Gewerbeanmeldung online durchgeführt. Was dann?

th3o

Admiral
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Hallo Leute,

ich habe vor ein Kleingewerbe zu gründen und habe dafür online (Berlin) die Gewerbeanmeldung durchgeführt an dessen Ende ich dann das entsprechende Formular als PDF runterladen konnte. Das Schriftstück gilt auch ohne Unterschriften neuerdings. Das wäre also meine Gewerbeanmeldung wenn. Aber ich brauche ja, um Rechnungen ausstellen zu können, noch eine (Finanzamts-)Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Erhalte ich die noch per Post, weil ich diese Gewerbeanmeldung durchgeführt habe, oder muss ich da eigens noch irgendwelche Formulare des Finanzamtes ausfüllen?

Danke für euere Antworten

Edit: Evtl wäre der Thread in Wirtschaft, Recht und Forschung besser aufgehoben...
 
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Normalerweise tritt das Finanzamt irgendwann mit Dir in Verbindung und will eine Fragebogen ausgefüllt haben. Eine Steuernummer müsstest Du ja eigentlich schon haben; damit kannst Du Dir auch online eine Umsatzsteuer-ID besorgen.

Allerdings, wenn Du als Kleinunternehmer unter der Kleinunternehmerregelung Deine Umsätze ausführst, brauchst Du dazu keine Steuernummer und keine UST-ID - da kannst Du dann ganz einfach loslegen und Rechnungen schreiben.

Ansonsten, wenn Du es eiliger hast, setze Dich mit dem Finanzamt in Verbindung und beantrage die umgehende Zuteilung einer Steuernummer.
 
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Ok cool, danke :)
Also das wo ich das machen will, da muss man sich, für Aufträge, auch mit einer Steuernummer in das entsprechende Medium einloggen/anmelden. 'Einfach so' kann ich also in dem Metier in dem ich vorhabe tätig zu sein nicht Rechnungen ausstellen. Da muss schon eine Steuernummer rein.
Mit der Steuernummer, die ich schon haben müsste meinst du ja sicher die Steueridentifikationsnummer, die jeder Bürger hat, oder? (Die aber kommt ja nicht auf Rechnungen)
 
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Du kannst auch Deine Steueridentifikationsnummer auf die Rechnung setzen; grundsätzlich rate ich aber davon ab; auch die normale Steuernummer sollte man nicht für die Rechnungslegung benutzen.

Die Umsatz-Steueridentifikationsnummer ist noch das kleinste Übel für die Rechnungslegung. Diese kannst Du mit Deiner Steueridentifikationsnummer online beim Bundesamt für Steuern beantragen.

Rein theoretisch muss auf eine Rechnung keine Steuernummer, man verstößt nicht gegen ein Gesetz, für das man sanktioniert werden könnte, wenn man Rechnungen ohne Steuernummer erstellt; etwa bei Kleinunternehmern, welche die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. § 14 USTG betrifft nur den Empfänger einer Rechnung, in der USt ausgewiesen ist. Dieser kann Probleme bekommen, ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer bei seinem Finanzamt geltend machen zu können, wenn der Rechnungssteller keine Steuernummer angibt.

Der Rechnunsgempfänger kann eine diesbezüglich unvorschriftsmässige Rechnung zurückweisen und eine ordnungsgemäße verlangen. Übrigens entbindet eine umsatzsteuerlich unvorschriftsmäßige Rechnung den Empfänger nicht von der Zahlungspflicht; der Zahlungspflichtige könnte die Rechnung dann ggfls. eben ohne USt bezahlen. Und der Aussteller einer umsatzsteuerlich nicht ordnungsgemässen Rechnung müsste, insofern er umsatzsteuerpflichtig ist, die Umsatzsteuer auch dann ans Finanzamt abführen, wenn er diese nicht erhält !

Das Entstehen und die Fälligkeit einer Forderung aus einem Vertrag, zum Beispiel einem Kaufvertrag, ist im Übrigen nicht von einer Rechnungslegung abhängig, sondern ergibt sich aus dem Vertrag; eine Rechnung ist sozusagen nur eine Information an den Zahlungspflichtigen, die diesen an seine Zahlungspflicht erinern und die Forderungszusammentellung erklären soll; deshalb muss eine Rechnung auch nicht unterschrieben werden.

Wie gesagt, nur bezüglich der Umsatzsteuer gibt es verbindliche gesetzliche Regelungen im UStG für die Rechnungslegung.
 
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Also je nach Gegend schickt dir das Finanzamt nach einer Gewerbeanmeldung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu.
Du kannst natürlich auch selber aktiv werden und dir den Fragebogen runterladen und hinschicken.

Du kannst auch einfach mal bei deinem Finanzamt anrufen und nachfragen wie es weiter gehen soll.
Ergänzung ()

de la Cruz schrieb:
Du kannst auch Deine Steueridentifikationsnummer auf die Rechnung setzen

Du verwechselst die Steueridentifikationsnummer mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
 
Also will dir nicht zu Nahe treten, aber bin der Meinung, dass entweder die UST-ID oder die Steuernummer Pflicht auf der Rechnung ist und so ist auch mein Kenntnisstand als Kleinunternehmer nach einer Rückfrage bei meinem Finanzamt, sprich eine der beiden Nummern muss auf die Rechnung. Ich konnte aber die Steuernummer einfach telefonisch erfragen, es kann nämlich sein das sich diese ändert durch die Anmeldung. Bei mir blieb sie aber gleich.

Siehe dazu auch verpflichtende Angaben auf einer Rechnung:

https://www.frankfurt-main.ihk.de/r...er_national/rechnungsstellung_pflichtangaben/
 
nebulein schrieb:
Siehe dazu auch verpflichtende Angaben auf einer Rechnung:


Ja, sagte ich doch bereits ! Nur, niemand ist verpflichtet, eine ordnungsgemässe Rechnung auszustellen; er muss halt dann lediglich damit rechnen, dass er umsatzsteuerliche Nachteile erfährt ! Strafbar ist die Nichtbeachtung der Regeln zur Ausstellung einer ordnungsgemässen Rechnung nicht ! Und wenn Rechnungen, die ohne umsatzsteuerliche Auswirkungen erstellt werden, bedarf es schon gar keiner Steuernummer darauf : Zum Beispiel: Tante Kätchen verkauft Ihren alten Kühlschrank an einen Schrotthändler und berechnet diesem das Gerät durch die Erstellung einer Rechnung, deren Bezahlung sie einfordert ! Hat mit Umsatzsteuer überhaupt nix zu tun und die Rechnung ist und bleibt rechtsgültig ! Das gleiche ist, wie auch bereits gesagt, bei jedem Kleinunternehmer der Fall, der nicht für die Umsatzsteuer optiert, sondern die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt.
 
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