Gewerblicher eBay-Verkäufer stellt sich bei Rückgabe quer

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nschlichtmann

Gast
Hallo liebe Leute,

ich brauche einmal euren Rat, denn ich bin mir langsam mehr als unsicher.

Am 14. Juli habe ich ein iPhone 7 bei einem größeren gewerblichen Händler bei eBay bestellt. Laut Verkäufer wurde die Ware am selben Tag verschickt, sie kam dann allerdings tatsächlich erst am 20. Juli bei mir an. Darum geht es mir aber nicht.

Beim ersten Benutzen des Handys ist mir eine starke inhomogene Ausleuchtung aufgefallen und das Display hatte tatsächlich Backlight Bleeding an zwei Stellen. Habe ich so bei einem iPhone noch nie gesehen. Dieser Zustand war für mich so erstmal nicht akzeptabel.

Daraufhin kontaktierte ich am selben Tag der Lieferung den Käufer und bat ihn, das Gerät im Rahmen der Widerrufsfrist zurückzunehmen. Zusätzlich nannte ich ihm den Grund. Es kam zu mehreren E-Mails, ich solle mich an Apple wenden zwecks Garantie und Austausch. Erst nach 3! maliger Erklärung, dass ich weder einen Austausch noch eine Reparatur wünsche, sondern das Gerät einfach nur zurücksenden möchte, genehmigte er meinen Antrag bei eBay.

Nun hat er am gestrigen Tage das Gerät zurück erhalten und heute bei eBay einen Fall aufgemacht, mit folgendem Inhalt:

"Hallo. Ich habe das iPhone zurück bekommen. Die Displayschutzfolie ist abgezogen worden. Ich kann das Handy nicht mehr als neu verkaufen. Gruß ........."

Die Displayschutzfolie habe ich natürlich vor dem ersten Einschalten abgezogen, alles andere ist komplett unbenutzt und noch verpackt, weil ich das Gerät vielleicht 10 Minuten in Benutzung hatte und dann wieder eingepackt habe.

Meine Frage daher: Ein Entfernen der Displayschutzfolie sollte doch wohl im Rahmen des Widerrufsrechts abgedeckt sein oder? Wie soll ich denn sonst ernsthaft das Gerät in Betrieb nehmen und überprüfen?

Besten Dank für eure Hilfe!
 
Ja natürlich. Auch eine Aktivierung des iPhones ist kein Grund dies zu verweigern. Du kannst das Gerät ja sonst nicht testen. Am besten PayPal einschalten, sonst/oder Frist von 14 Tagen setzen. Durch seine Antwort hat er ja den Eingang des Artikels bestätigt
 
Es gilt beim Widerrufsrechts ja der Grundsatz, dass man eine Sache testen darf, wie man sie im Geschäft testen können würde. Jetzt stellt sich die Frage, ob die Testgeräte im Geschäft die Folie noch drauf haben oder nicht.
Selbst wenn das Abziehen der Folie nicht erlaubt wäre, muss er die Sache dennoch zurücknehmen. Er kann dir die Nutzung allerdings in Rechnung stellen. Da die Folie kaum etwas kosten dürfte, kann seine Rechnung aber nicht wirklich hoch ausfallen.
 
Schutzfolien darf man abziehen, da gibt es genug Urteile dafür.

ebay ist einfach zu Händler freundlich, Amazon würde dem Händler bei so ner Aussage in den arsch treten!
 
florian. schrieb:
Schutzfolien darf man abziehen, da gibt es genug Urteile dafür.

[...]

Kannst du bitte mal 2-3 Obergerichtsurteile dazu nennen? Habe bei einer kurzen Recherche nichts gefunden. Danke.
 
Wenn du die gekaufte Sache wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmst, und dir dadurch einen Wertverlust erleidet, kann dir der Verkäufer das in Rechnung stellen (laut Internet sind in solchen Fällen ca. 10% Wertersatz üblich). Die Rücknahme verweigern kann er aber nicht.

Du darfst zwar die Funktionsweise der Ware prüfen, ohne dass dir für das Widerrufsrecht Nachteile entstehen. Das Abziehen der Schutzfolie ist aber eher nicht notwendig für die Funktionsprüfung. Daher schützt dich diese Regelung nicht.

Wenn du das iPhone nach wie vor willst, würde ich eher auf Gewährleistung bestehen, dass dir der Händler ein mangelfreies Exemplar zusendet. Apple ist nicht dein Vertragspartner, lass dich hier nicht mit Verweis auf Herstellergarantie abwimmeln.

EDIT: Da ich mich mit iPhones nicht so gut auskenne, kann durchaus zutreffen, was unter meinem Post steht - nämlich dass bestimmte Funktionen des Telefons (Touch ID?) nicht getestet werden können, solange die Schutzfolie noch drauf ist. Wenn das zutrifft, dann kann der Händler keinen Wertersatz für das Entfernen der Folie verlangen, sondern muss dir den vollen Preis erstatten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist trotzdem lächerlich, da das Gerät einen Mangel hat mit dem es kein Käufer behalten wird.

BTW: Der 14. war ein Freitag, evtl wurde das Paket also erst Montag vom Frachtführer abgeholt und dann Donnerstag zugestellt.
 
Da die Schutzfolien bei iPhones 1x komplett rumgeht, ist es schon sinnvoll diese Folie abzumachen, zumal mit dieser Folie ( die übrigens viel dicker ist, als eine Schutzfolie, die man hinterher rauf macht )nicht alle Touchfunktionen gewährleistet sind
 
hallo7 schrieb:

Ich sehe hier keine Analogie gegeben.

Bei einer CD kann der Inhalt der Verpackung erst durch das Zerstören der Cellophanhülle geprüft werden (Wechselcover, CD etc.). Ein Smartphone funktioniert auch mit der werksseitigen Schutzfolie auf dem Display. Fraglich wäre hier höchstens, ob der haptische Unterschied ausreichend wäre.

Grundsätzlich stimme ich ja zu, dass eine Entfernen der Schutzfolie keine Ansprüche seitens des Händlers hervorrufen dürfte. Sowas kann man aber auch als Verbraucher nach dem Testen wieder draufkleben und ich sehe hier nach wie vor keine Urteile von Obergerichten, um so eine definitive Aussage treffen zu können, wie es @florian. getan hat.


Nach Aussagen von @SpookyFBI ist aber eine Prüfung mit der iPhone-Schutzfolie gerade nicht gewährleistet. Das kann ich selbst nicht beurteilen - bei den mir bekannten HTC/Samsung-Geräten wäre es gegangen, würde aber erneut aufzeigen, warum Analogien bei Gerichtsurteilen zu Recht in aller Regel nicht funktionieren.
 
Im Urteil steht aber sowas wie "Es muss dem Käufer klar gemacht werden, dass er es nicht zurückgeben darf wenn er dies entfernt" und es werden auch Schutzhüllen vor Staub/Dreck extra erwähnt und dass das dort nicht gegeben ist.

Allerdings versteh ich von der Materie sicherlich nicht viel.

Gerade so ein unboxing Video angesehen (heute gibt es ja eh alles im Internet^^) und die Folie hätte ich auch nicht drauf gelassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, es ist hier unstreitig, dass ein Rückgaberecht besteht.

Nur für Sachen, die nicht für eine Rückgabe geeignet sind, oder wo man ein Hygienesiegel entfernt hat, oder die auf Kundenwunsch angefertigt wurden, kann die Rückgabe ausgeschlossen werden.

Der Fall mit der Folie beim OLG Hamm ist allerdings nicht anwendbar, die Folie ist Bestandteil der Verpackung und muss zum Öffnen der Verpackung entfernt werden. Die Displayschutzfolie auf dem iPhone ist aber keine Verpackung oder Versiegelung, sondern dient nur dem Schutz vor Kratzern.
 
http://www.it-recht-kanzlei.de/zahlung-wertersatz-verbraucher.html#abschnitt_13

Frage 4. Kann das Entfernen einer Umverpackung sowie einer Schutzfolie durch den Verbraucher als Beschädigung der Sache gewertet werden, für die der Verbraucher Wertersatz leisten muss?
Dies lässt sich nicht im Allgemeinen beantworten. Der Verbraucher hat jedenfalls das Recht, die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise der Ware zu prüfen. Dafür dürfte es in aller Regel notwendig sein, die Ware aus der Umverpackung zu nehmen und auch in Folien eingeschweißte Teile auszupacken. Im Gegensatz hierzu dürfte es in vielen Fällen wiederum nicht erforderlich sein, eine Schutzfolie zu entfernen, so etwa auf Handy-Displays.

hmm, okay, dann könnte der Händler wohl Wertersatz fordern.
(Bzw. ist das nicht klar geregelt --> Einzelfallentscheidung)
Recht haben und recht bekommen sind eh 2 Paar schuhe. Wenn der Händler nicht will, wird es Kompliziert.
Kundenfreundlichkeit geht anders, ich würde den Händler/die Verkaufsplattform zukünftig meiden.
 
Ein aktuelles iPhone hat gar keine Displayschutzfolie, sondern eine das komplette Gerät umschließende Verpackungsfolie mit Abziehlasche.
Ich wüsste jedenfalls nicht, wie sich damit ein Gerät vernünftig testen lassen soll.

Wer sich darunter nichts vorstellen kann, findet auf YouTube genug Unboxings.
 
KlaasKersting schrieb:
Ein aktuelles iPhone hat gar keine Displayschutzfolie, sondern eine das komplette Gerät umschließende Verpackungsfolie mit Abziehlasche.
Ich wüsste jedenfalls nicht, wie sich damit ein Gerät vernünftig testen lassen soll.

Wer sich darunter nichts vorstellen kann, findet auf YouTube genug Unboxings.

wie beim ipad auch. man sollte vor dem zurückschicken nur die "iphone suche" deaktivieren.
ich würde mich an ebay wenden. das ist nicht korrekt.

p.s.: könntest du vielleicht noch den händlernamen preisgeben, auch gerne via PM. THX!
 
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