Hallo,
ich habe vor gut einem Jahr meine Fassade von einem Malerfachbetrieb renovieren lassen.
Leider hat sich im März 2017 ein Mangel gezeigt den ich im April 2017 per Mail angezeigt habe.
Seitdem werde ich vertöstet und hingehalten.
Nun möchte ich nochmal die Mängelanzeige bekräftigen mit Fristsetzung zur Beseitigung.
1. Reicht ein Zeitraum von 1,5 Wochen Fristsetzung in Anbetracht des langen Hinhaltens?
2. Kann/ sollte ich Druck machen indem ich schreibe, dass im Falle eines Versteichens der Frist der Fall an meine Rechtschutzversicherung übergeben wird? Das will ich eigentlich nicht da die Firma ansich gute Arbeit gemacht hat, dennoch will ich nicht darauf sitzen bleiben.
Schließlich sind sie in der Pflicht im Rahmen der gesetzlichen geregelten Gewährleistung.
Danke für Eure Meinungen.
ich habe vor gut einem Jahr meine Fassade von einem Malerfachbetrieb renovieren lassen.
Leider hat sich im März 2017 ein Mangel gezeigt den ich im April 2017 per Mail angezeigt habe.
Seitdem werde ich vertöstet und hingehalten.
Nun möchte ich nochmal die Mängelanzeige bekräftigen mit Fristsetzung zur Beseitigung.
1. Reicht ein Zeitraum von 1,5 Wochen Fristsetzung in Anbetracht des langen Hinhaltens?
2. Kann/ sollte ich Druck machen indem ich schreibe, dass im Falle eines Versteichens der Frist der Fall an meine Rechtschutzversicherung übergeben wird? Das will ich eigentlich nicht da die Firma ansich gute Arbeit gemacht hat, dennoch will ich nicht darauf sitzen bleiben.
Schließlich sind sie in der Pflicht im Rahmen der gesetzlichen geregelten Gewährleistung.
Danke für Eure Meinungen.