GTX 1070 Todestag

Leli196 schrieb:
@TE
Dann ist doch gut, wenn du noch Gutschrift wählen konntest. Rechtlich verpflichtet sind Sie erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch der Nacherfüllung: "Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt." (§ 440 BGB)

.

Wenn die Paragraphen schon herangezogen werden, dann die relevanten

" Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
"


Die unverhältnismäßig hohen Kosten dürften kaum zu begründen sein.
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Ich hatte via PayPal bezahlt, dort steht mir doch im Notfall auch der Käuferschutz zur Verfügung?
 
Andregee schrieb:
Die unverhältnismäßig hohen Kosten dürften kaum zu begründen sein.
Ob du mit dieser Aussage meinst, die unverhältnismäßig hohen Kosten für eine neue GPU, oder die unverhältnismäßig hohen Reparaturkosten für die alte seien nicht begründbar bleibt hier offen und ich weiß nicht, was du ausdrücken willst.

Andregee schrieb:
Wenn die Paragraphen schon herangezogen werden, dann die relevanten
Ich verstehe nicht ganz, was du damit sagen willst. Das von mir Zitierte war auf eine konkrete Gegebenheit bezogen und dafür sehr relevant.

Das Relevante aus dem von dir Zitierten habe ich in eigenen Worten bereits wiedergegeben. Da eine GPU in den seltensten Fällen rationell repariert werden kann hielt ich es auch nicht für nötig auf Absatz 3 hinzuweisen.
Ergänzung ()

@TE
Nein, der Käuferschutz von PayPal ist Müll und wird hier nicht greifen. (Diese Aussage war falsch; siehe weiter unter)
 
Zuletzt bearbeitet:
@TE
Nein, der Käuferschutz von PayPal ist Müll und wird hier nicht greifen.

Der größte Blödsinn und die größte Verallgemeinerung die ich hier seit langem gelesen habe. Noch kundenfreundlicher als der Paypal Käuferschutz mag nur noch Amazon sein.

Du musst allerdings in 180 Tagen liegen und ich würde ihn erst als zusätzliches Druckmittel heranziehen, wenn die Sache bereits eskaliert ist.
 
finde ich etwas unrealistisch, dass 3x verschiedene grafikkarten in kurzer zeit in einem pc kaputt gehen. da würde ich auf probleme seitens mainboard/spannungsversorgung/überhitzung an bestimmten stellen o.ä. tippen.
 
smuper schrieb:
Der größte Blödsinn und die größte Verallgemeinerung die ich hier seit langem gelesen habe. Noch kundenfreundlicher als der Paypal Käuferschutz mag nur noch Amazon sein.

Du musst allerdings in 180 Tagen liegen und ich würde ihn erst als zusätzliches Druckmittel heranziehen, wenn die Sache bereits eskaliert ist.

Nun, du hast dir im Prinzip schon selbst widersprochen. Da die GPU fast fünf Monate alt ist, kann der TE mit dem PayPal-Käuferschutz nichts anfangen.
Wahrscheinlich im Gegensatz zu dir habe ich mir die Käuferschutzrichtlinie von PayPal schon mehrmals durchgelesen. Es sind lediglich Fälle abgedeckt, bei denen der Artikel nicht versendet wurde oder erheblich von der Beschreibung abweicht. Alles andere was sonst noch an Konflikten zwischen Kunde und Händler auftreten könnte ist nicht abgedeckt. Das nenne ich in der Tat Müll.
Beispielsweise wenn der Händler Abzüge machen will aufgrund von 'Beschädigungen' (was nicht impliziert, dass dies gerechtfertigt ist oder es überhaupt Beschädigungen gibt), wenn der Händler die Rückversandkosten oder die ursprünglichen Versandkosten oder Zahlartkosten nach vollständigem Widerruf nicht erstatten will (sofern in den AGB nicht anders festgelegt), wenn der Händler überhaupt keine Erstattung vornimmt, obwohl man die Ware fristgerecht und in einwandfreiem Zustand zurückgeschickt hat.

Damit könnte ich jetzt immer weiter machen, denn es gibt Tausende mögliche Konfliktfälle in denen PayPal nicht weiterhilft.
Ergänzung ()

MechanimaL schrieb:
finde ich etwas unrealistisch, dass 3x verschiedene grafikkarten in kurzer zeit in einem pc kaputt gehen. da würde ich auf probleme seitens mainboard/spannungsversorgung/überhitzung an bestimmten stellen o.ä. tippen.

Es ist bestimmt nicht verkehrt, das Netzteil und das Mainboard mal testen zu lassen - aber das kostet natürlich.
 
Wahrscheinlich im Gegensatz zu dir habe ich mir die Käuferschutzrichtlinie von PayPal schon mehrmals durchgelesen. Es sind lediglich Fälle abgedeckt, bei denen der Artikel nicht versendet wurde oder erheblich von der Beschreibung abweicht. Alles andere was sonst noch an Konflikten zwischen Kunde und Händler auftreten könnte ist nicht abgedeckt. Das nenne ich in der Tat Müll.

Im Gegensatz zu dir kann ich scheinbar auf Erfahrungen mit dem Käuferschutz und umfassende Kenntnis des Wirtschaft- und Rechtssubforum zurückgreifen.

Und nebenbei, seit wann sind 180 Tage weniger als 5 Monate?

Bei den Aussagen wird einem schwindelig...
 
smuper schrieb:
Und nebenbei, seit wann sind 180 Tage weniger als 5 Monate?
Da habe ich mich wohl blamiert :headshot:


Abgesehen davon hast du meinen Argumenten offenbar nichts entgegezusetzen außer
smuper schrieb:
Bei den Aussagen wird einem schwindelig...
Ich beziehe mich auf die AGB von PayPal und die sagen nun einmal genanntes aus. Wenn PayPal im Zweifelsfall dann kulant ist - schön und gut, ich verlasse mich aber nicht auf Kulanz.
Ergänzung ()

Ach ja, und über Erfahrungen verfüge ich auch.
 
Ich beziehe mich auf die AGB von PayPal und die sagen nun einmal genanntes aus. Wenn PayPal im Zweifelsfall dann kulant ist - schön und gut, ich verlasse mich aber nicht auf Kulanz.

Dann sprichst du - korrekt wiedergegeben - über die Theorie, und ich über die Praxis. Nur

Nein, der Käuferschutz von PayPal ist Müll

weicht dann von der Objektivität stark ab. Der Käuferschutz ist auch nur ein weiteres Druckmittel, dass der Threadersteller bei Bedarf einsetzen kann.
 
Der PayPal-Käufer- und Verkäuferschutz ist wie ein privates Schiedsgericht welches darüber entscheidet, wer am Ende das Geld bekommt. Ich bleibe daher bei meiner Aussage, dass dies Müll ist.

Damit ist die Diskussion hier aber bitte beendet, das hat hier mit dem Thema nichts mehr zu tun. Du sprichst schließlich auch nur über deine Erfahrungen und nicht über Fakten. Ich hätte den PayPal-Käuferschutz in einer Handvoll Fällen gut gebrauchten können, nur hat er diese nicht abgedeckt.
Mitnichten spreche ich also über die Theorie und du über die Praxis.

Des weiteren bleibe ich bei meiner Aussage, dass ich nicht auf die Kulanz eines gewinnorientierten Unternehmens angewiesen sein möchte. Das hat nichts mit Theorie zu tun sondern bezieht sich direkt auf die Praxis.


Ich habe das starke Gefühl, dass du andere Meinungen schlichtweg nicht akzeptieren kannst. Ich lasse dir deine gute Meinung und Erfahrung mit dem Käuferschutz von PayPal.

Für den TE würde der Käuferschutz aber etwas bringen, da die GPU ja defekt ist und damit erheblich von der Beschreibung abweicht. Als letztes Druckmittel also durchaus zu gebrauchen.
 
Ich habe das starke Gefühl, dass du andere Meinungen schlichtweg nicht akzeptieren kannst.

Keineswegs, ich sträube mich nur gegen "Meinungen" oder eher Ausdrücke wie:

Nein, der Käuferschutz von PayPal ist Müll und wird hier nicht greifen.

"Ich glaube nicht, dass der Käuferschutz hier greift und außerdem ist die Entscheidungsfindung sehr willkürlich." Oder jegliche andere Begründung. Hätte doch mehr hergegeben als eine unbegründete Aussage?

Als Käufer kannst du dich durch den Paypal Käuferschutz nur besser stellen, selbst eine Entscheidung gegen dich schränkt ja in keinster Weise deinen weiteren Rechtsweg ein. Selbst das Eröffnen eines Falles erzeugt schon mehr "Drohkulisse" als eine simple Mail da sich u.U. auch ganz andere Mitarbeiter damit beschäftigen werden.

Für den TE würde der Käuferschutz aber etwas bringen, da die GPU ja defekt ist und damit erheblich von der Beschreibung abweicht. Als letztes Druckmittel also durchaus zu gebrauchen.

Siehst du, also doch etwas für das Thema erreicht.
 
Ja, ich kann verstehen, dass meine Aussage ein wenig zu aggressiv war. Zumal der Teil "wird hier nicht greifen" ja sogar falsch war.
 
Ihr habt Probleme^^
Der Käuferschutz wird bei einer 5Monate alten Sache überhaupt nichts bringen, da dieser nicht dafür gedacht ist - die Ware war zum Zeitpunkt der Lieferung OK...
Für diesen Fall greift die Garantie und zusätzlich in DE wenn man denn will die Gewährleistung.
 
Geizkragen2017 schrieb:
Kaufdatum: 31.01.2017

Ich hatte meinen PC im Januar zusammengestellt, dort gab es schon Probleme mit einer KFA2 1070 und Phoenix, die beide retourniert werden mussten. Nach 5 Monaten also nun auch Nummer 3.

Alle guten Dinge sind 3. :D

Nachtrag: Ich habe langsam wirklich die Nase voll von den GTX 1070ern. Glaubt Ihr, dass es möglich ist hier eine Rückerstattung zu erhalten?

Naja ich glaube nicht wirklich, erst wenn es 2x die Möglichkeit der Ausbesserung gab. Meine zweite 1070 Phoenix GS ist gerade wieder bei Alternate/Gainward zum Umtausch. Da dies aktuell schon wieder Wochen dauert, überlege ich dann die neue gleich ungeöffnet zu verkaufen und mir im Herbst etwas neues zu holen. Mit den 1070ern von Gainward habe ich dieses Mal leider kein Glück. Ich bin zwar bisher NVidia-Fan gewesen, aber wenn die Vega gut werden sollte, dann bin ich an der Stelle nicht abgeneigt, dieser eine Chance zu geben. Aktuell ist nun zum dritten Mal meine alte 770 wieder im System.
 
Die Antwort
auf meine "Gutschrift" Option, die mir noch zur Auswahl stand. Lustigerweise stand auf einmal "Reparaturanfrage" im Betreff der Antwort...

Sehr geehrter Kunde,

gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Reklamation und möchten Ihnen mitteilen, dass wir diesen ab Lager austauschen werden,
sobald dieser wieder verfügbar ist

Der Austausch erfolgt im Wege der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Austausch steht unter dem Vorbehalt einer Nachbelastung. D.h. bei einer Mängelfreiheit, unsachgemäßer Handhabung oder einer mechanischen Beschädigung werden wir Ersatz von Ihnen fordern und Ihnen die damit verbundenen Kosten berechnen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

Mit freundlichem Gruß,

Ihre Serviceabteilung

Erhalte ich jetzt also statt einer "Gutschrift" wie eigentlich gewählt... eine reparierte, oder neue Grafikkarte?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Leli196

Ja, schon. Aber Mindfactory dreht das hier ja kreativ um. Wer ist jetzt im Recht? Im Grunde eine Frechheit "Gutschrift" zur Auwahl zu stellen und dann auf einmal von "Reparatur" (Die andere Option im Dropdown Menü, die ich NICHT gewählt habe) in den Betreff und meiner angeblichen "Anfrage" zu schreiben.
 
Hak am besten mal manuell beim Support nach, was du denn unter der Gutschrift zu verstehen hast und was jetzt weiter passiert.
 
@TE

Nun, eine Gutschrift wäre zum aktuellen Zeitpunkt eindeutig Kulanz.

Momentan hast du ein Recht auf Nacherfüllung, da die Kaufsache mangelhaft ist. Du hast die Wahl, ob eine Reparatur stattfinden soll, oder du lieber eine mangelfreie Sache geliefert bekommen willst. Bei der mangelfreien Sache muss es sich streng genommen aber nicht um eine neue, sondern nur gleichwertige mangelfreie Sache handeln - d.h. Lieferung einer fünf Monate alten aber funktionierende GPU wäre in deinem Fall eine juristisch einwandfreie Nacherfüllung.

Ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und damit Erstattung des vollen Kaufpreises (ohne Abzüge) hättest du, wenn die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt. Fehlgeschlagen ist die Nacherfüllung, wenn beispielsweise eine Reparatur den Fehler nicht beheben konnte oder bei der Reparatur etwas anderes an der Sache beschädigt wird. Auch wäre die Nacherfüllung fehlgeschlagen, wenn du eine neue GPU erhälst und diese wieder kaputt geht.

An deiner Stelle würde ich mal direkt bei Mindfactory anrufen und sagen, dass du gerne eine Gutschrift hättest. Wenn Sie das ablehnen bleibt dir nichts anderes übrig, als eine Nacherfüllung zu akzeptieren.
Eine Reparatur musst du jedoch nicht unbedingt akzeptieren, sondern kannst eine mangelfreie Sache verlangen.

Gruß
 
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