News Bundesgerichtshof: Google profitiert vom Suchmaschinenprivileg

Also lese und verstehe ich das richtig?
Die Bilder wurden...
- von einem Mitglied dieses Erotikportals heruntergeladen.
- von dem Mitglied in ein Picasa-Webalbum oder anderswo im Internet veröffentlicht.
- durch Google Standardalgorythmus in die Bildersuche integriert.

Wenn ja, sehe ich da auch nicht die Schuld bei Google, man hat ja nicht auf den geschützten Bereich zugegriffen.
Somit müsste man hier nicht an Google ran, sondern an den Verteiler dieser Bilder. ;)
 
Wundert sich noch irgendwer über unsere konfuse Rechtsprechung, gerade in Bezug auf das Internet?

Auch wenn ich das Urteil ok finde, dann solle es doch bitte für alle gelten und nicht nur für "Suchmaschinen".
 
updater14 schrieb:
Also lese und verstehe ich das richtig?
Die Bilder wurden...
- von einem Mitglied dieses Erotikportals heruntergeladen.
- von dem Mitglied in ein Picasa-Webalbum oder anderswo im Internet veröffentlicht.
- durch Google Standardalgorythmus in die Bildersuche integriert.

Wenn ja, sehe ich da auch nicht die Schuld bei Google, man hat ja nicht auf den geschützten Bereich zugegriffen.
Somit müsste man hier nicht an Google ran, sondern an den Verteiler dieser Bilder. ;)

Verstehe auch nicht was die Klage sollte.

Solange das für alle Suchmaschinen gilt, ist das auch kein "Google too big to fall"-Problem, sondern einfach eine Rechtssprechung die für die Automatisierung solcher Dienste wie Bing Images, Yahoo Images usw. zurecht die Verantwortung der Betreiber abspricht, dass diese Inhalte versehentlich übernommen werden.
Und wie gesagt wurde, wenn man den Suchmaschinenbetreiber über den Rechtsverstoß aufklärt, dann hat er dieses Bild auch zu entfernen, Google macht das ja auch, da braucht man nicht klagen.
 
flappes schrieb:
Wundert sich noch irgendwer über unsere konfuse Rechtsprechung, gerade in Bezug auf das Internet?

Auch wenn ich das Urteil ok finde, dann solle es doch bitte für alle gelten und nicht nur für "Suchmaschinen".
konfuse Rechtsprechung? Für alle? Der Hauptgrund des freispruchs ist der Automatismus. Sprich kein Menscheneinfluss.
Wen meinst du hier mit "alle", wo findet denn noch sowas statt?
 
Bei jeder Suchmaschine. Oder glaubst du, bei Microsoft sitzen Leute, die den ganzen Tag Bilder in Bing integrieren?

Dazu z.b. Wayback Machine etc.
 
Wenn ich mir die Kritik anhöre denke ich mir, irgendwas ist ja immer.

Sollte die Suchmaschine für jedes Bild verantwortlich sein, öffnet das der viel beschworenen Abmahnindustrie Tür und Tor.

Und da Google sich sicher nicht abmahnen lassen möchte würden dann Inhalte erst sehr viel später, wenn überhaupt zur Verfügung stehen. Die Datenflut ist mit menschlicher Arbeitskraft überhaupt nicht mehr überprüfbar.

Es geht aus meiner Sicht überhaupt nicht anders als automatisch.

Und das andere Anbieter bitte ihre Bilder überprüfen sollen, ist irgendwie auch klar. Schließlich stellen die den Content auch online, während die Suchmaschinen das Zeug nur finden.
 
Ach, ich nehme mal an das gilt dann jetzt auch für P2P Suchmaschinen, oder nur Google? :evillol:
 
Andy schrieb:
Solange ein Suchmaschinenbetreiber wie Google nicht weiß, dass Fotos in der Bildersuche urheberrechtlich geschützt und eigentlich nicht dargestellt werden dürfen, haftet er auch nicht.
Man kann aber doch eigentlich davon ausgehen, dass nahezu jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist. So gesehen weiß man es schon.
 
Man kann über Google bzw. Suchmaschinen allgemein auch direkt Dateien von einigen Seiten herunterladen, die ansonsten kostenpflichtig wären.
​Man kann die Filter so stellen, dass beispielsweise auf xxx.yy alle mp3 Dateien angezeigt und heruntergeladen werden können. Das funktioniert mit jedem Format... mp3, jpeg, bmp, gif, usw.
Bei diesen Seiten umgeht man somit den vorherigen Kauf, dank/aufgrund der Inkompetenz der Programmierer oder dank/aufgrund des Geizes der Betreiber für gute Programmierarbeit.
 
Google verdient definitiv eine Teilschuld. Die Crawler muss man explizit von seiner Seite ausschließen, nicht inkludieren. Somit wird alles gescannt was nicht verboten wurde. Und dies ist ein Problem.

Wenn jemand Bilder auf eine Seite hochlädt die eine Scann Erlaubnis besitzt, dann muss der Uploader eben haften. Wozu braucht es da noch ein Gericht?
 
@rob-
Dann sperr Google eben aus... Das Internet ist nunmal eine öffentliche Plattform und wenn man sie nutzt muss man selber Vorkehrungen treffen. Die Technik ist für alle gleich und bekannt. Google umgeht ja keine Sicherheitsvorkehrungen sondern sammelt nur alles was sie bekommen können und das wird nunmal von jemanden bereitgestellt.

Es gibt ja nicht nur den Google Crawler, jeder kann das grundsätzlich machen. Als Seitenbesitzer muss ich mich darum kümmern, dass nicht mehr veröffentlicht wird als ich will, denn immerhin stellt derjenige es auch zur Verfügung.
 
"Aufgrund der verletzten Urheberrechte forderte er daher Unterlassung sowie Auskunftserteilung und Schadensersatz."

Ja den Schadensersatz finde ich auch lächerlich. Aber warum wurden die ersten 2 Punkte abgewiesen?
 
rob- schrieb:
Google verdient definitiv eine Teilschuld. Die Crawler muss man explizit von seiner Seite ausschließen, nicht inkludieren. Somit wird alles gescannt was nicht verboten wurde. Und dies ist ein Problem.

Nein, das ist der einzige Weg, wie so eine Suchmaschine funktionieren kann. Ok, Google hat mittlerweile so viel Relevanz und Macht, da könnte ein opt-in auch klappen. Aber für jeden Konkurrenten und auch für Google, als sie neu angefangen haben, wäre eine solche Regelung der Todesstoß.
 
Auch wenns irgendwie "unfair" wirkt ist die Klage zurecht abgewiesen worden, weil sonst Suchmaschinen nicht funktionieren würden und diese sind essenziell für das Internet. Jeden Tag werden Milliarden Fotos gecrawlt, das kann nichtmal Google automatisiert überprüfen.
 
Früher mal sagte man zu sowas "Don't shoot the messenger". Nicht die Suchmaschinen generieren die Information, sie stellen sie dem Empfänger lediglich zu.

Und wenn man irgendein Päckchen nicht will, dann knallt man nicht den Postboten ab, sondern den Absender. Sonst kommt nämlich bald der nächste Postbote.

Aber dummerweise gibt es bei Google & Co was zu holen. Bei Hans Wurst, der aus Langeweile seine Bumsbilder irgendwo hochgeladen hatte als "Sicherheitskopie" leider nicht.
 
Unfassbar, was einige für Richtig halten.
Wie soll Google wissen, dass Bilder, die irgendwo hochgeladen worden nicht veröffentlicht werden durften?
Anstatt Google zu danken, dass es bei der Suche nach einer Urheberrechtsverletzung geholfen hat, verklagt man glatt Google.
Grossartig ist auch die Forderung von Schadensersatz.
Das klingt nach einem guten Geschäftsmodell. Ich stelle Bilder geschützt online. Mein Schwager stellt die gleichen Bilder online.
Und dann verklage ich alle Suchmaschinen dieser Welt auf Schadensersatz.

Man stelle sich mal eine Messe vor, bei der dem Messeveranstalter untersagt ist die Logos der Konzerne die Ausstellen zu verwenden. Das hilft wem genau?

P.S. Bin mal mal auf die Quelle gegangen.
Verklagt wurde gar nicht Google, sondern eine andere Seite, die die Google-Suche verwendet hat.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017&Sort=3&nr=79566&pos=0&anz=146 schrieb:
§ 15 Abs. 2 UrhG setzt Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG um und ist daher richtlinienkonform auszulegen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (GRUR 2016, 1152 - GS Media/Sanoma u.a.) stellt das Setzen eines Links auf eine frei zugängliche Internetseite, auf der urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers eingestellt sind, nur dann eine öffentliche Wiedergabe dar, wenn der Verlinkende die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke auf der anderen Internetseite kannte oder vernünftigerweise kennen konnte.
Auch ist das kein Sonderrecht der Suchmaschinenbetreiber. Die Ausnahme bilden hier kommerzielle Anbieter, aber es liegt in der Natur der Sache, dass die bewusste Prüfung nur bei einem bewussten Verlinken geschehen kann.
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union besteht zwar bei Links, die mit Gewinnerzielungsabsicht auf Internetseiten mit rechtswidrig eingestellten Werken gesetzt worden sind, eine widerlegliche Vermutung, dass sie in Kenntnis der fehlenden Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers zur Veröffentlichung der Werke im Internet gesetzt worden sind. Diese Bewertung beruht auf der Annahme, dass von demjenigen, der Links mit Gewinnerzielungsabsicht setzt, erwartet werden kann, dass er sich vor der öffentlichen Wiedergabe vergewissert, dass die Werke auf der verlinkten Internetseite nicht unbefugt veröffentlicht worden sind. Diese Vermutung gilt wegen der besonderen Bedeutung von Internetsuchdiensten für die Funktionsfähigkeit des Internets jedoch nicht für Suchmaschinen und für Links, die zu einer Suchmaschine gesetzt werden.
 
Snooty schrieb:
Man kann aber doch eigentlich davon ausgehen, dass nahezu jedes Foto urheberrechtlich geschützt ist. So gesehen weiß man es schon.

Vielleicht solltest du dich erst mal mit dem Urheberrecht auseinandersetzen, bevor du an einer Diskussion darüber teilnimmst.

Damit Google die Fotos überhaupt finden kann, müssen sie ja veröffentlicht worden sein.
Jetzt schaust du dir § 12 UrhG an und bist schlauer!
 
Zurück
Oben