Kindergeld trotz Vollzeittätigkeit ?

kingsyrie

Lieutenant
Registriert
Juli 2009
Beiträge
675
uten Tag liebes Forum,

im Juni 2016 habe ich meine Schule beendet und direkt eine Vollzeittätigkeit zum Überbrücken angefangen, da ich keinen Ausbildungsplatz gefunden habe. Ich habe meinen Berater gesagt, dass ich Vollzeit arbeite, aber trotzdem mich um eine Ausbildung kümmere. Nun habe ich den Ausbildungsvertrag im Juni 2017 unterschrieben und fange am 01.08.2017 an. Nun bin ich ja in einer "Übergangszeit" sprich ich arbeite und warte ja auf meine Ausbildung. Steht mir Kindergeld jetzt nun zu oder hat mir mein Kindergeld schon seit meiner Vollzeittätigkeit zugestanden? Die Einkommensgrenze ist ja durch den BFH gestrichen worden ?
Hat da jemand Erfahrung mit der Familiekasse?


Bin über 18 Jahre


Ich danke euch!!
 
Kindergeld steht dir selber gar nicht zu, sondern den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Wenn du Vollzeit arbeitest gibt es kein Kindergeld mehr.
 
Ich nehme mal an, Du wohnst nicht mehr bei Deinen Eltern?

Dann steht ihnen grundsätzlich Kindergeld bis zu Deinem 18. Lebensjahr zu.
Danach noch in einer 4 monatigen Übergangszeit zwischen Schulende und Ausbildungsbeginn.
Bist Du danach NICHT in einer Ausbildung, musst Du arbeitssuchend gemeldet sein, damit Deinen Eltern Kindergeld weiterhin zusteht

Wenn Du Vollzeit arbeitest steht ihnen kein Kindergeld zu.
Wenn Du Dich in einer Ausbildung befindest, ja - bis maximal zum 25. Lebensjahr.

Vollzeit arbeiten und Kindergeld wäre ein bisschen too much, gelle :)
 
Ab Start der Ausbildung existiert wieder eine Berechtigung zum Erhalt des Kindergelds, also entsprechend jetzt darum kümmern. Wenn's noch nicht für August kommt, wird's nachgezahlt.
 
Kleines Update,

Wenn man nach der Schule mit einer Vollzeit überbrückt, hat man noch Anspruch auf Kindergeld aber NUR wenn man der Familienkasse beweisen kann, dass man sich um einen Ausbildungsplatz gekümmert hat.. sprich Absagen Emails etc pp. Die Einkommensgrenze von 8007 Euro wurde ja vom BFH gekippt, deshalb spielt es keine Rolle mehr wie viel Geld man verdient.

Ab dem Tag wo ihr euren Ausbildungsvertrag unterschrieben habt, bekommt ihr schon Kindergeld. Also, desto früher desto "besser".

Hoffe ich konnte mit dem Update ein paar Leuten helfen :-D
 
Zurück
Oben