MacBook / iPAd kaufen und von den Steuern absetzen lassen? (Verlustvortrag)

iRalle

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Hallo,

ein Kommilitone hat mich darauf aufmerksam gemacht. Und zwar meinte er, dass es seit "neustem" möglich sei - auch wenn man studiert - Steuern (in Form einer "Gutschrift" im späteren Berufsleben) zurückzubekommen. Er benutzte in Verbindung auch den Begriff Verlustvortrag, und tatsächlich konnte ich im Internet fündig werden.

Lange rede kurzer Sinn: Wie das in der Theorie klappen sollte (Gutschrift eben, udn bei dem Steuerzahlen wird dies eben verrechnet), tut es das denn auch in der Praxis?

Weil wenn ja würde ich mir ein MacBook sowie iPad Pro "für die Uni holen". Als IT-Student kann man ja immer argumentieren, dass ich zum Rendern/Zeichnen eben so teure/performante Geräte brauche.
 
Dir wird die Steuer vorgetragen, wenn du das erste mal ein Einkommen hast, wird sie dann davon abgetragen. Ipad und Laptop wird dir das Finanzamt mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gleichzeitig absetzen. Da du es als Arbeitsgerät benutzen willst müsstest du es aufgrund des hohen Wertes meines Erachtens nach auch über mehrere Jahre (3?) abschreiben und könntest es nicht einmalig absetzen.

Ist aber auch immer Auslegungssache ob sie es dir generell voll absetzen oder nicht, da deine Arbeit wahrscheinlich auch mit günstigeren Geräten vollrichtet werden könnte.
 
Smash32 schrieb:
* Überflüssiges Zitat editiert! *

Es ging mir natürlich auch nicht darum alles direkt abzusetzen. Ob ich die Arbeit auch mit einem schwächerem Gerät hätte verrichten können sei mal dahingestellt. Das Rendern einiger großen Grafiken/Modelle kann schon etwas Zeit in Anspruch nehmen. Von daher ist eine Quadcore CPU ein MUSS. Auch ist Mac dafür bekannt, bei Designern oft eingesetzt zu werden
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie gesagt, du kannst es auf jeden Fall versuchen.
Ob Sie ihn dir so absetzen kann dir jedoch niemand vorhersehen. Du kannst auch einfach mal auf dem Amt anrufen, meine Sachbearbeiterin ist da sehr umgänglich. Sag du brauchst die Geräte für die Uni, wie das mit dem Absetzen aussieht. Dann wird sie oder er dir schon sagen ob sie oder er das für gerechtfertigt hält oder nicht.
 
Und bitte bedenken (hier wird oft gerne mit €-Zeichen in den Augen gedacht): es mindert sich dein zu versteuerndes Einkommen, was vielleicht 100€ oder so ausmacht, die man weniger an Steuern zahlen muss. Du bekommst die Geräte nicht bezahlt.
 
Was auch eine Sache ist, wieviel du vom Gerät von der Steuer absetzt.
Der Anteil, den du absetzen kannst, entspricht meines Wissens dem Anteil der dienstlichen Nutzung des Gerätes von der gesamten Nutzung. Bis 50% ist hierbei relativ einfach, darüber hinaus musst du Begründen. Ich habe dies beispielsweise getan, In dem Ich dargelegt habe, das Ich für private Nutzung einen Desktop PC habe und somit im Alltag keine private Nutzung des Gerätes stattfindet. Da auf Reisen der Laptop (gebr. thinkpad) genutzt wird, habe Ich dann so 80% begründet und keine Beschwerden bekommen. Das Gerät wird dann mehrjährig abgeschrieben.
Lief allerdings nicht als Vortrag, sondern regulär da Ich als Promotionsstudent eine halbe Stelle habe.

Habe das ganze bei einem Lohnsteuerhilfeverein gemacht. Die hat mir aber auch mitgeteilt, dass eine Begründung für eine Nutzung von über 50% für dienstliche Zwecke auch nicht immer problemlos durchgeht und teilweise sogar ein Stundenprotokoll verlangt wird.
 
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