Gewährleistungsanspruch: Nachweis nach 6 Monaten durch Serienfehler beim iPhone?

StadtAffe

Lt. Commander
Registriert
Nov. 2009
Beiträge
1.253
Hallo,

meine Freundin hat ein iPhone 6s bei einem großen Elektronik Fachmarkt gekauft. Kaufdatum war der 16.10.2015

Nach 5 Monaten war sie leider vom iPhone 6s Akkudefekt (nicht verschleiß, sondern ein Chip der auf der Platine sitzt hat ein defekt) betroffen. Das iPhone hat sich einfach bei 45% ausgeschaltet.
Der Händler selbst hat auf Apple verwiesen, da dafür ein Austauschprogramm besteht.
Bei Apple wurde das iPhone 6s gegen ein neues getauscht. Tauschdatum ist der 12. März 2016.

Nach 7 Monaten gab es bei dem getauschten Gerät das gleiche Problem. Am 16. Oktober 2016 wurde das iPhone zum zweiten mal getauscht.

Das dritte iPhone wollte nach knapp 3 Monaten auch nicht mehr (1 Jährige Garantie in der Zeit abgelaufen) und wies den selben defekt auf. Durch die 90 Tage Apple Garantie auf Austauschgeräte wurde auch hier das Telefon am 14. Januar 2017 getauscht.

Da es natürlich nicht reicht, musste beim vierten iPhone ebenfalls durch den selben Fehler (+ Bluetooth und GPS Fehler) das Schmuckstück gegen ein neues getauscht werden. Der Tag des Tausches war der 22. März 2016

Jetzt kommen wir zum fünften und aktuellem Gerät. Mitte Juni (Innerhalb der 90 Tage Garantie) waren wir beim Apple Store auf gut glück, da keine Termine frei waren. Uns wurde von einem Mitarbeiter im Store geraten das Telefon erstmal zurückzusetzen (im DFÜ), da das sowieso gemacht werden muss, bevor irgendwas getauscht wird. Leider wurde dafür kein Fall erstellt. Der Reset hat auch kurzzeitig geholfen und nun besteht das Problem seit 2 Wochen wieder Akut. Leider waren wieder keine Termine Frei und sind letzten Samstag vor Ort auch auf gut Glück dagewesen. Wieder kein Termin Frei. Dafür heute.

Jetzt ist der Tausch 126 Tage her, also 36 Tage über die Garantie des Austauschgerätes. Problem hier ist, dass wir gerne früher den Apple Store aufgesucht hätten, nur waren über Wochen keine Termine Frei. Auf gut glück ging es auch nie was.

Apple wird sich aller großen Wahrscheinlichkeit nach weniger Kulant zeigen und das iPhone nicht zum 5.! mal tauschen. Da die 90 Tage Garantie abgelaufen ist und das Gerät nicht bei Apple direkt gekauft worden ist.

Nun die eigentliche Frage:
Wie sieht es über die Abwicklung beim Händler über die gesetzliche Gewährleistung aus?
Nach sechs Monaten besteht ja die Beweislast umkehr.
Das original erste iPhone von damals ist ja bereits nach 5 Monaten defekt gewesen und wurde komplett durchgetauscht.
Ich kann an sich ja nachweisen, dass das Gerät innerhalb der ersten 6 Monate einen defekt hatte. Da dies ja auch ein Serienfehler bei dem Gerät ist und dafür ein Austauschprogramm besteht (welche die Seriennummer vom aktuellen iPhone 6s leider nicht abdeckt, da es ein Tauschgerät ist und diese dort nicht gelistet werden), könnte man dort auch weiter argumentieren, dass selbst das vierte austauschen keinen Erfolg gebracht hat.

So wie ich es aber verstanden habe, bringt die Gewährleistung absolut nichts, da es eben nicht mehr das erste original gekaufte iPhone ist, sondern jetzt eins über die Garantie abgewickeltes Tauschgerät. Somit besteht kein Anrecht mehr auf die Gewährleistung.


Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Bin derzeit etwas ratlos bei dem Sachverhalt.

liebe grüße
Grüße
 
Probiere es beim Händler. Je nach Händler kann das von problemlos bis zu verklagt-uns-doch reichen.
 
Grundsätzlich ist alles was der Händler jetzt macht mehr oder weniger Kulanz.

Denn deine Reparaturen und Austauschgeräte müssen ihn nicht interessieren. Er hat immer noch 3 Nachbesserungsversuche.

Bzw genaugenommen hast du schon lange nicht mehr das Gerät das du bei ihm gekauft hast ;-)
 
Alpenfoen996 schrieb:
Bzw genaugenommen hast du schon lange nicht mehr das Gerät das du bei ihm gekauft hast ;-)

Das halte ich hier für den kritischen Punkt, denn die Gewährleistung bezieht sich ja nur auf die vom Händler bezogenen Produkte. Der kannja nicht noch geradestehen für Dinge, die "irgendjemand anderes" liefert (auch wenn das Apple ist).
 
Bin von Apple zurück und wer hätte es gedacht!? Ein kostenfreier Austausch von Apple gegen ein neues iPhone 6s inklusive 90 Tage Garantie.
Bei Media Markt wurde ich sofort abgeschmettert mit der Begründung: "Das gekaufte Gerät damals ist nicht mehr vorhanden, daher greift auch keine Gewährleistung." Und es sei "frech" von mir zu denken, dass ich vom Kaufvertrag zurück treten könne.
Ich denke ist schon nachvollziehbar, dennoch war die Art und Weise mal wieder absolut unter aller sau.

Der Apple Mitarbeiter war äußerst freundlich und hat sich dafür eingesetzt, dass es Aufgrund des immer selben Fehlers erneut getauscht wird. Er entschuldigte sich sogar dafür, dass er uns keine Gewährleistung anbieten kann. Sonst wäre ein Upgrade auf ein iPhone 7 kostenfrei möglich gewesen. Und die Gewährleistung ist bei Apple = Garantie, wenn es vor Ort oder im Store Online gekauft wurde. Ergo 2 Jahre statt 1 Jahr ohne Apple Care.

Nächstes iPhone also definitiv bei Apple.

Danke für eure Hilfen! :)
 
fünf defekte iphones und du bleibst bei apple........................versteht sicher keiner.
 
Erst wimmelt der Händler den Gewährleistungsfall ab unter Verweis auf das Austauschprogramm des Herstellers und dann erklärt er, als hätte er es mit einem Bittsteller zu tun, es sei frech, nunmehr mit dem ausgetauschten Produkt auf einen zuzukommen - das soll nachvollziehbar sein? Aus Sicht des Händlers oder aus Sicht des Bittstellers?

Das geht so natürlich nicht an; aber Ausschweifungen dazu spare ich mir mal, nachdem hier Juristereien ja nicht so erwünscht sind^^

Ach ja; Glückwunsch trotzdem ;)
 
chris12 schrieb:
fünf defekte iphones und du bleibst bei apple........................versteht sicher keiner.

Ja da das Ökosystem... alle anderen Geräte liefen bisher einwandfrei.
samsung, htc und windows phone schon probiert.
War einfach nicht das richtige für sie.

Droitteur schrieb:
Erst wimmelt der Händler den Gewährleistungsfall ab unter Verweis auf das Austauschprogramm des Herstellers und dann erklärt er, als hätte er es mit einem Bittsteller zu tun, es sei frech, nunmehr mit dem ausgetauschten Produkt auf einen zuzukommen - das soll nachvollziehbar sein? Aus Sicht des Händlers oder aus Sicht des Bittstellers?

Das geht so natürlich nicht an; aber Ausschweifungen dazu spare ich mir mal, nachdem hier Juristereien ja nicht so erwünscht sind^^

Ach ja; Glückwunsch trotzdem ;)

Problem ist einfach, dass ich juristisch interessiert bin (Gruß geht raus an Christian Solmecke :D ), aber gewisse Sachverhalte nicht korrekt einordnen kann.
Daher auch das Forum hier.
Ob Juristerein gerne gesehen sind oder nicht, spielt für mich keine Rolle.
Jeder darf gerne sagen was er weiß.
Und wenn du das kannst, immer gerne :)

Für mich klang es halt logisch, dass man zum Hersteller verwiesen wird, wenn der ein direktes Austausch Programm hat.
Zu mal ich dort das iPhone direkt ausgetauscht bekomme, während der Händler dafür über 14 Tage braucht.
Dass er zum Schluss die Gewährleistung abschmettert war für mich sehr fragwürdig.
Hätte Apple nicht getauscht, hätte ich es auch nicht hingenommen, dass der Händler sich wehrt.
Ob ein Anwalt bei sowas das richtige ist für ein Telefon??
 
Zuletzt bearbeitet:
Droitteur schrieb:
Erst wimmelt der Händler den Gewährleistungsfall ab unter Verweis auf das Austauschprogramm des Herstellers und dann erklärt er, als hätte er es mit einem Bittsteller zu tun, es sei frech, nunmehr mit dem ausgetauschten Produkt auf einen zuzukommen - das soll nachvollziehbar sein? Aus Sicht des Händlers oder aus Sicht des Bittstellers?

Das geht so natürlich nicht an; aber Ausschweifungen dazu spare ich mir mal, nachdem hier Juristereien ja nicht so erwünscht sind^^

[...]

Klingt doch nach dem typischen Media Markt-Vorgehen.

Dass die sich nicht mit Waffengewalt um die Gewährleistung drücken liegt meiner Ansicht nach schlicht daran, dass es auch ohne geht - und nicht deshalb, weil's verboten ist.

@ StadtAffe

Die 14 Tage muss man sich nicht bieten lassen. Hier gab es eine lange Diskussion dazu (zwischen Juristen und Laien - nur, damit man das mal einordnen kann):
https://www.computerbase.de/forum/threads/kein-umtausch-bei-bundle-produkte-bei-media-markt.1683307/

Natürlich lohnt es sich manchmal die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen. Ich hätte es in diesem Fall wohl auch so wie du gemacht, keine Sorge.

Zuletzt: Ein Anwalt lohnt sich immer dann, wenn es um eine Geldsumme geht, die einem nicht völlig egal ist und bei halbwegs guten Erfolgsaussichten. Diese Aussichten kann man in einem Forum mal grob ausloten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Droitteur schrieb:
Erst wimmelt der Händler den Gewährleistungsfall ab

Das darf man sich eben nicht gefallen lassen, denn meiner juritischen Laienmeinung nach ist der Händler damit aus der Gewährleistung raus. Ich meine, dass man innerhalb der Gewährleistungsfrist alles über den Händler abwicklen sollte. Dann kann der sich hinterher nicht querstellen.
 
chris12 schrieb:
fünf defekte iphones und du bleibst bei apple........................versteht sicher keiner.

Das war auch grad mein Gedanke zu dem Thema.
Bei so viel Theater auch mit dem X-ten Austauschgerät wäre ich schon längst auf ein anderes Fabrikat (und damit eben auch Betriebssystem) gewechselt.

Aber interessant, dass wenigstens Apple das mit dem Kundenservice offenbar einigermaßen kulant handhabt.
 
Zurück
Oben