Probearbeiten Vertrag - Noch angestellt

hallo7 schrieb:
@Idon

Kommt auf die schwere an. Bei gefälschten Unterlagen ist die Sache eindeutig, aber ob ich ein Arbeitsverhältnis nicht aufzähle ist uninteressant - da es vor allem keine Lüge ist (die Lücke darf halt nicht kaschiert werden bzw. muss ich ja nicht alles Taggenau aufzählen).



Wobei mich das selber durchaus interessiert, denn ich geb eben nicht alle Arbeitsverhältnisse an, vor allem von jenen bei denen ich keine Relevanz erkenne (z.B. Stellen während der Ausbildung bzw. vor dem Studium).
[...]

Nein, es kommt gerade nicht auf die Schwere an. Natürlich sind auch die Arbeitsverhältnisse interessant und wichtig, die nicht aufgezählt werden - denn sie vervollständigen das Bild des Bewerbers.

Würde ich die Person einstellen, die ich einstellen möchte, auch wenn sie plötzlich 2, 4 oder 10 Arbeitsplätze mehr gehabt hätte, in denen sie in der Probezeit gekündigt wurde oder selbst gekündigt hat? Wohl kaum.

Jedenfalls wird es auch bei vermeintlich kleinen Lügen dem Arbeitgeber leicht fallen den Vertrauensbruch nachzuweisen. Lügner mag man nämlich auch vor Gericht nicht.

Ich gehe davon aus, dass RA Werner auf abgeänderte Hobbys und Interessen anspielt. Diese sind regelmäßig nicht entscheidend und auch kaum nachweisbar.


Und doch, die Inhalte des Lebenslaufs sind nach Möglichkeit auf den Tag genau anzugeben.



Wie das in Österreich ist weiß ich nicht, ich habe meine gesamte Juristenausbildung in Deutschland genossen. Ganz ohne gefaketen Lebenslauf.
 
@Idon

Es ist aber keine Lüge. Man ist nicht verpflichtet es im Lebenslauf anzuführen und man muss allgemein keine negativen Sachen reinschreiben.

Was man eben nicht machen darf ist Lücken mit etwas zu füllen, das nicht stimmt.
Auf den Tag genau angeben? Hab ich noch nie gemacht und hat auch noch niemand verlangt - ich wüsste es auch gar nicht mehr, selbst wenn man mich fragen würde...
 
Der Lebenslauf muss korrekt und vollständig sein.

Wie du darauf kommst, dass man Dinge weglassen (= Lügen) dürfe, entzieht sich meiner Kenntnis und meinem Verständnis.


Du kannst das gerne anders handhaben. Bei uns im Unternehmen, aber auch in anderen mir bekannten Unternehmen wird entsprechend mit Leuten verfahren, deren Schummeleien man entdeckt hat - und das juristisch erfolgreich.
 
Wo steht denn das bitte?
Es wäre mir neu das ein Lebenslauf Anspruch auf Vollständigkeit zu erfüllen hat. Korrektheit ist klar, aber Vollständig, bei einem Zettel dessen Struktur ich frei wählen kann? Da würde ich wirklich gerne ein Urteil dazu sehen ;)

Viele Ratgeber raten dazu nur die relevanten Tätigkeiten aufzuführen und Jobs und Tätigkeiten aus den Anfangszeiten gleich zu streichen wenn man schon höhere Stellen inne hatte und sich auf so eine bewirbt, weils niemanden interessiert und es nur Platz weg nimmt.
 
Hallo

Idon schrieb:
Und doch, die Inhalte des Lebenslaufs sind nach Möglichkeit auf den Tag genau anzugeben.
Auf den Tag genau ist Unsinn, Monat und Jahr reicht völlig aus im Lebenslauf.

Idon schrieb:
Wie du darauf kommst, dass man Dinge weglassen (= Lügen) dürfe, entzieht sich meiner Kenntnis und meinem Verständnis.
Etwas nicht erwähnen ist etwas anderes als lügen.
Steht in deinem Lebenslauf wirklich zwischen jeder Arbeitsstelle bei den Zeiten wo du Arbeit gesucht hast "Arbeitssuchend von bis" ?
Diese Zeiten habe ich einfach weggelassen, weil es schlecht aussieht wenn da 5x arbeitssuchend steht, jedem Chef/Personaler ist doch sowieso klar das man zwischen 2 Arbeitsstellen arbeitsuchend war.
Ich hatte noch nie Probleme damit und mich hat auch noch nie jemand gefragt was mit den Lücken ist, Lücken im Lebenslauf sind nicht schön aber auch nicht unbedingt schlimm.

Idon schrieb:
Bei uns im Unternehmen, aber auch in anderen mir bekannten Unternehmen wird entsprechend mit Leuten verfahren, deren Schummeleien man entdeckt hat - und das juristisch erfolgreich.
Bei Lügen/Falschangaben und vor allem bei gefälschten Unterlagen/Zeugnissen mag das sein aber garantiert nicht wenn jemand etwas im Lebenslauf wegläßt.
Es hängt auch davon ab ob man beweisen/rausfinden kann was in der Lücke war, Probearbeiten kann man z.B. weglassen weil man in der Zeit bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet war.

hallo7 schrieb:
Viele Ratgeber raten dazu nur die relevanten Tätigkeiten aufzuführen und Jobs und Tätigkeiten aus den Anfangszeiten gleich zu streichen wenn man schon höhere Stellen inne hatte und sich auf so eine bewirbt, weils niemanden interessiert und es nur Platz weg nimmt.
Genau so sieht es aus, ich bin mit meinen 48 Jahren mittlerweile Informationstechnikermeister, ich habe 97/98 meine Umschulung zum Kommunikationselektroniker gemacht.
Sämtliche vorherigen Hilfsarbeiterjobs und Arbeitssuchende Zeiten habe ich unter einem Datum zusammen gefasst "Von bis - Diverse Hilfsarbeitertätigkeiten", das interessiert doch heute keinen Mensch mehr das ich 95 Lagerist war.

Grüße Tomi
 
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Tomislav2007 schrieb:
Ein unverfängliches Probearbeiten von 2-3 Tagen kann man im Lebenslauf einfach weglassen, offiziell war/ist man während dieser Zeit bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet.
Der Fall ist meiner Meinung nach auch Eindeutig. Dem TE ging es aber darum, wie es sich mit Probearbeiten bei noch bestehendem Arbeitsverhältnis aussieht. Hier kann ich mir schon vorstellen, dass es hier zu Komplikationen bei der Unfallversicherung führen kann, falls man während der Probearbeit einen Arbeitsunfall hat.
 
Wir hatten vor 2 Monaten einen Bewerber zum 3 tägigen probearbeiten hier, das hat das Jobcenter problemlos genehmig

Bei mir wurde es nicht genehmigt. Und das mehrmals. Meist hindert einen eine tolle "Maßnahme" daran, oder Vermittlungsvorschläge für ZAF.
 
hallo7 schrieb:
Wo steht denn das bitte?
Es wäre mir neu das ein Lebenslauf Anspruch auf Vollständigkeit zu erfüllen hat. Korrektheit ist klar, aber Vollständig, bei einem Zettel dessen Struktur ich frei wählen kann? Da würde ich wirklich gerne ein Urteil dazu sehen ;)

Viele Ratgeber raten dazu nur die relevanten Tätigkeiten aufzuführen und Jobs und Tätigkeiten aus den Anfangszeiten gleich zu streichen wenn man schon höhere Stellen inne hatte und sich auf so eine bewirbt, weils niemanden interessiert und es nur Platz weg nimmt.

Das ergibt sich im Zweifelsfall aus dem Grundsatz von Treu und Glauben - wobei es da je nach Fall auch lex specialis gibt.

Urteile bringen wenig. Wir leben nicht in den USA und sowas geht regelmäßig nicht vor Obergerichte.

Ich rate meinem Arbeitgeber auch manchmal zu Verhalten, welches ich privat nicht an den Tag legen würde. Weil ihm u. U. das Ergebnis wichtiger ist als der rechtmäßige Weg dorthin. Gleichzeitig halte ich mich auch nicht an jede Geschwindigkeitsbegrenzung. Kurzum: rofl, Ratgeber.
 
Hallo

Evil E-Lex schrieb:
Dem TE ging es aber darum, wie es sich mit Probearbeiten bei noch bestehendem Arbeitsverhältnis aussieht. Hier kann ich mir schon vorstellen, dass es hier zu Komplikationen bei der Unfallversicherung führen kann, falls man während der Probearbeit einen Arbeitsunfall hat.
Da würde ein einfacher Anruf bei der Berufsgenossenschaft weiter helfen.

Stevo86 schrieb:
Bei mir wurde es nicht genehmigt. Und das mehrmals.
Ach so, weil es bei dir mehrmals nicht genehmigt wurde heißt das automatisch das die Agentur für Arbeit und das Jobcenter das generell nicht genehmigen ?

Stevo86 schrieb:
Meist hindert einen eine tolle "Maßnahme" daran, oder Vermittlungsvorschläge für ZAF.
Maßnahmen sind ein Sonderfall, aus einer Maßnahme kommt man nur mit einem Arbeitsvertrag raus, da reicht Probearbeiten nicht aus.
Zeitarbeit ist der einzige Fall wo die Agentur für Arbeit und das Jobcenter generell Probearbeiten nicht genehmigen, weil die Zeitarbeiten das Probearbeiten in der Vergangenheit zu oft ausgenutzt haben.
Zeitarbeiten haben eine Zeit lang mit etlichen Bewerbern ein paar Probearbeitstage vereinbart um für diese Tage kein Gehalt zahlen zu müssen, diesem Treiben wurde zum Glück ein Riegel vorgeschoben.
Bei "normalen" Arbeitgebern genehmigen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter problemlos probearbeiten bis zu einer Woche, wenn der Arbeitgeber das Probearbeiten sinnvoll begründet (z.B. Eignung bei fachfremder Tätigkeit).

Grüße Tomi
 
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Tomislav2007 schrieb:
Da würde ein einfacher Anruf bei der Berufsgenossenschaft weiter helfen.

Genau, und da würde man die Auskunft bekommen, dass jeder versichert ist, der im der Berufsgenossenschaft angehörenden Unternehmen beschäftigt ist - selbst Schwarzarbeiter ! Das ist höchstrichterlich entschieden:

Laut eines Urteils des Hessischen Landessozialgerichts schließt eine illegale Beschäftigung den Unfallversicherungsschutz nicht aus, auch Schwarzarbeiter müssen bei Arbeitsunfällen entschädigt werden. (AZ L 9 U 46/10).
 
Zuletzt bearbeitet:
as automatisch das die Agentur für Arbeit und das Jobcenter das generell nicht genehmigen ?

Und bei dir heißt es dann automatisch, das es genehmigt wird?

Bei "normalen" Arbeitgebern genehmigen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter problemlos probearbeiten bis zu einer Woche,

Wie gesagt, bei unser örtlichen Agentur wird und wurde es nie genehmigt.
Aussage "Aussage, ich kann Sie heute an mind 5 ZAF vermitteln, da genehmige ich Ihnen keinen einzigen Tag Probearbeit, das ist nicht zielführend"

Aber die Vermittlerin hat das Karma getroffen, ist nun selbst im ALG2 Bereich.
 
Stevo86 schrieb:
Wie gesagt, bei unser örtlichen Agentur wird und wurde es nie genehmigt.
Aussage "Aussage, ich kann Sie heute an mind 5 ZAF vermitteln, da genehmige ich Ihnen keinen einzigen Tag Probearbeit, das ist nicht zielführend"


Hier geht ein bisschen was durcheinander:

Es geht vorliegend nicht um eine Genehmigung des JobCenters, sondern hier will jemand ganz auf eigene Kappe probearbeiten und dazu braucht man keine Genehmigung (Einschränkung: Die hier betroffene Person ist noch bei einem anderen Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis; eigentlich bräuchte sie theoretisch deshalb dessen Genehmigung; aber: praktisch ist das Arbeitsverhältnis mit diesem AG bereits beendet, was sollte sie also risikieren, wenn sie nicht fragt, zumal der TE ja außerdem auch schon eingeräumt hat, dass der AG nichts degegen hätte - warum sollte er auch ?).

Etwas anders sieht es beim Harz IV-Empfänger aus ! Da ist ja das JobCenter quasi der Arbeitgeber des Deliquenten ! Aber selbst dann schlie0e ich aus, dass dort um Genehmigung für eine Probearbeit ersucht werden müsste - da maßt sich höchsten jemand übereifig so was an ! Denn: man kann neben dem Hartz IV Bezug in bestimmten Grenzen etwas hinzuverdienen, was heißt, man muss dazu ein Arbeitsverhältnis, etwa in einem MiniJob, eingehen. Dieses Hinzuverdienen bedarf auch keine Genehmigung des JobCenters, man müsste die Tätigkeit lediglich anzeigen ! Wie viel weniger gewichtig ist dagegen Probearbeiten ! Auch hier bedarf es einfach einer Anzeige der aufgenommenen Tätigkeit, wenn man damit etwas hinzuverdient.

Und selbst wenn sich ein Bürokratenhengst auf dem JobCenter gegen so was querstellt, dann kann man ziemlich formlos eine Eilentscheidung des zuständigen Sozialgerichtes herbeiführen und durch eine einstweilige Verfügung die Wahrnehmung der Probezeit durchsetzen.
 
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