hallo7 schrieb:@Idon
Kommt auf die schwere an. Bei gefälschten Unterlagen ist die Sache eindeutig, aber ob ich ein Arbeitsverhältnis nicht aufzähle ist uninteressant - da es vor allem keine Lüge ist (die Lücke darf halt nicht kaschiert werden bzw. muss ich ja nicht alles Taggenau aufzählen).
Wobei mich das selber durchaus interessiert, denn ich geb eben nicht alle Arbeitsverhältnisse an, vor allem von jenen bei denen ich keine Relevanz erkenne (z.B. Stellen während der Ausbildung bzw. vor dem Studium).
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Nein, es kommt gerade nicht auf die Schwere an. Natürlich sind auch die Arbeitsverhältnisse interessant und wichtig, die nicht aufgezählt werden - denn sie vervollständigen das Bild des Bewerbers.
Würde ich die Person einstellen, die ich einstellen möchte, auch wenn sie plötzlich 2, 4 oder 10 Arbeitsplätze mehr gehabt hätte, in denen sie in der Probezeit gekündigt wurde oder selbst gekündigt hat? Wohl kaum.
Jedenfalls wird es auch bei vermeintlich kleinen Lügen dem Arbeitgeber leicht fallen den Vertrauensbruch nachzuweisen. Lügner mag man nämlich auch vor Gericht nicht.
Ich gehe davon aus, dass RA Werner auf abgeänderte Hobbys und Interessen anspielt. Diese sind regelmäßig nicht entscheidend und auch kaum nachweisbar.
Und doch, die Inhalte des Lebenslaufs sind nach Möglichkeit auf den Tag genau anzugeben.
Wie das in Österreich ist weiß ich nicht, ich habe meine gesamte Juristenausbildung in Deutschland genossen. Ganz ohne gefaketen Lebenslauf.