es beim VK der pfleck nicht da war (auser es wurde ein Pixeltest, mit Protokoll etc. Durchgeführt), von daher wirst gute chancen haben, nur nicht zuviel Zeit verstreichen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sasi Black schrieb:
Ich habe absichtlich nach dem Modell gefragt, da man im besten Fall am nächsten Tag bereits ein Ersatzgerät vom Hersteller auf Basis der Garantie bekommt.

"Zurückschicken" impliziert etwas anderes als "nachbesserung fordern". Auch kontaktiert man in dem Fall zuerst den Händler ;)

Und bitte: Kommata sind keine Anführungszeichen. Das schaut ja aus...
 
ist ein tier, ist jetzt wo anders... und notebooksbilliger schreibt mir : "Nach Prüfung des Sachverhalts müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass es sich hierbei nicht um einen Hardwaremangel handelt. Eine Abwicklung im Rahmen der Gewährleistung können wir daher nicht vornehmen."

was tut man da jetzt am besten ?
 
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