Würds lassen, ist komisch. Anders formuliert: Ich würde in so einem Fall von meinem Widerrufsreecht gebrauch machen und den Vertrag ordnungsgemäß widerrufen. Wie das ausschaut steht in den AGB, falls die vor Unterzeichnung nicht einsehbar waren und offenbar auch nicht nachgeliefert werden, da gibt es ja sicher etwas zum Belegen, Zeugen, Emails, gelten die gesetzlichen Regelungen. Müsste irgendwo im BGB zu finden sein.
Bei mir lief das mit einem Neuwagenkauf, der erst gerfertigt werden musste, damals so ab: Kaufvertrag mit Anzahlung (10%, extra nochmal nachgeschaut), 11 Wochen warten, Abholen, Rechnung bekommen, Geld überweisen.
Ausweiskopie war für den Zulassungsservice erstellt worden, ob notwendig war ist mir bums.
AGB gab es selbstverständlich mit der Vertragskopie direkt nach Unterzeichnung in einer Mappe mit Prospekt etc. direkt mit, ansonsten hingen die auch aus.
Dann gab es den Anruf, dass das Auto bereit steht, hingefahren, Übergabe mit Erläuterung, Pulle Schluck, Blumen (whatever...) und die Schlüssel, Gute Fahrt, Ende.
Jedes andere Vorgehen würde ich auch als wenig seriös betrachten.
Das Listenpreise nicht der endgültige Hauspreis sind, darauf kam mein Händler damals von ganz alleine, eventuell habe ich ihn auch etwas komisch angeschaut, als er mir Preise aus seinem Computer vorlas.
Aber Listenpreise bezahlt man höchstens bei Ferrari, nicht bei Ford, auch nicht für einen Mustang.
Grüße