Renovierte Wohnung - renoviert abgeben?

Lipovitan

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Hallo liebe CBler,

leider hab ich bei Google zu meinem Problem nichts eindeutiges gefunden.

Und zwar hab ich eine neu renovierte Wohnung übernommen und habe dort ca. 1 1/2 Jahre gewohnt. Ein paar kleinere Flecken an den Wänden habe ich mit weißer Farbe ausgebessert aber ansonsten war die Wohnung weiß.

Bei der Übergabe habe ich angegeben, dass ich die Wohnung ungestrichen übergebe.

Nun stellt dies wohl ein Problem bei der Auszahlung der Kaution dar. Der Vermieter ist offenbar der Meinung, dass ich die Wohnung renoviert übernommen habe und daher auch so übergeben muss. Ggf. soll ein Maler beauftragt werden. Dies befindet sich allerdings noch in Klärung.

Daher möchte ich mal eure Meinung dazu hören. Ich bin der Meinung, da ich die Wohnung weiß übernommen habe und weiß abgegeben habe ist kein Renovierung nötig.

Zur Info, ich bin Nichtraucher und halte auch keine Tiere.
 
Sowas steht eigentlich im Mietvertrag.

In der Regel ist das "so wie du rein gehst, gehst du raus".

Ist das weiß denn ausgeblichen oder auf wundersame Weise gelb geworden? Oder was stört den Vermieter?

Wieso will er denn streichen?
Wenn die Wände in Ordnung sind, braucht er das ja gar nicht?
 
Im Mietvertrag steht dazu folgendes:

1. Bei Vertragsende sind dem Vermieter die Mieträume einschl. Fenster und Böden sorgfältig gereinigt und mit allen Schlüsseln zu übergeben. Der Mieter hat Schäden, deren Entstehung er zu vertreten hat, bis zu Vertragsende zu beseitigen.

5. Bei der Rückgabe der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses müssen die Wände und Decken in neutralen, deckenden Farben gestrichen oder tapeziert sein, sofern dies bei Vertragsbeginn der Fall war.

Bisher stört nur der Vermerk aus dem Übergabeprotokoll:"Wohnung wurde ungestrichen übergeben."

Die Dame aus der Buchhaltung will das allerdings noch mit dem Herrn der die Übergabe gemacht hat klären.

Bevor die Dame mich anruft und mir erklärt, dass ich die Kosten für einen Maler tragen muss wäre ich gerne vorbereitet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst die Malerarbeiten auch selbst übernehmen. Wenn der Vermieter auf Malerarbeiten besteht, kann diese immer der Mieter erledigen. Es ist nicht rechtens, dass der Vermieter eigenständig einen Maler beauftragt und hierfür ein Teil der Kaution einbehält.

Weiterhin sollte innerhalb von 1,5 Jahren die Wohnung noch nicht soweit abgewohnt sein, dass eine komplette Renovierung notwendig ist. Ich an deiner Stelle würde mit den Mietverein sprechen. Die können dir hierzu bestens Auskunft geben.
 
Ich wohne dort seit 2 Monaten nicht mehr, daher ist es wohl schwierig jetzt noch selber zu renovieren.
 
Das ist doch quasi der Klassiker um dem Mieter noch ein letztes mal auf die Eier zu gehen. Solange die Wohnung nicht total verlebt ist, hat der Vermieter da kein Anrecht drauf und selbst wenn sie verlebt wäre, würde er das vor Gericht auch nur durch kriegen, wenn er die Klauseln im Vertrag hat.

Ich würde einen Termin vereinbaren und dann mir Schäden, Abnutzung usw. zeigen lassen und falls dort wirklich etwas ist, es eben selbst beseitigen.
 
@ Lipovitan

Dann einfach wieder den Schlüssel verlangen und auf eigene Nacharbeiten bestehen. Wie gesagt, der Vermieter darf nicht eigenständig einen Maler beauftragen und dir dies in Rechnung stellen. Er muss deine Malerarbeiten gegen sich gelten lassen. Solange du diese ordentlich ausführst (also vernünftig abkleben etc.), solange kann er keinen Fremden beauftragen.

Hast du eine Miet-Rechtsschutz? Evtl. dort durchrufen oder beim Mieterverein. Diesen Klassiker kann man relativ schnell zu deinen Gunsten lösen.
 
Hab leider keine Rechtsschutz.

Ich werde jetzt erstmal warten was bei dem Gespräch beim Vermieter rauskommt. Die wollen mich ja nochmal anrufen. Eventuell muss ich nicht streichen, da der Vermerk "Wohnung wurde ungestrichen übergeben." alles heißen kann.

Danach werde ich entscheiden ob ich ggf. kurzfristig eine Mitgliedschaft beim Mieterverein abschließe, anbiete selbst zu streichen oder durch den Vermieter streichen lassen.
 
Die Formulierung "Wohnung wurde ungestrichen übergeben" ist auch einfach ungünstig gewählt. Das kann ja alles heißen und deutet erst mal darauf hin, das sie neu gestrichen werden muss.

Du hättest besser schreiben sollen, Wohnung wird wie im Mietvertrag zu Punkt 5 vereinbart, übergeben.
Dort steht ja nicht, das du die Wohnung frisch streichen musst, sondern lediglich, dass die Wände und Decken in neutralen, deckenden Farben gestrichen oder tapeziert sein müssen. Kein Hinweis darauf, wie aktuell der Anstrich sein muss.

Bei der Übergabe sollte der Vermieter doch dann eigentlich sagen, ob der Zustand so ausreicht oder halt nicht. Hat die Wohnung denn jemand abgenommen?
 
Die Übergabe wurde gemeinsam mit einem Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft gemacht. Der hatte mich gefragt ob ich gestrichen habe und auf meine Antwort mit "Nein" wurde eben jener Vermerk ins Protokoll gemacht.

Hier mal das Protokoll dazu: protokoll.JPG
 
Ich bin kein Rechtsexperte, aber für mich sieht das so aus, dass alle Räume ohne Mängel in Hinsicht auf die Decken und Wände abgenommen wurden. Sprich, diese entsprachen dem Punkt 5 des Mietvertrages. Ich würde die unglückliche Formulierung "Whg. wird ungestrichen abgenommen" anfechten. Ungestrichen ist sie doch nicht, oder? Nur ist der Anstrich 1,5 Jahre alt aber in Ordnung. Und nach 1,5 Jahre streicht kein (oder zumindest kaum ein) Mensch bei normaler Nutzung seine Wände und Decken neu. So eine kurze Frist dürfte wohl kaum Aussicht auf Erfolg in einem Rechtsstreit haben für mein Empfinden.

Ich drück mal die Daumen für das Gespräch mit dem Vermieter. Sollte das nicht klappen, wäre wohl ein Rechtsbeistand eine gute Idee. Zur Not mal den deutschen Mieterbund kontaktieren. Eine Online Rechtsberatung kostet dort 25€.

Schau mal hier, den Absatz "Isolierte Endrenovierungspflicht"

Die isolierte Pflicht des Mieters, bei Auszug die Wohnung zu streichen (oder sonst wie zu renovieren) ist nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam. Grund hierfür ist, dass eine solche Regelung keine Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand der Mietsache nimmt. Eine Renovierungspflicht bei Auszug bestünde bei einer solchen Klausel nämlich auch dann, wenn der Mieter gegebenenfalls wenige Monate vorher erst Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte oder wenn die Wohnung einfach nicht so „abgewohnt“ ist, dass eine Renovierung tatsächlich erforderlich ist.
 
Die Sache ist eigentlich recht einfach:

Frist setzen zur Auszahlung der gesamten Kaution! 2 Wochen würde ich jetzt geben.
Wenn er nicht will darf nur ein Teil einbehalten werden. Dieser Teil kann nur ungefähr die Kosten der Farbe betragen, Streichen darfst du selbst. Auch noch nach 2 Monaten. Diese Kosten muss der Vermieter begründen!

Die Formulierung ist nur bedingt ungünstig. Wenn Du eine Wohnung Renoviert übernommen hast ist in der Regel alles Weiß gestrichen. Vielleicht steht auch was im Einzugsprotokoll dazu. Wenn nicht gestrichen wäre würde dazu was stehen.
Da Du die Wohnung wieder in der entsprechenden Farbe abgibst ist alles in Ordnung. Die Formulierung kann man auch so verstehen, dass Du nicht Deine eigene Farbe da draufgepinselt hast. :)

Sicher hast Du auch Fotos im Laufe der Wohnzeit von da und Freunde, die dies bestätigen können. Im Fall der Fälle würde sich ein Richter das auch selbst angucken können, soweit wird es aber niemals kommen.


Du musst Dich in diesem Fall einfach durchsetzen, da wird jetzt gegen Dich gepokert und da würde ich voll auf den Einsatz gehen. Zumal die Kosten wirklich überschaubar sind.

Setze erstmal eine Frist, dadurch entstehen keine Kosten und mal schauen wie der Vermieter sich dann verhält. :)

eDIT:

Es sei denn du bist ne "Zecke,Messi oder so was" und hast die Bude wirklich runtergewirtschaftet, sowas habe ich auch schon mal gesehen. Dann ist die Forderung natürlich begründet...
Reflektier Dich also selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du brauchst dir keine Sorgen zu machen. Da du nichtmal 2 Jahre darin gewohnt hast, fällt die Renovierungsklausel eh flach. Da du die Wohnung wie gefordert übergeben hast, ist alles in Ordnung.

Da die beim Übergabeprotokoll keine Mängel festgestellt haben können auch sonst keine Forderungen mehr kommen.

Falls die doch damit ankommen, schalte einen Anwalt, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat, ein. Die Kosten dafür hohlst du dir dann vom Vermieter wieder.
 
Ist ziemlich eindeutig.
Das Protokoll bescheinigt Dir, dass keine Mängel an der Mietsache vorlagen und Du demnach auch keine Mängel zu beseitigen hast.
Damit ist die Mietkaution vollständig fällig. Ich würde den Vermieter so langsam mal in Verzug setzen...

Anmerkungen in Protokollen halte ich für ignorierbar. Da hätte auch stehen können: "Klasse Mieter, alles bestens, gerne wieder". Das wäre wohl ähnlich gehaltvoll. Abgesehen davon steht ja in der Bemerkung, dass die Wohnung <irrelevant> abgenommen wird.
Nicht, dass die Wohnung noch zu streichen ist und wegen dem fehlenden Anstrich nicht abgenommen wird. Ja, das ist jetzt wortklauberei... Aber zum Verarschen gehören auch immer zwei.
 
Hatte heute ein sehr dezent aggressive Nachricht auf meiner Mailbox auf meine Nachfrage wann ich meine 300 Euro Guthaben aus meiner Nebenkostenabrechnung zurück erhalte.

Montag wurde mir gesagt, dass sie es am selben Tag fertig macht.

Sehe das ähnlich und werde mich zu 100% wehren wenn sie mich bitten die Kosten fürs streichen zu tragen oder es selber zu machen.

Mittlerweile sehe ich mich durch das Übergabeprotokoll und den Absatz im Mietvertrag im Recht. Werde das bis zum einem gewissen Punkt selber machen. Mieterverein wenn ich dann selbst nicht mehr weiter komme.
 
Grundsätzlich sollte man immer schriftlich auffordern, Frist setzen, Rechtsfolgen androhen.

Dann hat man die Gegenseite zumindest mal in Verzug gesetzt und baut Zinsen etc. als weiteres Druckmittel auf.
 
@kisser Es handelt sich hierbei um Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015.

Hier durfte ich im Januar 2017 ca. 325 Euro nachzahlen. Im Mai hat man gemerkt, dass bei der Abrechnung Fehler gemacht wurden und mir schriftlich mitgeteilt, dass ich noch 300 Euro Guthaben habe.
 
Also das man wenn man ne renovierte Wohnung bezogen hat beim Auszug renovieren muß bzw in gewissen Abständen "Schönheitsreparaturen" machen mußte war glaub ich so vor 10 Jahren ambach.

Da hat sich aber wohl einiges geändert.
Kumpel is die letzten Jahre mehrfach umgezogen und mußte da nie was machen.

Heute is das mWn nur der Fall, wenn die Bude tatsächlich "verwohnt" ist.
In unter 2 Jahren dürfte das aber, wenn man nicht grad viel raucht oder Nachtspeicher hat, nicht der Fall sein.

Hab kürzlich ne Bude renoviert (bzw bin noch dran) da haben die Leute alles irgendwie an die Wand gedübelt.
Die Wände sehen aus als hätte da ne Schiesserei stattgefunden :D
Da muß man natürlich was machen.

Einige andere Poster scheinen ja ähnlicher Meinung zu sein.
 
@Lipovitan: Dann schreibe das doch gleich dazu, denn das kann hier ja keiner wissen.
 
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