Finanzierung widerrufen

Sany

Lieutenant
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Juni 2009
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Hallo, ich hab mal so ein Anliegen.

Kunde hat bei Handyshop xy einen neues Telefon finanziert, dies ist auch durchgegangen, doch nach einigen Tagen wird aufgrund der Bank die Finanzierung widerrufen. Falls nun der Kunde das Gerät nicht mehr zurück bringt, wird angeblich dem Verkäufer das Gerät vom Lohn abgezogen.

Ist das rechtens so?
 
Nein ist nicht rechtens. Der Kunde muss für den Schaden aufkommen, ist immerhin auf seinen Mist gewachsen. Lies das Kleingedruckte des Finanzierungsvertrages, dort stehen solche Fälle drin was passiert wenn der Kunde nicht zahlen kann.
 
Das hab ich ja noch nie gehört das ne Bank ne Finanzierung widerruft,... Entweder die lehnen gleich ab, oder sagen zu.
 
Also es geht nicht um mich persönlich. Kriege das nur vom Verkäufer grade mit, da er den Kunden nicht erreichen kann, diese soll das Handy zurückbringen. Wäre mir aber neu das dies einfach vom Gehalt abzuholen ist.
 
Du meinst vermutlich die Lohnpfändung.

Zitat: https://arbeits-abc.de/

Die Lohnpfändung wird in den §§ 850 bis 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art der Zwangsvollstreckung, bei welcher zum Zwecke der Tilgung von Schulden direkt das Arbeitsentgelt des Schuldners angetastet wird. Eine solche Lohnpfändung kann dann vom Gläubiger veranlasst werden, wenn er zuvor erfolglos die Pfändung materieller Gegenstände aus dem Besitz des Schuldners versucht hat. Bei der Lohnpfändung handelt es sich demnach um eine vollstreckbare Forderung (im Rechtsdeutsch: „vollstreckbarer Titel“), mit Hilfe derer sich ein Gläubiger sein Geld direkt vom Arbeitgeber des Schuldners holen kann.
 
Nein, keine lohnpfändung. Die Regeln kenne ich Hehe.
Geht ja um den Verkäufer, dem dies quasi vom Chef abgezogen wird, obwohl er eine positive Finanzierung genehmigt hatte.
 
Vielleicht verliert er seine Provision oder seinen Bonus.

Aber er kann den Käufer ja anzeigen, oder zum Anwalt gehen.
 
Wenn es nur die Provision für den getätigten Verkauf/Finanzierung geht, dann ist das Verhalten vom Chef in Ordnung. Es darf aber ihm nicht mehr vom Lohn abgezogen werden, als ihm beim erfolgreichem Abschluss des Geschäfts zugestanden hätte.

Den Käufer/Kunden kann der Berater nicht anzeigen. Auf welcher Basis??? Die Bonität ist mies???
 
Wenn die Bank die Finanzierung zurückzieht (möglicher Grund: Falsche Dokumente eingereicht?) und der Kunde das Gerät einbehält sind die Forderung alle einzig und allein gegen den "Käufer" zu richten. Der Kunde darf sich mit der Bank über den Finanizierungsvertrag streiten.

Der Mitarbeiter haftet doch wohl nicht mit seinem Vermögen? Wo kommen wir denn dahin? Der Mitarbeiter genehmigt auch keine Kreditverträge, das ist Aufgabe der Bank.
 
Ich hab auf der Arbeit auch schon 10.000€ Geräte Zerstört.
"Kann das Gerät das?"
"Jaja, kein Problem!"
"Muss das Rauchen?" :confused_alt:
Blöd gelaufen, kommt vor.

selbst bei grober Fahrlässigkeit tut sich der Arbeitgeber schwer irgendwas zu Fordern.
Einmal ne Weltweite Rückrufaktion und ab in die Privatinsolvenz :p
 
Zuletzt bearbeitet:
Problematisch wird es ggf. werden, wenn ein Mitarbeiter (um mehr Provision zu kassieren?) einfach Verträge auf Finanzierung mit insolventen Kunden abschließt, bevor die Bank ja oder nein gesagt hat.
Da müsste man, falls das häufiger vorkommt, vielleicht schon mal schauen, ob das Vorsatz ist.
 
jupp, das wäre das einzige Szenario wo das Verhalten vom Chef nachvollziehbar wäre. Wenn der Verkäufer Telefon herausgegeben hat, bevor die Antwort der Bank da war, oder so.
 
wenn mein Mitarbeiter dem Kunden Ware mitgibt, die der Kunde noch nicht bezahlt hat,.. dann zahlt der Mitarbeiter das.

Und das wäre es , wenn die Finanzierung noch nicht durchgewunken ist.

Zumindest meine Rechtsauffassung. (und nein, ich habe keinen Laden mehr, und keine Angestellten mehr, das war jetzt nur so ne Aussage)
 
@alpenfön, gut dass du keine Angestellten hast, die armen ;) glücklicherweise haftet man als arbeitnehmer nicht für schäden die durch einen Fehler passiert sind... zumindest nicht ohne Vorsatz
 
Es könnte den Chef aber im Hinblick auf den Vorsatz misstrauisch machen, wenn zwischen dem Kunden und dem Verkäufer dem das "Missgeschick" passiert ist, entgegen den Arbeitsanweisung nicht bezahlten Ware rauszugeben, z.B. ein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Aber auch sonst können dem Arbeitnehmer unter Umständen Ersatzansprüche des Arbeitgebers drohen, wenn dem Arbeitgeber durch schuldhaftes (vorsätzliches oder fahrlässiges) Fehlverhalten des Arbeitnehmers ein Schaden entstanden ist. Bei Verstoß gegen Arbeitsanweisungen, also z.B. wie der Ablauf bei so einer Finanzierung zu handhaben ist, dürfte grundsätzlich schuldhaftes Fehlverhalten vorliegen. Es kommt also darauf an was für Arbeitsanweisungen vorhanden waren und ob dagegen verstoßen wurde.
 
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Alpenfoen996 schrieb:
Das hab ich ja noch nie gehört das ne Bank ne Finanzierung widerruft,... Entweder die lehnen gleich ab, oder sagen zu.
Ja eben, klingt als ob da jemand eine Schutzbehauptung aufstellt. Welcher Händler wäre so bescheuert, eine Finanzierung anzubieten, bei der er das volle Risiko trägt.
 
Also es ist so das die Finanzierung mit grün genehmigt wurde. Jedenfalls sollten noch 2 Unterlagen eingereicht werden, nach Absprache mit der Bank wurde dies gefaxt und der Kunde erhielt natürlich seine Ware. Nun wurde dies widerrufen und der Kunde kann nicht erreicht werden. Nun wäre mir das vollkommen fremd dem Mitarbeiter den Wert der Ware vom Gehalt abzuziehen, nur weil dieser den Kunden nicht erreichen kann...
 
kurz um: nein, das geht nicht.
 
Sany, wenn dieses Vorgehen nicht gegen Anweisungen des Arbeitgeber verstoßen hat, kann er nichts zurückfordern. Ich finde es aber komisch, dass es Zustimmung gegeben haben soll, obwohl noch Unterlagen gefehlt haben. Außerdem wäre immer zuerst der Kunden in die Pflicht zu nehmen, auch wenn es schwer ist diesen zu erreichen.
 
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