Abmahnung gleich Vorbestrafung ? Download

SirPopelAlot

Lt. Commander
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Moin liebe Community,
ein Freund und ich hatte gerade eine kleine Debatte.. Dabei ging allgemein um die Strafe von illegalen Downloads...

Die Pro Seite hat argumentiert.. Was soll schon schlimmes passieren ? Eine Abmahnung und 800 Euro Strafe, tut weh ist aber verkraftbar.

Die Kontra Seite: Was bedeutet eig Abmahnung, ist man dadurch automatisch vorbestraft ? Das wäre für einen jungen Menschen natürlich übel (Keine Öffentliche Arbeit, keine Verbeamtung etc.)

Wie ist das in Deutschland also geregelt ? Was Bedeutet Abmahung, ist man dadurch gleichzeitig vorbestraft, warum bekommen manche nur eine Abmahung, aber die anderen müssen ins Gefängnis etc.

Ein wenig Aufklärung wäre sehr hilfreich !
 
Eine Abmahnung hat mit Strafrecht nix zu tun, sondern ist ein Akt des Zivilrechts (auch Privat- oder Bürgerliches Recht genannt) ! Will heißen, Private Person sind hier die Beteiligten im Gegensatz zur Beteiligung einer öffentlichen Institution (Staat, Land, Stadt etc); Private Personen sind Du oder ich oder jemand beliebig anderes anderes, einer oder mehrere, als natürliche Person(en) - aber auch ein juristische Personen wie Unternehmen, GMBH, AG o.ä. !

Bei der Abmahnung verlangt also irgendeine Privatperson oder ein Privatunternehmen von einer anderen Privatperson das Unterlassen einer unerlaubten Handlung und kann, wenn die Abmahnende Person dazu berechtigt ist, von der abgemahnten Person eine Abmahngebühr fordern. Lehnt man als Abgemahnter die Zahlung der Abmahngebür ab, weil sie beispielsweise zu Unrecht gefordert wird, kann der Abmahner seine Ansprüche vor einem Zivilgericht geltend machen. Wird der Abgemahnte dann zur Zahlung verurteilt und zahlt trotzdem nicht freiwillig, kann die Forderung gegen ihn durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden; das war es dann aber; vorbestraft oder so was bist Du dadurch nicht.

Etwas anderes ist das Strafverfahren, wenn Deine Handlung nicht nur unerlaubt, sondern auch strafbar war. Unerlaubt und nicht strafbar wäre beispielsweise, wenn Du eine Patentverletzung begehst; wenn Du aber eine strafbare Handlung begangen hast, also beispielsweise illegales Herunterladen von geschützen Filmen, und dafür abgemahnt wurdest und die Abmahngebühr bezahlt hast, egal ob freiwillig oder nach einer zivilrechtlichen Verurteilung, kann Dir aus dieser Sache dennoch und zusätzlich ein Strafverfahren blühen; dafür wäre dann die Staatsanwaltschaft als Ankläger zuständig; wenn Du dann vor einem Strafgericht verurteilt wirst, bist Du unter Umständen vorbestraft, was von der Höhe der Strafe abhängt, zu der Du verurteilt wirst. Bei geringeren Vergehen bleibt es aber in der Regel bei der Verurteilung zu einer Bußgeldzahlung, oder aber bei einer Strafzahlung ohne Gerichtsverhandlung, falls Du eine solche akzeptierst; auch in den beiden letztgenannten Fällen wärst Du dann nicht vorbestraft.

So und nun hoffe ich, Ihr beiden habt nicht allzu zu schwerwiegend Illegales angestellt.
 
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Wie schaffen das die Leute? Ich kenne Menschen die laden seit über 15 Jahren permanent Zeug (auch Neuste Filme) und nichts passiert. Meistens passiert nichts wegen Download, sondern wegen Upload. Das ist der Knackpunkt
 
Was soll ich den dagegen machen? Ihm verpfeifen?! Zumal er mir nichts getan hat und er mir damit in keinster Weise schadet. Dich will ich nicht als Freund haben....
 
NagasakiGG schrieb:
[...] und er mir damit in keinster Weise schadet. [...]

Was so ja auch nur richtig ist wenn du selber keinerlei Produkte auf legalem Weg konsumierst die er runterlädt.
 
Necrol schrieb:
Was so ja auch nur richtig ist wenn du selber keinerlei Produkte auf legalem Weg konsumierst die er runterlädt.

Ja und warum soll ich den verpfeifen? Wie seid ihr denn drauf. Wir sind hier nicht in der DDR, man den eigenen Freund / Nachbar an die Stasi verpfeift....
 
NagasakiGG schrieb:
Ja und warum soll ich den verpfeifen? Wie seid ihr denn drauf. Wir sind hier nicht in der DDR, man den eigenen Freund / Nachbar an die Stasi verpfeift....

Ich habe nicht gesagt das du ihn verpfeifen sollst. Ich hab dich nur darauf hingewiesen das deine Aussage, das seine Handlung dir in keinster schadet, schlicht und ergreifend nicht richtig ist.
 
Nolie schrieb:
Wie ist das in Deutschland also geregelt ? Was Bedeutet Abmahung, ist man dadurch gleichzeitig vorbestraft, warum bekommen manche nur eine Abmahung, aber die anderen müssen ins Gefängnis etc.

Ein wenig Aufklärung wäre sehr hilfreich !
Normaler weiße ist es so das nur dann wenn man einen Abmahnung nicht bezahlen kann dann ins Gäfengnis muss.
 
Plutos schrieb:
(Normaler weiße) Normalerweise ist es so, (das) dass man nur dann, wenn man einen Abmahnung nicht bezahlen kann, (dann) ins (Gäfengnis) Gefängnis muss.



Nicht nur Syntax, Orthographie und Semantik sind elende Kacke, bei dem, was Du da schreibst, sondern erst Recht Deine unsinnige Behauptung, dass jemand, der eine Abmahnung nicht bezahlen kann, ins Gefängnis müsse !
 
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Warte mal, ich hatte im Kurs "IT-Datenschutz und -Recht" irgendwo aufgeschnappt, dass grundsätzlich erst mal jeder deutsche Bürger Anmahnungen erstellen darf.

...bisschen weiter gedacht:

Das heißt, ich kann lauter Leute einbuchten lassen? Nicenstein :)
 
..... bö, völlig falsch gedacht ! Es darf zwar jeder abmahnen, wenn er in seinen Rechten beeinträchtigt wird, er kann dafür aber keine Abmahnkosten vom Gemahnten verlangen; dies kann nur ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
 
Ach ja, da war ja was. Das "Ausnehmen" war nur einem Stand zugedacht, stimmt ;)
 
Nun ja, ob man zu einem Freund durch Dick und Dünn steht und ob man ihn auch anzeigen würde oder eher nur versuchen würde, auf ihn hinzuwirken, sein Verhalten zu ändern, ist letztlich selbst seine eigene Sache; irgendwo grenzt das ja auch schon fast daran, dass man auch enge Verwandte nicht anzeigen oder belasten muss !

Grundsätzlich ist diese Diskussion hier eigentlich offtopic geraten und berührt nicht die ursprüngliche Fragestellung !
 
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Im ~März gab es ja vom EuGH ein Urteil, sodass das ansehen eines Streams keine Grauzone mehr ist sondern klar gegen das Urheberrecht verstößt. Die große Preisfrage ist aber: wie verfolgt man das und welche folgen hat man zu befürchten?

Da man sich damit nicht bereichert, wird das sicherlich ein Zivilrechtliches Problem sein und kein Strafrechtliches.
D.h. der Anwalt muss irgendwie herausfinden wer sich die Filme Anschaut.
Das geht nur, wenn der Anwalt legal Zugriff auf den Server hat. nur wie?


Real sehe ich also nicht, wie sich irgendetwas im vergleich zu vorher geändert haben soll.
die Behörden versuchen weiterhin die Anbieter im Hintergrund dicht zu machen und klein Michel interessiert die nicht.

Stevo86 schrieb:
Und wenn dein Nachbar/Freund CP konsumiert, oder jemand absticht "verpfeifst" du ihn nicht?
sehr guter vergleich
Jemanden Töten ist gleich schlimm wie das Urheberrecht zu verletzen!
 
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D.h. der Anwalt muss irgendwie herausfinden wer sich die Filme Anschaut.
Das geht nur, wenn der Anwalt legal Zugriff auf den Server hat. nur wie?
Ich glaub bei PornHub war es so, dass die die Leute anhand von pop-ups über die IP "identifiziert" hatten.
Wobei die pop-ups ja idR vor dem eigentlichen Filmchen kommen und das auch kein Beweis wäre, dass jemand danach den Film gesehen hat.

Real sehe ich also nicht, wie sich irgendetwas im vergleich zu vorher geändert haben soll.
Seh ich auch so.
1x Film gucken wäre ja als "Schaden" sowas um 3-15€
Da nimmt kein Anwalt die Tastatur für in die Hand :D
Davon ab is die IP Adresse alleine eh nicht beweiskräftig (aus technischer Sicht).

Ins Gefängnis kommen, wenn überhaupt, die hoster/Ersteller der Portale.
 
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Wie ist das eigentlich, wenn ich zb abgemahnt werde weil ich einen Film illegal geschaut habe. Habe ich dann Anspruch auf den Datenträger? Oder muss ich den dann noch zusätzlich kaufen? (Ernstgemeint)
 
Natürlich hast Du KEINEN Anspruch auf den Datenträger.
Woher auch? Du hast nen stream genutzt - vergleichbar halt mit Netflix, Prime usw.
Dir wird ja auch nur der "Preis" für den stream (+Strafe) in Rechnung gestellt.

Ob Du den stream guckst oder runterlädst is eh das Gleiche (technisch gesehen).
Da kannste Dir den so oder so brennen.
 
wenn man erwischt wird hat man niemals Anspruch auf das Diebesgut.

als vergleich passt am ehesten der Zigarettenschmuggel.
Da musst du Zoll +100% Strafe Zahlen und die Zigaretten darfst auch noch abgeben.
 
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