Arbeitsanweisung (Vorgehensweise im Krankheitsfall) rechtens?

Hier hift halt leider des deutschen liebstes Kind: Anzeige, Verbraucherschutz, Anwalt nur ggf.

Solche Freitagskranken findet man wohl überall, denen ist das auch egal ob die anderen betroffen sind.
 
Man kann es damit bekämpfen, dass man mit den Leuten mal redet und fragt, warum sie das machen. Halt dem Grund auf den Grund gehen. Stimmt im privaten Umfeld etwas nicht? Sind sie von ihrer Arbeit gelangweilt? Unterfordert? Überfordert? Haben sie zu viel Stress auf der Arbeit? usw.

Einfach nur sagen: AU ab Tag 1 ist Symptome bekämpfen und wenn es den Leuten dann mal Montags wieder nicht passt, gehen sie zum Arzt und lassen sich wegen Stressymptomen und Überlastung 2 Wochen pauschal Krankschreiben. Wem soll damit geholfen sein?

Intrinsisch motivierte Mitarbeiter, denen ihr Job viel Spaß macht und denen die Kollegen eine Freude sind kommen freiwillig gerne zur Arbeit und würden nicht mal auf die Idee kommen "krank zu feiern".
 
Jedenfalls ist die Kündigung, wenn jemand blaumacht und dabei erwischt wird, meistens möglich, nur halt nicht fristlos. Da muss man als Arbeitgeber sich am Riemen reißen und ordentlich kündigen, wenn man ein Exempel statuieren will.
 
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Ich halte folgende Arbeitsanweisung für unzumutbar:

AU am Tag der Ausstellung per Mail, oder Whatsapp zukommen lassen
Wo kommen wir den jetzt hin? Nicht jeder hat Zugang zu einem Rechner, noch nutzt jeder ein Smartphone. Außerdem kann der Arbeitgeber nicht verlangen, das ich meine persönlichen Daten quer über die halbe Welt schicken lassen.
Was der Arbeitgeber aber verlangen kann, du musst dich bei Krankheit unverzüglich beim Arbeitsgeber krank melden, z.B. telefonisch und bis zu einer vereinbarten Uhrzeit (z.B. 8.30h)

AU am darauf folgenden Arbeitstag als Original vorlegen

Geht's noch! :Freak Der Arbeitgeber kann verlangen, das du unverzüglich krank meldest (telefonisch, Fax, usw.) und du die Krankmeldung zeitnah zum Arbeitgeber überbringst. Was er aber nicht verlangen kann, am nächsten Arbeitstag und als Original! Wie soll das bitte gehen, wenn normale Postlaufzeiten mind. schon ein Tag sind!

Ich würde diese Anweisung jedenfalls nicht unterschreiben!
 
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