Wie bezahlt man einen Neuwagen?

Acrylium schrieb:
Alles was ich über den Händer weiß ist, dass es ihn schon jahrelang hier im Ort gibt. Habe zuvor aber noch nie mit ihm zu tun gehabt, das ist wie gesagt mein allererster Autokauf.

Schon mal im Internet geschaut, auch bei Neuwagen kann man hier teils ordentlich sparen und bei 50K hat man da ganz schnell den größeren Motor oder nächsten Sommerurlaub im Budget.
 
Pandora schrieb:
Schon mal im Internet geschaut, auch bei Neuwagen kann man hier teils ordentlich sparen und bei 50K hat man da ganz schnell den größeren Motor oder nächsten Sommerurlaub im Budget.
Ja hab' bei Mobile und AutoScout geschaut, aber da gab's das Auto was ich wollte fast gar nicht bzw. nur in seltsamen Farben.
 
Persönlich habe ich bereits über http://www.carneoo.de/konfigurator Platform konfiguriert und bin dann an einem örtlichen Händler zu dem
dort angezeigten Angebot vermittelt worden.
War kein reimport und Bezahlung bei Abholung.

Mein Münchner Händler könnte mit diesem Preis nicht konkurrieren und für 6.000€ Ersparnis bin ich dann auch gern an einem Urlaubstag nach Halle gefahren um den Wagen abzuholen.
 
Markus83Muc schrieb:
Persönlich habe ich bereits über http://www.carneoo.de/konfigurator Platform konfiguriert und bin dann an einem örtlichen Händler zu dem
dort angezeigten Angebot vermittelt worden.
Danke für den Link. Habe da mal probeweise mein Auto genau in der Konfiguration zusammengestellt wie ich es beim örtlichen Händler bestellt habe, und siehe da, es ist rund 1.600 Euro günstiger und hat sogar noch ein paar - allerdings nur kleine - Extras mehr. Na ja, jetzt hab' ich's aber schon bei dem Händler verbindlich bestellt, auch wenn der es erst besorgen möchte wenn ich ihm das ganze Geld im Vorraus zahle. :(
 
Idon schrieb:
War das denn bei der "verbindlichen Bestellung" so abgesprochen?
Ich habe dem Händler gesagt dass ich noch nie ein Auto gekauft habe und daher gar nicht weiß wie das so abläuft, und er meinte dann man überweist den vollen Kaufbetrag zuerst an ihn, also den Händler, und dann dauert's drei bis vier Wochen bis er sich wieder meldet und man das Auto abholen kann.
 
Schwachsinn! Bei so einer Aussage hätte ich herzlich gelacht und wäre gegangen!

Geh zu ihn und sag, Geld gibt es erst kurz vor der Übergabe oder wir canceln das Ganze. Dann kannst Du über carneoo.de oder apl24.de bestellen und noch mal etwas sparen ;)
 
Acrylium schrieb:
Ich habe dem Händler gesagt dass ich noch nie ein Auto gekauft habe und daher gar nicht weiß wie das so abläuft, und er meinte dann man überweist den vollen Kaufbetrag zuerst an ihn, also den Händler, und dann dauert's drei bis vier Wochen bis er sich wieder meldet und man das Auto abholen kann.
Deiner Aussage nach würde ich jetzt schlicht folgern das dein Händler dich angelogen hat.
Daraus kannst du nun machen was du für das richtig hältst. Ich hätte mit diesem Wissen jetzt ein Vertrauensproblem.
 
Nur weil es nicht branchenüblich ist, - wobei dies noch zu klären wäre - heißt es ja nicht, dass dies nicht im Kaufvertrag dennoch so individuell geregelt werden kann.

Handelt es sich um eine Standardklausel des Verkäufers und diese wäre tatsächlich nicht branchenüblich, würde diese wohl unter das AGB-Recht fallen. Somit darf diese dann für den Verbraucher keine überraschende oder mehrdeutige Klauseln und ihn unangemessen benachteiligende Klauseln enthalten.
(Nicht nur der als AGBs ausgewiesene Teil fällt unter das AGB-Recht, sondern auch Vertragsbedingungen die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind und die der Lieferant seinen Kunden bei Vertragsabschluss stellt.)

Persönlich finde ich ein UpFront Payment bei einem Neuwagenkauf zwar ungewöhnlich und würde dies nicht machen. Kann aber nicht ausschließen, dass dies nicht doch branchenüblich ist, im speziellen wenn das Auto von einem anderen Händler bezogen werden muss und nicht vom Hersteller.
 
Der Verkäufer hat sich leider geweigert mir die AGB auszuhändigen bevor ich nicht die Bestellung unterschreibe und auch unterschreibe die AGB erhalten zu haben und diesen zu zu stimmen. Ja das war extrem dumm von mir, habe beides naiv und gedankenlos unterschrieben und ihn dann in der Antwort E-Mail gebeten mir nun die AGB zu zu senden, was er aber immer noch nicht gemacht hat. Daher weiß ich auch nicht was in den AGB steht.

Spart euch bitte Kommentare wie dumm das von mir war das unterschrieben zu haben, das weiß ich inzwischen selbst :(

Es steht jedoch unter "zusätzliche Vereinbarungen" drin: Barkauf.
 
Ich halte es gar nicht mal für so abwegig das der Händler das immer so handhabt und davon ausgeht das es so auch allgemein üblich ist.
Trotzdem wirkt das in Kombination mit den vorenthaltenen AGB schon eher zweifelhaft.
 
Wenn "Barkauf" ergänzend unter zusätzliche Vereinbarungen vermerkt ist, dann ist dies natürlich für dich ungünstig.

Vermutlich wird an einem Gespräch mit dem Händler kein Weg vorbei führen, in dem du ihm mitteilst, das du von dem Vertrag zurück trittst.
Oder du beißt in den sauren Apfel und gehst das Risiko der Vorkasse ein.

Ein weiter Option wären theoretisch Sicherheiten oder eine Hinterlegung des Geldes. Beides ist allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden, die dann mutmaßlich von dir zu tragen wären. Ob der Händler diesen Weg mit geht, kann auch nicht mit Sicherheit gesagt werden.
 
Barkauf bedeutet nur, man zahlt Cash und bekommt das Auto. Das heißt nicht, dass man zahlt und 4 Wochen auf den Wagen warten muss.
 
Hi,

du hast doch den Vertrag per Fax geschickt, gibt es da nicht auch den 14 Tägigen Widerruf? Persönlich hätte ich bei dem Händler auch nicht gekauft selbst mit unterschriebenem Vertrag.
Sag oder schreib ihm du willst nicht mehr. Eventuell meldet er irgendwelche Ansprüche an aber wenn er nichtmal ohne dein Geld tätig werden will um dir das Auto zu besorgen vermute ich mal wird da auch nicht viel passieren. Es geht immerhin um dein Geld.
 
Wenn er den Vertrag storniert, wird der Händler bestimmt eine "Strafe" verlangen.
Ich würde zu einem Anwalt raten.

Ist das eigentlich ein großes Autohaus oder eher so ein kleines Ding wo 3 Wagen vor der Haustür stehen?
 
Acrylium schrieb:
Der Händler will jetzt von mir die gesamte Summe per Überweisung sofort haben.
...
Barzahlung bei Übergabe des Fahrzeugs will er auch nicht

Acrylium schrieb:
Es steht jedoch unter "zusätzliche Vereinbarungen" drin: Barkauf.
Was den nun? Möchte er nun Bargeld oder nicht?

Du solltest den Vertrag noch einmal genau durchlesen ob darin irgendetwas steht das auf eine Vorauszahlung deutet.
Barkauf würde meiner Meinung nach heißen ich komm vorbei und es gibt einen Tausch Auto gegen Geld.
Das ist es aber nicht was du sonst hier beschreibst.
 
Es kann kein Barkauf sein! Der Händler hat das Auto doch gar nicht... Ein Barkauf impliziert ein Austausch Geld gegen Ware, Zug um Zug.

Eine Überweisung würde ich nur machen, wenn das Auto beim Händler auf dem Hof steht. Dann hast du auch einen Kaufvertrag. Aber in deinem Fall gibt es nur eine Bestellung. Du gibst ihm quasi das Geld und hast erstmal nichts!

Was ist, wenn das Auto beim Transport beschädigt wird? Was ist, wenn der Händler pleite geht?
 
SpookyFBI schrieb:
Ist das eigentlich ein großes Autohaus oder eher so ein kleines Ding wo 3 Wagen vor der Haustür stehen?
Eher so ein mittleres. Die haben wohl 3 verschiedene Filialen hier in der Region.

wiztm schrieb:
Du solltest den Vertrag noch einmal genau durchlesen ob darin irgendetwas steht das auf eine Vorauszahlung deutet.
Tatsächlich steht nur drin, dass alles auf Basis der AGB geschloßen wurde, welche er mir aber nicht aushändigen möchte, so dass ich nicht sagen kann ob evtl. in denen steht, dass der Kaufpreis in voller Höhe zu überweisen ist. Aber in der verbindlichen Bestellung steht tatsächlich nur Barkauf als "zusätzliche Vereinbarung". Wobei das ja eigentlich nur heißt, dass ich nichts finanziere sondern das Auto sofort vollständig bezahle nehme ich an.

Sollte der Händler in den nächsten Tagen Insolvenz anmelden, muss ich dann trotzdem bezahlen obwohl ich dann davon ausgehen muss, das Auto nie zu bekommen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Barkauf hat nicht unbedingt etwas mit Bargeld zu tun.
Ein Barkauf ist ein Kauf gegen sofortige Barzahlung und ein klassisches Zug um Zug Geschäft.
Ein Zug um Zug Geschäft setzt aber nicht zwisngend voraus, dass die Ware bereits beim Händler steht. Sondern kann genauso bedeuten, dass der Prozess des Beschaffens beim Händler nun startet (so gesehen als der nächste Zug).

Beim Autokauf wird klassisch zwischen Leasing, Finanzierung und Barkauf unterschieden.
 
Acrylium schrieb:
Tatsächlich steht nur drin, dass alles auf Basis der AGB geschloßen wurde, welche er mir aber nicht aushändigen möchte, so dass ich nicht sagen kann ob evtl. in denen steht, dass der Kaufpreis in voller Höhe zu überweisen ist.
Das ist dann auch egal, was in den AGB steht. Solange die nicht vor Unterzeichnung einsehbar waren, sind sie nicht gültig.
 
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