Was tun bei "falschen" Verkehrsschildern?

Kenneth Coldy

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Die Frage mag sich trollig anhören, ist aber ernst gemeint.

Situation: Autobahn irgendwo vor Mannheim. Dreispurig, geringe Verkehrsdichte, gute Sicht und trockene Fahrbahn, Samstag Nachmittag.

Da könnte man ein wenig "Strecke machen". Könnte man, wenn da nicht durchgängig per Beschilderung auf 80 gedrosselt würde mit der Begründung "fehlende Markierung". Gute Begründung, voll akzeptabel. Wäre nur schön wenn nicht 80km Autobahn auf 80 gedrosselt werden weil 200 m Fahrbahn auf ihre Markierung warten.

Mit anderen Worten: Die Beschildungerung passte offensichtlich nicht zum beschilderten Abschnitt, da hat jemand Mist gebaut.
Konsequenz war, das nach relativ kurzer Zeit relativ viele (Einheimische?) mit 140+ an mir vorbei huschten. Nach einer gefühlten halben Stunde habe ich dann keinen Nerv mehr gehabt und beschlossen das Limit ebenfalls zu ignorieren.

Wie wäre hier die korrekte Vorgehensweise? Ignorieren sicher nicht, soweit klar. Aber was muss man als verantwortungsvoller Bürger tun, wem in den Hintern treten, um zu erreichen das der Unsinn korrigiert wird?
 
Wurde dieses 80 wegen fehlender Markierung Schild ständig wiederholt? Das klang jetzt für mich so als wenn es einmal vorkam.

Meines Wissens nach gilt das nicht mehr, wenn z.B. zwischendurch eine Auffahrt kam und danach kein Schild mehr auftaucht.
 
Ja, wurde ständig wiederholt. Aus einer früheren Diskussion habe ich mal mitgenommen das diese eigentlich logische Überlegung (nach einer Zufahrt Ende der Beschränkung) nicht geltendem Recht entspricht.
 
Da hast Du Recht.

Vermutlich hatte das Zusatzschild "fehlende Markierung" gemäß diesem Artikel eine begrenzende Wirkung hinsichtlich des geltenden Tempolimits, so dass mit wieder vorhandener Markierung der Tempolimitgrund weggefallen ist.
Es war also nicht falsch ausgeschildert, sondern die Regeln sind unbekannt.
 
Phear schrieb:
Meines Wissens nach gilt das nicht mehr, wenn z.B. zwischendurch eine Auffahrt kam und danach kein Schild mehr auftaucht.

Nein, das stimmt nicht. Eine Einmündung oder Auffahrt hebt keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf. Lediglich ein Abbiegevorgang (auch geradeaus in einem Kreisverkehr ist ein Abbiegevorgang) hebt dies auf, wenn kein anderes Schild da ist.

Aber das bedeutet auch: Würde man also von der BAB abfahren und direkt wieder auffahren, dann gilt für einem die vorangegangene Beschilderung nicht mehr ;)
 
DerNiemand schrieb:
Aber das bedeutet auch: Würde man also von der BAB abfahren und direkt wieder auffahren, dann gilt für einem die vorangegangene Beschilderung nicht mehr ;)

Da gab es letztens ein Urteil zu, nachdem dies nicht gilt, wenn man die Strecke bereits kennt, weil man dort wohnt. In dem Fall war es allerdings innerorts. Für mich trotzdem völlig unverständlich.

Ich hatte am Tag meiner Fahrprüfung selbiges mit einer Baustelle, die nicht aufgehoben wurde. Der Prüfling vor mir wurde da direkt durch geschickt, vollkommen unvorbereitet. Meine Fahrlehrerin meinte dazu, die Begrenzung ist genau dann aufgehoben, sobald der Grund für dieses temporäre Limit offensichtlich vorüber ist. Das waren bei uns 3 Asphalterneuerungen. Ob unter dem Tempolimit-Schild noch ein zusätzliches Schild für den Grund angebracht war, daran kann ich mich leider nicht erinnern.

Meine Fahrlerer (für Theorie) meinte dann noch dazu, dass es durchaus zu solchen Situationen kommen kann, in denen zwei Autos auf der selben Strecke unterschiedliche Tempolimits haben, je nachdem, wann Sie auf die Strecke eingebogen sind.

Aber ich glaube kaum, dass unsere Polizei auch in ihrem Blitz-Wahn trotzdem so viel Unverständnis mit bringt, in so einem Fall ein Bußgeld zu verlangen, wenn der Grund für die Begrenzung vorüber ist, und damit auch rechtlich durchkäme.
 
Hier wird wieder viel Halbwissen verbreitet.

1) Verkehrszeichen, die mit einem speziellen Zusatzschild ("Grund") gekoppelt sind (Schule, Baustelle etc.) verlieren nach Wegfall dieses Grundes ihre Wirkung. Fraglich ist, ob du einschätzen kannst, ob nicht noch weitere Markierungen fehlen.
Ich fahre das Stück mehrmals pro Woche und fahre dort auch schneller als 80km/h, allerdings im vollen Bewusstsein, dass das eskalieren könnte. Ob meiner Argumentation dann ein Amtsrichter folgen würde bleibt abzuwarten.
Meine Argumente wären, dass erkennbar die linke Spur nur markiert wurde und alle üblichen, auf einer BAB anzutreffenden Markierungen, aufgetragen sind.
In der Gegenrichtung (Darmstadt-Mannheim-Stuttgart) fehlt die Markierung tatsächlich noch.

2) Verkehrszeichen verlieren dann ihre Gültigkeit, wenn die Strecke ändert. Also z. B. von B3 auf B535. Kommt nach einer Kreuzung keine Wiederholung, dann kommt es natürlich darauf an, von wo man kam und wie die allgemeine Ortskenntnis ist. Eine Strecke kann aber auch durch einen Kreisverkehr hindurch führen.


@ Phear

Die Beschilderung wird regelmäßig wiederholt.
 
Kenneth Coldy schrieb:
* Überflüssiges Zitat editiert! *

bei zusatzschildern entfällt doch die geschwindigkeitsbeschränkung wieder, wenn der auf dem schild angegebene grund offensichtlich nicht mehr gegeben ist.

also nach 200m, wenn die markierung wieder da ist, ist die 80er-zone passé
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Absolut richtig: Aktuelles Urteil zum Thema "In diesen Fällen endet ein Tempolimit automatisch".
 
Sofern denn tatsächlich alle anstehenden Markierungsarbeiten ausgeführt wurden.
 
Wieder was dazu gelernt, herzlichen Dank allen die dazu beigetragen haben.

Fazit: Ein Tempolimit kann auch dadurch automatisch enden das sein Grund entfällt. Im vorliegenden Fall war das vermutlich der Fall und meine Reaktion - wieder vermutlich - letztendlich nicht rechtswidrig.

Ich schau mir noch ein paar posts an und falls nichts grundsätzlich neues kommt bitte ich einen Mod den Threat zu schließen.

Nochmals: Danke! Ist für mich echt schön zu sehen das Foren auch 2017 noch funktionieren.
 
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