Welche Verträge und Mitgliedschaften kann man als Privatperson haben?

Plutos schrieb:
Man könnte zu den "Kartenzahlungsmitteln" im weiteren Sinne noch Vorteilskarten (à la Payback, Miles & More etc.) ergänzen.
Ja, das ist mir auch gerade eingefallen: Kundenkarten, z.B. von Karstadt, Discountern, Kleidungsläden, etc.
 
ForenTroll schrieb:
Von der Zuständigkeit her verwandt (DPMA) muss man in diesem Zusammenhang natürlich auch (Wort-, Bild- usw.)Marken nennen. Der Handel damit und mit Nutzungsrechten daran ist ja eine eigene Branche, insofern könnte man "Patente und Marken" auch als eigenen Oberbegriff aufführen. Die Inhaber von "Windows ®", "Coca Cola ®" oder "iPhone ®" würden diese Marken bestimmt nicht schlicht als "Unterlagen" bezeichnen. :D
 
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Ja, das ist natürlich richtig. Allerdings denke ich, dass die typsiche Privatperson normalerweise eher wenig mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) & co. zu tun hat.

Im Kontext dieses Threads können auch die (gesetzlichen) Aufbewahrungsfristen interessant sein. Siehe zum Beispiel:


Im Focus-Artikel gibt es, unabhängig von den Aufbewahrungsfristen, noch folgende Tipps:
  • "Die wichtigste Aufbewahrungsregel für Arbeitnehmer betrifft die Steuererklärung." (Seite 1)
  • In Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung und die jeweiligen Zeiten: "Er [der Experte] rät dazu, nach einer ersten Kontenklärung alle zehn Jahre noch mal für sich selbst zu kontrollieren, ob alles vollständig ist." (Seite 2)
  • "Solange eine Versicherung läuft, gehören auch die dazugehörigen Unterlagen in den Ordner. Am wichtigsten sind der Versicherungsschein (Police) und der Antrag." (Seite 3)
  • Zu Kaufbelegen: "Unabhängig von der Händlergarantie hat der Käufer aber Gewährleistungerechte, die – bei Neuwaren – in der Regel nach zwei Jahren verjähren." (Seite 4)
  • "Mietverträge oder Übergabeprotokolle können ruhig drei Jahre im Archiv bleiben." (Seite 5)
  • "Für Hausbesitzer ist der Kreditvertrag natürlich enorm wichtig." (Seite 5)
 
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shortrange schrieb:
Allerdings denke ich, dass die typsiche Privatperson normalerweise eher wenig mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) & co. zu tun hat.

Auch wenn du als Arbeitnehmer ein Patent angemeldet hast, kannst du über das Arbeitnehmererfindungsgesetz dafür entlohnt werden. Da kann es sich schon lohnen, da hinterher zu sein. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber nicht unmittelbar nach Anmeldung finanziell davon profitiert.
 
Es gibt beim Tod einer Person ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Mietwohnungen. Dies ist in den §§ 580 ff. BGB geregelt. siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__580.html
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.

Bei allen anderen Verträgen wie Mobilfunkvertrag, Zeitungsabonnement, etc. gibt es kein außerordentliches Kündigungsrecht, doch die Unternehmen verhalten sich meistens kulant und lassen und Kündigung während der Vertragslaufzeit gewähren.

Mehr dazu siehe hier:
https://www.aboalarm.de/blog/finanzen/kuendigung-bei-todesfall/
https://www.bestattungen.de/ratgeber/todesfall/mietrecht-im-todesfall.html
 
Das hat wenig mit Kulanz zu tun – es ist nur ziemlich mühselig einen Toten auf Zahlung zu verklagen. Mir wäre kein Richter bekannt, der hier entsprechende Verträge auf Erben erweitern würde – daher würde eine Klage nur weitere Kosten verursachen. Dann ist man lieber „Kulant“ und cancelt halt die Verträge.
 
Besonders was die Versicherungen und Altersvorsorgemöglichkeiten angeht, fände ich es eigentlich fast interessanter zu überlegen, was man alles wirklich braucht und nicht was man theoretisch haben kann. Das ist ein Bereich auf dem ich mich nie so richtig gut belesen gefühlt hab...
Habe mich jetzt gerade mal bei meiner Versicherung umgesehen und gesehen, dass es sogar eine Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt! Ich meine mein Hamster wird sehr wahrscheinlich niemanden umbringen ;) aber ich habe gar nicht gewusst, dass Hundebesitzer sich scheinbar absichern sollten. Von wegen "der beißt nicht"! ^^
 
Niyu schrieb:
Das hat wenig mit Kulanz zu tun – es ist nur ziemlich mühselig einen Toten auf Zahlung zu verklagen.
Ich hatte vermutet, dass Forderungen auch auf die Erben übertragen werden. Bei Schulden nach einem Hauskauf ist es ja zum Beispiel auch so, dass die Erben, bei Annahme des Erbes, auch die Schulden des Verstorbenen begleichen müssten.
Natürlich ist mir bewusst, dass z.B. ein Internetanbieter die Erben eines verstorbenen Kunden nicht auf die Zahlung von ca. 30 Euro pro verklagen wird, damit diese für die restlichen Monate den Internetanschluss weiter bezahlen.

Snuffles schrieb:
Besonders was die Versicherungen und Altersvorsorgemöglichkeiten angeht, fände ich es eigentlich fast interessanter zu überlegen, was man alles wirklich braucht und nicht was man theoretisch haben kann.
Allerdings war genau das mein Gedanke, dass man sich überhaupt mal bewusst macht, was es da draußen alles gibt. Im Rahmen meines letzten Frühjahrsputzes habe ich auch mal bei meinen Verträgen ein bisschen aufgeräumt und hatte diese Liste dafür erstellt. Nun dachte ich, dass ich damit vielleicht auch anderen Personen helfen kann.

Wenn dich interessiert, welche Produkte, Verträge, etc. für dich sinnvoll sind, schau doch mal auf http://www.finanztip.de/ vorbei (siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Finanztip ). Dort wird von Geld, über Versicherungen bis zu Recht und Steuern alles erklärt, was für wen sinnvoll ist. Sehr lesenswert!
 
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Snuffles schrieb:
Ich meine mein Hamster wird sehr wahrscheinlich niemanden umbringen ;) aber ich habe gar nicht gewusst, dass Hundebesitzer sich scheinbar absichern sollten. Von wegen "der beißt nicht"! ^^
Nicht nur "sollten", teils "müssen"! In manchen Bundesländern ist das eine Pflichtversicherung.
 
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