Wasserschaden durch Firma (Pauschalbetrag als Abfindung?)

Ich bin jetzt hier raus.

Wer eine Hausrat hat, diese dann aber nicht in Anspruch nimmt, der ist selber Schuld.

Der darf sich dann mit dem Zeitwert und dem Eintreiben vom Geld selber beschäftigen.
Viel Spaß dabei.
Und nicht vergessen, die Prämie der Hausrat bei der nächsten Fälligkeit pünktlich zu bezahlen.
Man will ja schließlich Versicherungsschutz im Schadensfall haben ;)
 
Kann er ja versuchen ob die Hausrad das erst mal übernimmt ,
aber die Hausrat ist nicht für Grobe Fahrlässigkeit Zuständig die andere Verursacht haben
denn Vandalismus ist das ja auch nicht was über die Hausrad mit Versichert ist ,
kann auch gut sein das die sagen nein , grobe Fahrlässigkeit ist immer die Haftpflicht zuständig
oder vielleicht die Gebäude Versicherung Elementarschäden ?
Ich denke mal mal ohne Rechts Beistand (freier Anwalt oder Mieterverein e.V ) wird das nichts werden , da speisen die ihn eh nur mit einem Trinkgeld ab , der Mieterverein hat übrigens auch eigene Gutachter .
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist, dass meine Hausratv. total langsam reagiert.
Bzw. immer noch nicht. Hab denen ja bereits geschrieben gehabt.

Aber es wäre ja sicher nicht verkehrt, erstmal zu schauen, ob ich mich mit dem Gutachter nicht auf Summe X einigen kann.
Wenn er sich jetzt quer stellt, kann ich das Thema ja immer noch pausieren und meinen Rechtsbeistand befragen.
Ich denke mal, dass ich das heute erstmal so probiere, damit das Thema auch schnell erledigt ist.
Was man in so einer Situation echt nicht gebrauchen kann, sind noch mehr Anwälte, die man ohnehin schon wegen anderer Problemchen hat. ^^

Bezüglich an die Firma wenden, da wird die wohl auch erstmal sagen, es gibt ja einen Gutachter, der den Schaden beurteilt. :D
Insofern werde ich wohl heute mal sehen, worauf sich der Gutachter als Summe zur Schadensregulierung einlässt.
Andernfalls dann eben doch Rechtsbeistand.
 
Müsste man nicht auch mit dem Vermieter klären ob an seinem Eigentum was beschädigt ist? Oder hab ich das jetzt überlesen ?

Wäre das meine Wohnung mit Wasserschaden+ Holzboden + kaputter Heizung, dann würde ich mich nicht mit "Pauschbetrag" für den MIETER zufriedengeben.

Dann müsste der Monteur, oder seine Firma, oder deren Versicherung erstmal den Klempner holen, den Schreiner und dann ne Putzkolonne.

Für mich wäre fraglich ob die Hausrat im Skizzierten Fall überhaupt zahlt. "Rohrbruch" ist schon nicht immer mit drin, "Rohrbruch durch Fremdverschulden" bestimmt noch weniger.

Und selbst wenn, dann wäre ja nur der Schaden an deiner Einrichtung abgedeckt. Schaden an der Bausubstanz, also Boden, Wand ggF. Schimmel als Folge...
 
Das ist keine Eigentumswohnung.
Für das Mauerwerk, Heizung oder Parkettboden muss der Vermieter aufkommen.
Der Parkett gehört ja nicht zu meinem Hausrat. ^^
Darüber war ja mein Teppich.
Ich hab ja auch schon viel telefoniert und so wie ich es jetzt verstanden habe, zahlt mir die Versicherung dann eben meinen Schaden und für die Gebäudeschäden muss dann halt die Gebäudeversicherung aufkommen.
 
Man nimmt in diesem Fall den Telefonhörer in die Hand und meldet den Schaden seiner eigenen Hausratversicherung.

Fertig.

Gebäudeversicherung Elementar...
So ein Schwachsinn.

Es gibt in Deutschland keine Hausratversicherung, bei der Rohrbruch, auch durch Fremdverschulden, nicht mitversichert wäre!
 
Idon schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt



Die sorgfältige Auswahl und ggfs Überwachung ist nur im Deliktsrecht relevant ( Verrichtungsgehilfe). Beim Erfüllungsgehilfen genügt die sorgfältige Auswahl nicht.
Du hast den normalen SE Anspruch durch den Mietvertrag bei dem die einfache Fahrlässigkeit ausreicht ( §276 BGB iVm §278BGB). Diese wird dem Vermieter dadurch zugerechnet. Das ist der große Vorteil von vertraglichen SE Ansprüchen. Die Exkulpation ist dann bei §278 BGB nicht möglich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssiges Zitat entfernt)
Ne ich meinte, es ist ja in deinem Interesse, aber noch mehr im Interesse des Vermieters, das hier die Schäden an der Wohnung ebenfalls beglichen werden.
Wenns Holzboden ist, würde ich den Rausnehmen und neu Verlegen.
 
Also ich rate dir davon ab deine eigene Versicherung in Anspruch zu nehmen. Dadurch entsteht dir definitiv ein Nachteil, wenn auch nur indirekt. Versicherungen rechnen die Anzahl gemeldeter Fälle und die Summe beglichener Schäden mit den von dir gezahlten Beträgen und der bisherigen Laufzeit deiner Versicherung gegen.
Kommt dieses Verhältnis ins Ungleichgewicht zulasten der Versicherung wirst du beispielsweise eine Selbstbeteiligung für Schäden bekommen, vorhandene Selbstbeteiligungen werden erhöht oder die Versicherung wirft dich raus.

Deshalb ist es m.E. nach der sinnvollste Weg den Schadenverursacher für den Schaden aufkommen zu lassen.

Ich finde die Hausrat sollte man in Anspruch nehmen wenn etwas geklaut wird oder durch Unfälle im Eigenheim kaputt geht.
Schließlich lasse ich mir auch nicht auf dem Parkplatz ins Auto fahren und rechne den Schaden über meine Vollkasko ab.
 
Wenn Unfälle im Eigenheim passieren nimmst du deine Hausrat in Anspruch?
Interessante Hausratversicherung, die du da haben musst ;)

Auch bei fremd verschuldeten Autoschäden kann es Sinn machen, die eigene Vollkakso in Anspruch zu nehmen.
Z.B. dann, wenn ich in der Vollkasko eine Neupreisentschädigung vereinbart habe.

In der Regel wird die Renta einer Versicherung auf die letzten 5 Jahre berechnet.
Die Hausrat wird im dem Fall nur die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert berechnen, da sie den Rest ja von der gegnerischen Haftpflicht wieder bekommt.
Die Belastung für die eigene Hausrat hält sich also in Grenzen und in 5 Jahren fällt dieser Fall wieder hinten raus.
 
Smash32 schrieb:
Also ich rate dir davon ab deine eigene Versicherung in Anspruch zu nehmen. Dadurch entsteht dir definitiv ein Nachteil, wenn auch nur indirekt. Versicherungen rechnen die Anzahl gemeldeter Fälle und die Summe beglichener Schäden mit den von dir gezahlten Beträgen und der bisherigen Laufzeit deiner Versicherung gegen.
.

Hatte ich ja schon mal gesagt , Versicherung kann nach Schadensfall Kündigen
macht vielleicht nicht jede Versicherung und es kommt wohl auch darauf an wie lange man Kunde ist und ob man schon mehrfach Schäden hatte ?
Das Problem ist wenn man bei einer Versicherung raus liegt nimmt einem vielleicht eine Neue nicht , die gleichen untereinander Daten ab .

Das Beste ist für den TE er geht mal zur Verbraucherberatung damit und lässt sich
vom Fachmann beraten alles andere bringt nichts oder nicht viel ,
auch bei Versicherungs Fragen ist man da Richtig .
 
Zuletzt bearbeitet:
Gleichen Daten ab klingt ist sehr pauschal ausgedrückt.

Man muss einer Versicherung bei Antragsstellung alle Vorversicherer und Schäden der letzten x Jahre nennen.
Macht man da falsche Angaben ist das Versicherungsbetrug und das ist eine Straftat.
Daraufhin erfolgt dann eine automatische Vorversichereranfrage bei den angegebenen Versicherern durch das Versicherungsunternehmen, woraufhin es eine Vertragsauskunft erhält. Das wird mit den Angaben im Antrag abgeglichen.

Darüber Hinaus wird das HIS (Hinweis- und Informationssystem) des GDV (Gesamtverband deutscher Versicherer) abgefragt, ob zu dem Antragsteller "besondere Vermerke" geführt werden um Versicherungsbetrug im Vorfeld zu verhindern und eine Risikoeinschätzung vornehmen zu können. Gibt man bei Antragstellung an, dass man keine Vorversicherung hat, im HIS aber eine auffällige Schadensregulierung aufgeführt ist, dann ist das schon mal ganz großer Käse. Das wird auch als "schwarze Liste" bezeichnet, stimmt aber nicht so ganz. Da stehen nicht nur Leute drinnen, mit denen man kein Geschäft machen möchte, sondern auffällige Risiken. Das ganze kann man sich vorstellen wie die "Schufa für Versicherungen".
 
Hier werden Schauer Szenarien kreiert, die mit der Praxis nichts zu tun haben.

Ich bin seit 20 Jahren in der Finanz/Versicherungsbranche tätig.

So einen Schaden meldet man der Hausratversicherung.
Genau dafür hat man die abgeschlossen.

Man erspart sich damit sehr viel eigenen Aufwand den Schaden bei einem Dritten geltent zu machen.

Keine Versicherung wird einem deshalb kündigen.
Wenn dann nur wegen vieler anderer Vorschäden.
Aber das weiß der TE ja selber, wie seine Schadensquote aussieht.

Verbraucherschutz, Rechtsbeistand, was hier alles für Ratschläge kommen. Unglaublich....

Ich habe es in den kompletten 20 Jahren noch nie erlebt, dass einem Kunden die Hausratversicherung saniert wird.

Da kommt manchmal bei einer Kfz Versicherung oder privaten Haftpflicht vor, wenn der Kunde offensichtlich viele Schäden einreicht. Aber da bei einer Hausrat die versicherten Gefahren recht klar definiert sind, habe ich das noch nie erlebt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist denn daran verkehrt sich bei der Verbraucherberatung zu erkundigen ?
ist er jedenfalls auf der sicheren Seite, Schadensregulierung ist Verbraucher Sache wenn man so will , beim Mieterverein muss man erst mal Mitglied werden bevor man eine Beratung in Anspruch nehmen kann .
 
Zuletzt bearbeitet:
Er kann auch noch den Papst um Rat fragen und eine Doktorarbeit über den Schadensfall schreiben.

Ich hätte den Fall am selben Tag meiner Hausrat gemeldet und damit meine Ruhe gehabt.
 
mikehaupter schrieb:
Hier werden Schauer Szenarien kreiert, die mit der Praxis nichts zu tun haben.

Ich bin seit 20 Jahren in der Finanz/Versicherungsbranche tätig.

So einen Schaden meldet man der Hausratversicherung.
Genau dafür hat man die abgeschlossen.
Grundsätzlich haftet die Versicherung des Verursachers. Über die Hausrat bekommst du aber den Neuwert und in der Regel kümmern die sich selbst um Regressforderungen gegenüber dem Verursacher.
So hat mir das mein Makler auch mal erläutert.
 
Wenn die Haftpflicht nicht alles zahlt muss der Verursacher für den Rest selber
auf kommen das ist halt Pech für den Verursacher und freiwillig rückt der bestimmt nichts raus
mich würde das Pauschal Maerchen nicht im geringsten interessieren
wie ich schon sagte das ist nicht Sache der Hausrat Versicherung Fremd Handwerker Schäden zu ersetzen , vielleicht zahlen die das erst mal und holen sich das dann beim Verursacher wieder kann auch sein .
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema erledigt.
Habe mich mit dem Gutachter geeinigt und der hat das Geld direkt überwiesen.
Sollte jetzt vermutlich morgen oder übermorgen bei mir ankommen, mal schauen.

Die HUK24 hat sich bis heute nach 1 Woche nicht bei mir gemeldet.
Das ist der Nachteil bei Onlineversicherungen.
Da ich auf dieses zähe Verfahren keine Lust habe, wollte ich mich lieber mit dem Gutachter einigen.
Zeit ist auch Geld und kostet Nerven und von denen hab ich aktuell nicht mehr so viel. ^^
Wer weiß was der Gutachter der HUK wieder erzählt hätte.
Das ist ja immer mal so und mal so.

Auf jeden Fall danke an alle, die sich hier fleißig beteiligt haben. :daumen:
 
Das ist aber schon merkwürdig, dass du keine Rückmeldung von der HUK hast. Die 24 hat mir bisher immer innerhalb von wenigen Stunden geantwortet auch wenn es außerhalb der gewönlichen Geschäftszeiten ist. Die HUK selber war auch immer flott.

Immerhin bist du zufrieden mit der Lösung, dann passt es auch.
 
Nur mal, um einen Vergleich aufzuzeigen:
Meine Hausrat hat bei der letzten Schadensmeldung 3 Wochen benötigt. Der Schaden selbst wurde ohne weitere Prüfung übernommen, sie hatten aufgrund der Witterung aber eine Flut von Schadensmeldungen bekommen.
 
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