Rückgabe Leasing-Auto: horrende Reparaturkosten

Brakus

Lt. Commander
Registriert
März 2004
Beiträge
1.204
Servus,

meine Frau hat ihren Wagen (Ford B-Max) beim Autohändler vor einer Woche (vereinbart) zurückgegeben (kein Rückgabeprotokoll erhalten, aber sie hat ringsum Fotos gemacht) und erst heute einen Anruf erhalten, dass da nun diverse Schäden festgestellt worden wären, die über das übliche (gestattete) Maß hinausgehen würden und wurde hinzitiert.

929,- sollen nun für einige (kleine!) Dellen an den Türen und einem angeschlagenen Reifen (Felge) sowie angebliche Lackschäden am hinteren Stoßfänger bezahlt werden.

Der Leasing-Vertrag (genauer Darlehensvertrag (verbraucherfreundlichere Variante(?), der aussagt man kann den Wagen nach (hier) 4 Jahren zurückgeben, weiterfinanzieren oder ablösen)) besagte zudem das am Rückgabetag ein von beiden Parteien zu unterzeichnendes Rückgabeprotokoll angefertigt werden muss, inkl. der Wagenbegutachtung natürlich. Nun stand der Wagen aber eine Woche da rum.
Der Wagen war auch deutlich unter den vereinbarten 80.000km (+/- 5.000 schon bedacht) und dafür gibt es 78,-.
Eine Möglichkeit einen "neutralen" DEKRA-Gutachter einzuschalten gäbe es auch (50,- für jeden), aber da haben wir Bauchschmerzen, weil die nebeneinander sitzen und es Ideen gibt, dass das alles nicht wirklich "neutral" verläuft.

Die "Schäden" (lt. div. Google-Recherchen von Rechtshilfen) sind wirklich uninteressant und minimal und zählen m.E. auf jeden Fall zum Gebräuchlichen nach 4 Jahren (70.000km) und sind eben an den klassischen Stellen zu finden (nochmal: wirklich winzige Dellen) und die angeblichen Lackschäden konnte man bei nachträgliche Ansicht überhaupt nicht sehen.
Einzig der Reifen ist deutlich (wäre als Posten mit insgesamt 300,- auch annehmbar).

Der Händler weist natürlich jegliche Hinweise von sich, dass er sowas noch nie erfahren/gehört/gesehen hätte, was ihm von den Recherchen vorgelesen wurde (z.B. das auch lt. Gericht die MwSt. nicht in diesen Reparaturen aufgeführt werden darf (wären auch schon 148,-), s. z.B. hier).
Auch dass er in der Beweispflicht ist, wg. des Vergleichs von "normalen Verschleiß und der übervertraglichen Abnutzung", interessiert ihn nicht.

Alles in allem sind wir erstmal baff, da natürlich damals bei der Anschaffung alles so erklärt wurde, dass es am Ende ganz problemlos und schmerzfrei laufen würde - ja, rosa Brille und so.
Auch die Restfinanzierungsbescheide an die Bank werden von ihm zurückgehalten, bis das geklärt ist, so dass nun wohl auch Mahnungen von der Seite auf uns zukommen.

Hat jmd. vllt. eine Idee oder weiterführende Links zum Thema?
(wir sind gerad auch im Gespräch mit der KfZ-Versicherung und evtl. Anwaltseinmischungen)
 
Ist doch normal. Mit 929€ kommt ihr doch noch gut weg. Einen anderen Gutachter, den kannst Du Dir selbst aussuchen. Das muss nicht der Nachbar des Händlers sein. Viel Spaß bei der Auseinandersetzung. Ein Anwalt, zumindest mal kontaktieren, würde ich auf jeden Fall machen.
 
Wärend der Leasingzeit entstandene Schäden werden repariert und die Reparatur dem Leasingnehmer iN Rechnung gestellt.

Einige Dellen an den Türen - spätestens wenn Smartrepair nicht geht muss ausgebeult und die Türe lackiert werden - DAS ist dann so richtig teuer. Lackschaden am Stoßfänger das gleiche, da muss zumindest beilackiert werden.

Aber wenn du laut Google-Recherchen die Schäden schon mal gleich als
uninteressant und minimal und zählen m.E. auf jeden Fall zum Gebräuchlichen nach 4 Jahren
abtust, wirst du um einen Anwalt nicht herumkommen
 
Hier sind wir an einem interessanten Punkt und unter Umständen habt ihr bereits dem Händler gegenüber zu viel gesagt. Ein Anwalt könnte hier helfen, ihr scheint ja juristisch selbst eher unbedarft.

Grundsätzlich zum Verständnis:
Das Auto stand also ~1 Woche beim Händler frei zugänglich herum. Und jetzt, nach dieser Woche, wurden Schäden seitens des Händlers dokumentiert?
 
Goldene Regeln bei Rückgabe von Leasingfahrzeugen:
1) sehr intensive Reinigung und Pflege ein paar Tage vorher
2) Dellen & Lackschäden per Smartrepair richten lassen (auch Kleinkram)
3) Übergabe nur mit Protokoll und Bildern

Alles andere führt meiner Erfahrung nach nur zu Stress, die Übergabe ist nämlich die letzte Chance für die Händler Geld rauszuholen.
 
Ja, der Wagen steht da nun die ganze Zeit rum.
Fotos wurden von ihr bei Abgabe gemacht, ein Protokoll gab es aber wie gesagt nicht - wurde alles mehrfach als "iss so" (passt schon) erklärt.
"Smartrepair" sagte uns bisher gar nichts, aber ordentlich gereinigt wurde er aussen und innen natürlich. Und es hiess ja lang und breit, dass die üblichen "Schäden" im Laufe der Nutzung i.O. seien.

Das natürlich zum Abschluss nochmal versucht wird Geld herauszuholen, ist uns auch klar, aber es muss ja nicht alles immer einfach hingenommen werden. Und wo sonst, ausser heutzutage im Netz, kann man sich zusaetzlich informieren und erhaelt dann derlei Informationen, die IMO auch Sinn machen. Denn es soll ja auch Haendler geben, die es ZU genau nehmen und das gegen den Privatmann bzw. -frau über den Rahmen hinausgehend.

Die Übergabe ist ja nun "gelaufen", wobei auch jetzt mit der Übergabe der Rg. heute nach wie vor nichts gegenseitig unterschrieben wurde.
Davon ab das Ärgerliche, bei der eigentlichen Übergabe (Auto abstellen) sollte ja alles gemacht werden, weswegen ein Urlaubstag hermusste, aber nix war und heute wurde es in der eigenen Arbeitszeit (Mittagspause) schnell "abgehandelt" (s.o.)! Kommt für mich auch noch alles zum "Bauchgefühl" hinzu, dass das anders haette laufen dürfen.

Es mag sein, dass dies unbedarft klingt und angegangen wurde, aber lt. Vertrag, Infos und Absprachen hätte das alles so gehen sollen.
Und die "Schäden" werden nicht leichtfertig als "leicht und normal" abgetan, wenn man die Dellen mit blossen Hinsehen gar nicht erkennen kann, sondern auf Knien mit Seidentüchern vorsichtig erfühlt wird, ob da was ist, dann find ich(!) es geht über das Erträgliche hinaus!
 
Smartrepair bedeutet das schonende herausziehen von Beulen, was eine Lackierung überflüssig macht.
Und ganz unter uns, ich hätte das KFZ vor der Übergabe zu einem Aufbereiter gefahren und nicht selbst Hand angelegt.
Leasingfirmen nehmen es genau, schließlich wollen sie die Autos hinterher zum maximalen Gewinn verkaufen, und ich für meinen Teil schaue solche KFZ (und hier speziell Leasingfahrzeuge) genau an. Würdest du auch machen. Und entdeckst du Beulen oder Dellen, dann wirst auch du flugs versuchen den Preis zu drücken. Das Gleiche gilt, und zwar noch in gesteigertem Maße, für Kratzer in der Stoßstange oder angeranzte Felgen. Und um das eben zu vermeiden, muss das KFZ tiptop sein (wobei meiner Meinung nach gar kein Schaden "üblich" ist, wir reden nicht von einer abgewetzten Pedalerie oder ein abgegriffenes Lenkrad.)
 
Nur fürs Protokoll, das KFZ ist nicht geleast worden, sondern finanziert.
Damit fängt es schon an. Wie kann man ein Auto zurück geben und auf ein Abnahmeprotokoll verzichten?
Ob und in wie weit die Mängel nun relevant sind, findet entweder ein Gutachter heraus oder ihr geht direkt zu einem Rechtsanwalt, der dann einen Gutachter bestellt.
Entweder ihr zahlt die Kohle, oder bestreitet den Rechtsweg, der wohl deutlich teurer wird, da kein Protokoll vorliegt.
 
Du kennst aber schon den Unterschied zwischen Finanzierung (Auto gehört einem hinterher) und Leasing (Auto muss zurückgegeben oder abgelöst werden)?
 
Kleine Anmerkung:
Beulen sind keine normale Abnutzung.
Normale Abnutzung ist z.b. kleine Steinschläge auf der Motorhaube die nicht größer als x mm sind.
 
Brakus schrieb:
Und es hiess ja lang und breit, dass die üblichen "Schäden" im Laufe der Nutzung i.O. seien.
Darunter werden allerdings nur 'Schäden' wie leichte Abnutzungserscheinungen am Sitz etc. verstanden, also Sachen die aufgrund der Nutzung so oder so anfallen und keine größeren Blech-/Lackschäden. Ich habe auch schon Fußmatten vor der Rückgabe ausgetauscht, da bei angeranzteren Exemplaren Händler gerne die Hochpreis Orgiginal Teile reinlegen.

Sollten die Schäden wirklich kaum wahrnehmbar sein und tatsächlich mit Seidentücher vorsichtig erfühlt werden wird das ganze aber leicht fischig. Da könnte ein Rechtsanwalt Sinn machen, auch wenn ihr möglicherweise am Ende nur wenig/kaum was sparen werdet.
 
SpookyFBI schrieb:
Kleine Anmerkung:
Beulen sind keine normale Abnutzung.
Normale Abnutzung ist z.b. kleine Steinschläge auf der Motorhaube die nicht größer als x mm sind.

Wollt ich auch gerade Schreiben, Beulen sind keine Abnutzung.
 
ok, danke erstmal für die Zeitnahme....

...die "Beulen" sind wirklich nur Dellen mit 1-2mm Durchmesser, die durch Steinaufschlag bei Autobahnen und/oder Landstrassen nun mal entstehen. Der sogenannte Lackschaden musste von dem Herren auf Knien bei der Demonstration erneut gesucht werden, weil das Licht ungünstig stand.....es wird also schon gezielt kleinkariert gesucht. Mir ist klar, dass sichtbare Mängel den Weiterverkauf schmälern und da will der Händler natürlich alles rausholen - nur hier sind solche Mängel eben nicht vorhanden (abgesehen vom Reifen, aber da sagen wir auch gar nix). Das die Mängel nachher gar nicht behoben werden, sondern das Auto einfach etwas günstiger verscherbelt wird, sollte auch klar sein. Nutzt alles nur uns nix.
Und ja, meine Frau hätte sich da nicht auf die vielen Besprechungen (passt schon, machen wir schon, wird alles problemlos, brauchen sie nicht, etc.) verlassen dürfen. Aber alles aufzuzählen, was man vergessen hat oder worauf der wirtschaftlich handelnde Händler hinaus will, nutzt ja der Ausgangsfrage hier nichts.
 
Du und der Großteil der Antwortenden hat halt die komplett falsche Sichtweise.

Der Händler will Geld von dir. Er muss auf Bezahlung klagen.
Bei einer Klage hat der Kläger grundsätzlich die vorläufigen Prozesskosten als auch das Prozessrisiko am Hals.
Er muss seinen gesamten Anspruch beweisen und trägt damit in der Regel die Beweislast.

Also chill und hör auf Beweise zu liefern indem du mit ihm kommunizierst. Du kannst dir wohl selbst denken wie leicht so ein Beweis ohne Übergabeprotokoll zu führen sein wird.
Falls du zu hippelig bist und vorher Gewissheit brauchst dann geh zum Anwalt. Den müsstest du allerdings bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch kann natürlich auch viel mit einem PKW passieren wenn er eine Woche lang außerhalb der Obhut des TE war. Wie gut die Fotos des Händlers sind bleibt abzuwarten.
 
uincom schrieb:
Du und der Großteil der Antwortenden hat halt die komplett falsche Sichtweise.

Der Händler will Geld von dir. Er muss auf Bezahlung klagen.
Bei einer Klage hat der Kläger grundsätzlich die vorläufigen Prozesskosten als auch das Prozessrisiko am Hals.
Er muss seinen gesamten Anspruch beweisen und trägt damit in der Regel die Beweislast.

Also chill und hör auf Beweise zu liefern indem du mit ihm kommunizierst. Du kannst dir wohl selbst denken wie leicht so ein Beweis ohne Übergabeprotokoll zu führen sein wird.

;) ok....
 
Guter Ratschlag. Also chill, lass dich im Zweifel verklagen und bezahle dann auch noch den Anwalt der Gegenseite. Ohne Übergabeprotokoll kannst du im Übrigen nicht beweisen, dass es keine Schäden am Auto gab, hat uincom wohl auch in der Eile vergessen zu erwähnen
 
Brakus schrieb:
...die "Beulen" sind wirklich nur Dellen mit 1-2mm Durchmesser, die durch Steinaufschlag bei Autobahnen und/oder Landstrassen nun mal entstehen. Der sogenannte Lackschaden musste von dem Herren auf Knien bei der Demonstration erneut gesucht werden, weil das Licht ungünstig stand.....
Dann könnte ein eigener Sachverständige durchaus Sinn machen. Billiger als 900€ isses allemal.
 
Zurück
Oben