Langzeiterkrankung und Urlaubstage

daawuud

Ensign
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Hallo,

ein Freund hatte Ende 2016 einen schweren Unfall, wodurch bedingt er laut Arzt definitiv bis Ende dieses Jahres nicht mehr arbeiten kann.

Nun hat er vom Jahr 2016 noch 24 Urlaubstage und vom Jahr 2017 exakt 8.

Da beide Parteien gemaess Facharzt wissen, dass mein Freund hoechstens erst ab Mitte 2018 wieder anfangen kann zu arbeiten; wie verhaelt es sich mit seinen Urlaubstagen.

Hat er ein Recht auf Ausbezahlung und wie stellt er das an?

Dankeschoen vorab.
 
Kommt sicherlich auch auf tarifvertragliche Regelungen an. Aber das BAG hat grds. festgelegt, dass der Urlaub langzeit erkrankter Arbeitnehmer generell 15 Monate nach dem Urlaubsjahr, also zum 31.03. des übernächsten Jahres, entfällt.
 
daawuud schrieb:
Nun hat er vom Jahr 2016 noch 24 Urlaubstage und vom Jahr 2017 exakt 8.

Hat er zwischendurch gearbeitet oder ist es umgekehrt?
 
Prinzipiell: Eine Krankheit ist nicht schön- für beide Seiten. Auch dem Unternehmen kostet so ein Krankheitsausfall richtig Geld und zusätzlichen Arbeitsaufwand. Ich nehme einmal an dein Freund wird wohl die nächste Zeit "einfach zu Hause bleiben" und sich auskurieren- so wie es auch der Grundgedanke der Urlaubstage ist.

Wenn er jetzt mit ausbezahlen der Urlaubstage zu dem Chef kommt (ob im Recht oder nicht) wird das sicherlich NICHT gut ankommen und fände ich neutral betrachtet auch nicht fair.

Irgendwas habe ich auch im Hinterkopf, dass Urlaub bei längerer Krankheit aufgezehrt werden kann.
 
Ich finde es hängt davon ab, ob der Unfall privat entstanden ist oder auf der Arbeit.

Wenn er auf der Arbeit entstanden ist, wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen.
Dann würde ich das auszahlen lassen.
Egal ob ich dann gekündigt werde oder nicht.

Wenn der Unfall privat entstanden ist, dann würde ich mir Gedanken machen ob ich den Arbeitsplatz riskiere.
Lieber auf den Urlaub verzichten als den Arbeitsplatz los sein, vorausgesetzt er ist gut und es ist ein gutes Arbeitsklima.

Aber wie das mit den Urlaubstagen gesetzlich aussieht.
Da fragst du besser mal einen Anwalt mit dem Fachbereich Arbeit.

Die Erstberatung ist soweit ich gehört habe kostenlos.
 
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