S
Soedy
Gast
Moin,
folgender hypothetischer Fall:
Person A hat ein Kleinunternehmen (§19). Er entwickelt für Firma 1 eine Webanwendung, die Funktionen, welche direkt auf die Branche zugeschnitten sind, beinhaltet. Firma 1 entlohnt Person A für die Webentwicklung.
Der Kontakt kam über Person B zustande, der Angestellter von Firma 1 ist und ebenfalls ein Kleinunternehmen in der selben Branche wie seine Firma hat. Nach Absprache mit Firma 1 nutzt Person B die Webanwendung auch für ihre eigenen Zwecke. Die Anpassungen wurden durch Person A durchgeführt und auch durch Person B entlohnt.
Nun kommt nach einigen Jahren Person C, welche ein Unternehmen (hier: Firma 2) in der Branche eröffnet, in das Gespräch mit Person B und möchte die Webanwendung ebenfalls nutzen.
Frage: Darf Person A nun eine leicht angepasste Version der Webanwendung an Firma 2 weiterveräußern? Zwischen Person A und Firma 1 gab es nie einen Vertrag, abseits natürlich einer Rechnung.
folgender hypothetischer Fall:
Person A hat ein Kleinunternehmen (§19). Er entwickelt für Firma 1 eine Webanwendung, die Funktionen, welche direkt auf die Branche zugeschnitten sind, beinhaltet. Firma 1 entlohnt Person A für die Webentwicklung.
Der Kontakt kam über Person B zustande, der Angestellter von Firma 1 ist und ebenfalls ein Kleinunternehmen in der selben Branche wie seine Firma hat. Nach Absprache mit Firma 1 nutzt Person B die Webanwendung auch für ihre eigenen Zwecke. Die Anpassungen wurden durch Person A durchgeführt und auch durch Person B entlohnt.
Nun kommt nach einigen Jahren Person C, welche ein Unternehmen (hier: Firma 2) in der Branche eröffnet, in das Gespräch mit Person B und möchte die Webanwendung ebenfalls nutzen.
Frage: Darf Person A nun eine leicht angepasste Version der Webanwendung an Firma 2 weiterveräußern? Zwischen Person A und Firma 1 gab es nie einen Vertrag, abseits natürlich einer Rechnung.