Abmahnung gleich Vorbestrafung ? Download

@florian
Ich bin mir relativ sicher, dass man die Kippen behalten darf.
Entweder Du gibst sie an - dann zahlst Du 1x die Steuern und nimmst se mit, oder Du gibst se nicht an, zahlst 1x Steuern + nochmal Steuern als Strafe und nimmst se mit (ab ner gewissen Menge kommt glaub ich noch ne extra Strafe drauf bzw nen Strafverfahren).
 
florian. schrieb:
Da man sich damit nicht bereichert, wird das sicherlich ein Zivilrechtliches Problem sein und kein Strafrechtliches.

Das ist wohl ein fundamentaler Irrtum ! Sich strafbar machen hängt nicht von einer tatsächlichen oder eventuell nur beansichtigten Bereicherung ab; Beihilfe zu einer Straftat ist ebenfalls strafbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Zoll behältst du die Ware und zahlst Zoll/Strafe, sofern es nur um Geld geht, sprich die Ware grundsätzlich eingeführt werden darf.

Nur was hat das alles mit dem Thema zu tun? Wir brauchen hier keine Grundsatzdiskussion darüber führen mit welchen Tatbeständen ein illegaler Download vergleichbar ist. Dafür gibts Gerichte und Gesetze.

Die Frage ist ob die bestehende Rechtsprechung eine Vorbestrafung hergibt oder nicht.

(übrigens auch nicht ab wann man einen Freund/Bekannten wegen was auch immer anzeigen soll/ wie man warum niemals nicht erwischt werden kann und was man sich mit der Strafe kaufen kann...)
 
Necrol schrieb:
Ich habe nicht gesagt das du ihn verpfeifen sollst. Ich hab dich nur darauf hingewiesen das deine Aussage, das seine Handlung dir in keinster schadet, schlicht und ergreifend nicht richtig ist.

Interessanter Punkt der durchaus seine Berechtigung hat.

Ich erinnere mich an einen Bekannten, der uns doch eiskalt gefragt hat ob wir ihm unsere mp3s kopieren. Das waren natürlich alles hochwertige bei Beatport gekaufte Tracks.... er selber war auch DJ, wollte aber den Sound für lau. Da fühlt man sich doch irgendwie verarscht, wenn zwei Leute ihre Tracks sich kaufen (und da waren viele doppelte dabei, also beide haben sich den gleichen Track gekauft - meistens weil der andere ihn darauf gebracht hat) und dann kommen Leute die selber gut verdienen, aber keinen Cent dafür abdrücken wollen.

Das Schaden entsteht insofern, das man als Käufer mehr für die Tracks abdrücken muss als wenn jeder sie sich kaufen würde. Der Künstler setzt halt dann keine 1,20 sondern 1,80 an.
 
Die Frage ist ob die bestehende Rechtsprechung eine Vorbestrafung hergibt oder nicht.
Da weiß Cruz bestimmt mehr.
Afaik setzt das eine gewisse "Gefängnisstrafe" voraus.
Ich mein man muß sich bloß Apple vs X ansehen. Da gehts auch um "zivilrechtliche" Dinge. Da wurd auch keiner Vorbestraft.
Was bzw ob man, wenn man eine entsprechende zivilrechtliche Strafe nicht zahlen kann, in den Knast muß (macht mMn keinen Sinn) wäre ggf noch ne andere Sache.

Das Schaden entsteht insofern, das man als Käufer mehr für die Tracks abdrücken muss als wenn jeder sie sich kaufen würde. Der Künstler setzt halt dann keine 1,20 sondern 1,80 an.
So läuft das nicht :D
Du kalkulierts zwar den Preis des "Produktes" anhand einer gewissen Absatzmenge - trotzdem mußt du dich ggf am Markt orientieren.
Wenn du z.B ne CD presst und du 50k Verkäufe anpeilst a 15€ - wird die ja nach den 50k Verkäufen auch nich automatisch billiger - da spielen etliche andere/zusätzliche Faktoren ne Rolle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Abmahnenden geht es nicht drum das du ins Gefängnis gehst oder Sozialstunden leistet, die wollen schlicht das Geld von dir.
 
Ich glaube Manchen hier ist gar nicht klar, wer bei illegalen Downloads, und um die geht es hier, die Abmahnungen verteilt. Das sind nämlich durch die Bank Anwälte, die als Vertreter der Rechteinhaber fungieren und in deren Auftrag kostenpflichtige Abmahnungen verteilen.

Und es geht ja nicht nur um das Geld, sondern es wird gleichzeitig eine Unterlassungserklärung mitgeschickt, die man unterschrieben zurückschicken soll, und die ist eigentlich immer so gefasst, dass man mit einem Fuß im Verderben steht.

Zahlt man nun, ist die Abmahnung für diesen einen Fall erledigt, zahlt man nicht, wird der Anwalt mit höchster Wahrscheinlichkeit einen Vollstreckungstitel erwirken, dem man aber widersprechen kann. Der nächste Schritt, sofern der Anwalt nicht dann aufgibt, weil es zahlungswilligere Menschen gibt und den Aufwand nicht wert ist, ist dann eine Gerichtsverhandlung, und die verliert man mit einiger Sicherheit, denn kein Anwalt ist so blöde und verschickt Abmahnungen ohne irgendwelche Beweise für den Download in der Hand zu haben
 
Ja, da war der Anwalt von der besonders schlauen Sorte...

Ach ja, weil das ja die Frage war: Das alles bewegt sich auf Ziviler Ebene und ist kein Strafprozess. Schon deswegen gilt man auch nach erfolgter Verurteilung nicht als vorbestraft.
 
Hägar Horrible schrieb:
Und es geht ja nicht nur um das Geld, sondern es wird gleichzeitig eine Unterlassungserklärung mitgeschickt, die man unterschrieben zurückschicken soll, und die ist eigentlich immer so gefasst, dass man mit einem Fuß im Verderben steht.


Wie meinen ?
 
U-L-T-R-A schrieb:
Ob man, wenn man eine entsprechende zivilrechtliche Strafe nicht zahlen kann, in den Knast muß (macht mMn keinen Sinn) wäre ggf noch ne andere Sache.

Bei zivilrechtlichen Verfahren handelt es sich nicht um "Strafen", sondern es können neben einer Klagesumme, die dem Beklagten im Erfolgsfalle des Klägers auferlegt wird und eine Zahlungsschuld darstellt, allenfalls Geldbußen verhängt werden. Und ins Gefängnis kommt man auch nicht, wenn man nicht zahlen kann ! Höchstens bei Geldbußen könnte ersatzweise eine Zivilhaft drohen, was aber eine Erzwingsungshaft darstellt und was auch keiner "Strafe" oder "Vorstrafe" darstellen würde.
 
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NagasakiGG schrieb:
Man muss normalerweise, wenn man von seinem schändlichen Tun nicht für immer und ewig ablassen will, eine angepasste Unterlassungserklärung erstellen und abzeichnen. Diejenige die üblicherweise mitversendet wird ist sehr generell gehalten (alle Filme von Sony etc.) und wenn man dann ein zweitesmal erwischt wird, wird es richtig richtig teuer.
 
Oh wow, das ist hart. Aber danke für die Erklärung.
 
U-L-T-R-A schrieb:
Da weiß Cruz bestimmt mehr.
Afaik setzt das eine gewisse "Gefängnisstrafe" voraus.
Ich mein man muß sich bloß Apple vs X ansehen. Da gehts auch um "zivilrechtliche" Dinge. Da wurd auch keiner Vorbestraft.
Was bzw ob man, wenn man eine entsprechende zivilrechtliche Strafe nicht zahlen kann, in den Knast muß (macht mMn keinen Sinn) wäre ggf noch ne andere Sache.


So läuft das nicht :D
Du kalkulierts zwar den Preis des "Produktes" anhand einer gewissen Absatzmenge - trotzdem mußt du dich ggf am Markt orientieren.
Wenn du z.B ne CD presst und du 50k Verkäufe anpeilst a 15€ - wird die ja nach den 50k Verkäufen auch nich automatisch billiger - da spielen etliche andere/zusätzliche Faktoren ne Rolle.

Da du bei Beatport deine Tracks einzeln anbieten kannst, spielt die Orientierung am Markt keine Rolle. Wer den Track haben will bezahlt halt den Preis. Bei einzelnen Tracks macht es auch keinen großen Unterschied ob nun 1,20 oder 1,80.
 
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