Online Shop kann nicht liefern

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
1) Wenn jemand Vorkasse wählt, dann wird er also nicht gezwungen zuerst zu überweisen damit der Händler die Ware verschickt? Hier am konkreten Beispiel von Media Markt?

2) Warum sollte man eine andere Zahlungsart wählen, wenn der Händler aber doch gerade wissentlich z. B. Vorkasse anbietet?

3) Du hast meinen Satz anders aufgefasst, als er gemeint war. Das ist dein Problem, nicht meines.

4) Natürlich kennst du meine Ratschläge schon. Dir ist auch längst bewusst, dass ich Ahnung vom Thema habe und du nicht. Das hält dich aber natürlich trotzdem nicht davon ab immer mal wieder sinnlos einen rauszuhauen. Machst du das bei Ärzten auch so? Googelst du kurz, hältst dich dann für einen Mediziner und erklärst denen, wie sie ihre Arbeit zu erledigen haben? Oder legst du derartiges Verhalten nur im Internet an den Tage?

5) Kaperst du Threads aus Prinzip mit Ablenkung und hilfst nicht, oder kannst du's einfach nur nicht besser?


Edit:
Nur zur Verdeutlichung: Keiner deiner drei Kommentare in diesem Thread hilft dem TE irgendwie weiter. Weder gehst du konstruktiv auf meine Kommentare ein, was ja sogar hilfreich sein könnte, noch bringst du neue Aspekte ein. Würde man dich und deine Kommentare löschen würde sich für den TE überhaupt kein Unterschied ergeben. Für dich mag das ja vielleicht deinen üblichen Wert darstellen - mich nerven so Leute mittlerweile einfach nur noch massiv.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Tipps sind auch nicht wirklich hilfreich. Bis auf diesen Satz hier.

kommt aber u. U. auch auf den genauen Wortlaut der E-Mail an (z. B. Zahlungsaufforderung)

Genau darauf kommt es an. Und was der TE da genau bekommen hat, das wissen wir nicht. Mit einer Zahlung muss immer noch kein Kaufvertrag zustande gekommen sein. Der kommt dann Zustande, wenn der Händler ausdrücklich das Angebot des Käufers annimmt. Und dazu reicht es nicht, wenn der Käufer zahlt. Das ist eben dem einfachen Ablauf bei einem Onlinekauf geschuldet. idR stimmen die Bestände ja. Aber eben nicht immer. Und dann muss der Händler eingreifen und MM wird dem Käufer hier sicherlich das Geld schnell wieder zurück zahlen. Wenn er nicht liefern kann.
 
Der Händler muss eben nicht in jedem Falle ausdrücklich zustimmen. Weiterhin gibt es auch vorvertragliche Pflichten (siehe cic).

Wenn die Bestände nicht stimmen, der Händler Vorkasse anbietet etc., dann ist das nicht das Problem des Verbrauchers und darf auch nicht zu seinen Lasten gehen.

Wenn Media Markt das Geld zurückzahlt, die nächste Karte dann aber plötzlich 20% teurer ist, hat der Verbraucher davon nichts.


Edit: Schön auch, dass du meinen ersten Post ignorierst, indem ich darauf hinweise, dass eine Frist von 5 Tagen wohl eher nicht so super ist. Zeigt, wie sehr du dich mit dem Thread beschäftigt hast.
 
An die juristischen Halb- bis ganz Geleerten.
Wenn ihr keine Ahnung habt, haltet doch bitte einmal die Tastatur still.
Haltlose *möchtegernspitzfindigkeiten* wie "man wird gezwungen zu bei Vorkasse zu zahlen" sind nicht hilfreich und schon gar nicht die Frage des TE.
Wähle ich ein Zahlungsart, verpflichte ich mich diese umzusetzen um mein Aufgabe zur Vertragserfüllung zu erfüllen. Dieses in diesem Fall (Onlinebestellung eines nicht individualisierten Artikels) als Zahlungszwang zu definieren ist dilettantisch.

Die Zahlung ist heute bei denen eingegangen und ich bekam eine E-Mail in der steht, dass die Lieferzeit 1-2 Werktage beträgt.
Nach MM AGB wurde die Bestellung / Auftrag angenommen, unabhängig davon ob einige Gerichte Vorkasse als fragwürdig ansehen.
Das Problem des TE muß somit nicht unnötig aufgebläht werden.
Hier und hier wurden dem TE für diesen Fall hilfreiche Informationen geben. Anscheind reichen ihm dieses Beiträge auch aus.
CB ist kein Portal für tiefgreifende Rechtsfragen!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben