Arbeitszeugnis welche Note?

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Lt. Junior Grade
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Hallo! Ich habe meine Ausbildung fertig, nachdem ich die Prüfung bestanden hatte,
habe ich das Unternehmen verlassen. Nun habe ich ein Zeugnis angefordert und wollte
mal wissen was ihr davon haltet.


Überschrift Zeugnis
Mein Name, Geburtsdatum, vom bis, Ausbildung durchlaufen blablaa

Im Rahmen der Ausbildung führte Herr x folgende Aufgbane aus:
xxx
xxx
(nicht so wichtig denke ich)



Aufgrund seines im Laufe der Ausbildung erwobenen guten Fachwissens, wurde Herr x von unseren Führungskräften mit gutem Erfolg in die täglichen Abläufe integriert. Seine Auffassungsgabe
ermöglichte ihm, auch komplexe Ausbildungsinhalte zügig zu erfassen. Herr x zeigte
Eigeninitiative und identifizierte sich immer voll mit seinen Aufgaben und unserem Unternehmen,
wobei er auch durch seine Einsatzfreude überzeugte. Herr x war während der Ausbildung
ausgesprochen lernbereit. Auch in Situationen mit großem Arbeitsaufkommen erwies er sich immer
als in hohem Maße belastbar.

Wegen seiner umsichtigen und veranwortungsbewussten Arbeitsweise wurde er von uns immer
geschätzt. Herr x überzeugte durch seine Zuverlässigkeit.

Für alle auftretende Probleme fand er ausnahmslos gute Lösungen. Die während der
Ausbildungszeit gezeigten Leistungen von Herrn x haben unsere volle Anerkennung gefunden.


Er wurde wegen seines freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits geschätzt. Sein Verhalten
zu Vorgesetzten, Kollegen sowie Kunden war einwandfrei. Gegenüber den anderen
Auszubildenden verhielt er sich kameradschaftlich und hilftsbereit.

Herr x verlässt unser Unternehmen mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung am xx.
Wir bedanken uns für seine Leistungen und die angenehme Zusammenarbeit.

Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.
 
Zuletzt bearbeitet: (x)
Ist ne 2, also vollkommen in Ordnung.
Spontan fällt mir daran nichts auf was zu beanstanden wäre.

Edit: Der vorletzte Satz ist etwas unschön formuliert. "Wir bedanken uns für seine Leistungen" ist nicht positiv formuliert.
Das gleicht eher einer 4-5 und da es der Abschlusssatz ist würde ich wahrscheinlich darum bitten diesen zu ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Registrierung schrieb:
Nun habe ich ein Zeugnis angefordert und wollte mal wissen was ihr davon haltet.
Ich finde einige Bemerkungen merkwürdig, ich weiß das bei Auszubildenden die Messlatte nicht so hoch hängt, aber du musst dich mit diesem Arbeitszeugnis bewerben.

Registrierung schrieb:
Herr x überzeugte durch seine Zuverlässigkeit.
Zuverlässigkeit ist eine Selbstverständlichkeit die normalerweise keine Erwähnung verdient, außer irgend etwas stimmte nicht mit der Zuverlässigkeit.

Registrierung schrieb:
Er wurde wegen seines freundlichen und ausgeglichenen Wesens allseits geschätzt. Sein Verhalten
zu Vorgesetzten, Kollegen sowie Kunden war einwandfrei. Gegenüber den anderen
Auszubildenden verhielt er sich kameradschaftlich und hilftsbereit.
Normalerwesie sollte da nur stehen: "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei."
"Freundliches und ausgeglichenes Wesen" klingt nach einer netten Schlaftablette.
Was soll das mit dem kameradschaftlich und hilfsbereit gegenüber den anderen Auszubildenden ? Hast du mit denen zu viele private Dinge während der Arbeitszeit erledigt/besprochen ?

Registrierung schrieb:
Wir bedanken uns für seine Leistungen und die angenehme Zusammenarbeit.
Wieso war die Zusammenarbeit nur angenehm und nicht erfolgreich ?

Registrierung schrieb:
Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.
Da sollte normalerweise stehen: "Wir wünschen Ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute".
Der Satz "Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute." bedeutet das du in dieser Firma keinen Erfolg hattest und man dir wünscht das es woanders klappt.

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurz gesagt, 2- bis 3+

Eine Beratung gebe ich dazu keine ab, da ich nicht im Dienst bin.
 
@Tomislav, das mit dem freundlich und ausgeglichen ist eine normale Formulierung aus einem Arbeitszeugnisratgeber, wenn auch einer älteren Version. Ebenso das kameradschaftlich und hilfsbereit.

Das ist leider immer die Problematik, jeder liest etwas anderes in einem Zeugnis.
 
Bis zu nachfolgendem Abschnitt zwischen 2,5 und 3,5, eher 3,5, da sehr uninspiriert und unpersönlich geschrieben. Auf deine Arbeitsleistung wurde offensichtlich nicht viel wert gelegt. Man merkt, dass du kein Verlust für das Unternehmen bist.

Registrierung schrieb:
Herr x verlässt unser Unternehmen mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung am xx.
Wir bedanken uns für seine Leistungen und die angenehme Zusammenarbeit.

Für die Zukunft wünschen wir ihm alles Gute.

Dieser Abschnitt bestätigt diesen Eindruck und verleiht dem gesamten Arbeitszeugnis einen sehr negativen Eindruck. Die Note lassen wir mal außen vor (wahrscheinlich irgendwas zwischen 4 und 5). Erschreckend ist vor allem, dass dir nur für deine "Leistungen und die angenehme Zusammenarbeit" gedankt wird. Weder "gute", "noch sehr gute" und erst recht nicht "stets sehr gute" Leistung.

Der Schlusssatz ist dann richtig vernichtend. "Für die Zukunft alles Gute" zu wünschen heißt so viel wie: Das war ein Totalversager und wir sind froh, ihn loszuhaben.

Es gibt 2 Möglichkeiten: Das Zeugnis hat jemand geschrieben, der keine Ahnung von einem anständigen Arbeitszeugnis hat. In dem Fall sollte es kein Problem sein, ein ordentliches Zeugnis zu verlangen. Oder aber, du warst dort wirklich nicht sonderlich produktiv, um es mal vorsichtig auszudrücken. Aber auch dann solltest du unbedingt versuchen, ein besseres Zeugnis herauszuhandeln. Dieses Zeugnis wird dir definitiv ein Klotz am Bein sein.
 
Wenn man Jemanden Erfolg für die Zukunft wünscht, würde ich sagen hat es im vorherigen Unternehmen
keinen Erfolg gegeben, richtig?

Die Meinungen sind hier schon gespalten in den letzten Kommentaren, soll ich das mal von
Jemanden abchecken lassen? Eventuell bei einer IHK oder Anwalt? Ich wüsste jetzt nicht
so genau wo ich damit hin müsste.

Mein jetziger Arbeitgeber hat noch nicht nach so etwas gefragt, aber man kann ja nie wissen.
Es gibt ja unendlich viele "Schlüsselwörter und Formulierungen" da blicke ich nicht durch.
 
Zuletzt bearbeitet: (x)
Wir hatten im Kurs zwei eklatant wichtige Dinge zum qualifizierten Arbeitszeugnis gelernt (aus AG Sicht). Das erwähnen von Selbstverständlichkeiten, egal wie blumig die formuliert sind (muss ja ohnehin wohlwollend sein) deutet immer darauf hin, dass in diesem Bereich etwas nicht stimmte. Der ganze fachliche Inhalt ist bei einem qualifizierten Zeugnis nicht sooo wichtig, wichtig ist nur, dass darüber etwas steht.
Am aller wichtigsten ist die Grußformel, da man an der Stelle notwendigen Spielraum vom Gesetzgeber hat durch beredtes Schweigen, egal wie oft ein Zeugnis "reklamiert" wird, auszudrücken, ob man sich darüber freut den AN los geworden zu sein oder ob man ernsthaft den Verlust bedauert.

Das geschieht über zwei Dinge in der Grußformel:
Dem Wunsch nach allem Guten im beruflichen Umfeld.
Dem Wunsch nach allem Guten im privaten Bereich.

Dabei gibt es drei Abstufungen:
Wünscht man für die Zukunft alles Gute ist das maximal vernichtend. Sowohl fachlich als auch aus sozialer Sicht entsprach der AN nicht den Erwartungen.

Wünscht man für die berufliche Zukunft alles Gute, war fachlich alles in Ordnung aber auf der sozialen Ebene stimmte etwas nicht (was genau kann man dann aus den ausformulierten Selbstverständlichkeiten oder Ausrutschern ablesen. Steht da zum Beispiel etwas über das Verhalten gegenüber der weiblichen Belegschaft (belästigt ständig die Mädels) oder das Verhalten auf Betriebsfeiern (Partykönig, der den Alkoholkonsum nicht unter Kontrolle hat), usw.)

Wünscht man für die berufliche und private Zukunft alles gute, dann ist man ernsthaft traurig darum eine gute Fachkraft und einen geschätzten Kollegen zu verlieren.

Das gemeine an diesen beredten Schweigen ist, dass der AN es eben nicht einklagen kann. Alle andren Formulierungen kann man sich quasi auf eine "Eins bis Zwei" einklagen, das auslassen bestimmter Grüße aber nicht. Sozusagen ein invertierter warrant canary.

Wenn der Ersteller des Zeugnisses also kein kompletter Anfänger war und schon mal etwas darüber "gelernt" hat, dann war die Leistung wohl unterirdisch. So oder so würde ich versuchen das in einem freundlichen Gespräch zu klären und dabei die Sachlage vernünftig darstellen. Aufzeigen, dass das Zeugnis wichtig für deine Zukunft ist und dem AG verdeutlichen, dass er persönlich nichts davon hat, dir das Leben unnötig schwer zu machen. Eventuell lässt er sich dazu hinreißen das Zeugnis anzupassen. Ansonsten würde ich darum bitten und darauf bestehen, noch ein einfaches Arbeitszeugnis erstellt zu bekommen, da stehen dann nur die Tätigkeiten drauf, bei einer Ausbildung wohl die Lerninhalte und das ganze ohne Bewertung und ohne Grußformeln usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registrierung schrieb:
Wenn man Jemanden Erfolg für die Zukunft wünscht, würde ich sagen hat es im vorherigen Unternehmen
keinen Erfolg gegeben, richtig?

Man wünscht für die Zukunft alles Gute und "weiterhin" viel Erfolg.
 
_Kris_ schrieb:
Kurz gesagt, 2- bis 3+

Eine Beratung gebe ich dazu keine ab, da ich nicht im Dienst bin.


_Kris_ schrieb:
Man wünscht für die Zukunft alles Gute und "weiterhin" viel Erfolg.

Du willst wirklich an einer 2- bis 3+ fest halten? Ich habe selten so ein mieses Zeugnis gesehen.
 
Vielleicht ist die Frage doof, aber wieso schreiben Arbeitgeber nicht einfach die Kritik direkt ins Arbeitszeugnis, sondern umschreiben das mit der Nennung von Trivialitäten oder Auslassung von Ehrungen? Muss man negative Kritik dann nachweisen oder beweisen, da man sonst verklagt wird? Im Endeffekt läuft das doch aufs selbe hinaus. Finde das ehrlich gesagt extrem umständlich und unnötig. In der Schule z.B. gibts ja auch mündliche Noten, die nicht unbedingt sehr objektiv sind.
 
Leider ist es so, das der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist ein "wohlwollendes" Arbeitszeugnis auszustellen.
 
Smash32 schrieb:
Leider ist es so, das der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist ein "wohlwollendes" Arbeitszeugnis auszustellen.

Genauer gesagt, ein Arbeitszeugnis besteht aus zwei Grundsätzen: dem Wohlwollengrundsatz (1) und dem Wahrheitsgrundsatz (2). Durch jahr(zehnt)elange Rechtsprechung hat sich das Pendel in Richtung Wohlwollenheit verschoben, mit der Folge, dass alles schlechter als "gut" begründungspflichtig wird, wenn dagegen geklagt wird, was viele Arbeitgeber scheuen, wegen des Zeitaufwands usw.
 
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