Kleine Meinungsumfrage zu eBay-Fall

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Nacho_Man

Rear Admiral
Registriert
Mai 2008
Beiträge
5.280
Hi,

Habe gerade wieder einen Bieter der die Beschreibung nicht lesen wollte und sich nun aufregt und hätte gerne eure Meinung dazu. :freak:

Es handelt sich um ein PS4-Spiel in einer Special Edition (Karton mit Schlüssel-Anhänger & Co.).
Das Spiel ist nicht auf einem Datenträger, sondern nur ein einmalig nutzbarer Code und ein weiterer Code für Bonusinhalte des Spiels, die fest mit dem Playstation Account verknüpft werden.

In der Beschreibung habe ich folgendes geschrieben:
Es handelt sich um die Deluxe Edition von "Spiel" in gutem Zustand.
Die Codes für das Spiel und die Bonus-Inhalte wurden bereits eingelöst und sind somit nicht dabei.

Konkret sind also enthalten:
- Schlüsselanhänger
- Artbook
- A2-Poster

Begründung des Käufers:
Hallo,
es ist gemein wenn es im Titel nicht steht. Und dann noch Zugreifen!! Da verstehe ich Absicht dahinter.
Ja ich habe dieses mal nicht die Artikelbeschreibung gelesen da die Auktion kurz vor Ende stand und ich mit
dem Smartphone geboten habe.
Ich bitte um Rücküberweisung meines Geldes da ich so den Artikel nicht möchte.
Anmerkung: "Zugreifen" stand im Titel.
 
Zuletzt bearbeitet:
den Preis kann ich nicht riechen, trotzdem brauchst du dich net wundern...

unterm strich war es doch genau darauf angelegt... kein mensch macht sich die mühe fürn cent artikel ne ebay auktion zu machen + verpackung + versand - es sei denn man spekuliert auf....

aber ist nur meine pers. meinung. ich finde ebay sollte da richtig mit der keule gegen vorgehen.
 
Danke für deine Meinung.

Der Artikel hat 4,50€ gebracht, Cent-Artikel sind eher die ominösen USB-C Adapter für 0,01$ (gibt`s wirklich).

Wogegen soll eBay vorgehen, gegen die Dumhheit der Bieter? In Schulen investieren? :p
 
Letztlich handelt es sich also lediglich um den Karton und die relativ wertlosen Dreingaben der Deluxe Edition des Spiels. Für mich ist das Bauernfängerei, wenn das im Titel der Auktion nicht ausdrücklich betont wird. Schon das "Zugreifen" im Titel sagt mir, dass Du das dort bewusst nicht betonen wolltest.

Rein formal bist Du deswegen vielleicht auf der sicheren Seite, aber moralisch ist sowas einfach eine Sauerei.
 
Ohne ein Link auf die Auktion -> die Beschreibung ist nicht eindeutig genug. Der Titel der Auktion hätte meinetwegen lauten müssen "Beigaben der Deluxe Edition von Game XY zu erwerb, kein Erwerb vom Spiel".


Gerade die Passage "Es handelt sich um die Deluxe Edition von "Spiel" in gutem Zustand." finde ich hier zweifelhaft. Hieraus könnte der Käufer sogar ableiten, dass es deine Absicht war auch das Spiel zu verkaufen ...
 
_killy_ schrieb:
Gerade die Passage "Es handelt sich um die Deluxe Edition von "Spiel" in gutem Zustand." finde ich hier zweifelhaft. Hieraus könnte der Käufer sogar ableiten, dass es deine Absicht war auch das Spiel zu verkaufen ...
Ein Link ist nicht notwendig, da die Beschreibung im Wesentlichen aus dem zitierten Text bestand (abgesehen von der Ansprache der Interessenten und dem Disclaimer am Ende).

Deine Aussage ist widersprüchlich, wieso sollte man den ersten Satz lesen und gerade dann nicht den zweiten, ganz abgesehen von der Aussage des Käufers, nichtmal diesen ersten Satz gelesen zu haben.
Wobei ich diese Passage extra zusammen geschrieben habe.

"Deluxe Edition" ist nunmal die herstellereigene Bezeichnung des Artikels, wie soll ich die Packung denn sonst nennen???

Mal wieder zeigt sich dass man immer mit einem DAU rechnen muss. :p

areiland schrieb:
Letztlich handelt es sich also lediglich um den Karton und die relativ wertlosen Dreingaben der Deluxe Edition des Spiels. Für mich ist das Bauernfängerei, wenn das im Titel der Auktion nicht ausdrücklich betont wird. Schon das "Zugreifen" im Titel sagt mir, dass Du das dort bewusst nicht betonen wolltest.

Rein formal bist Du deswegen vielleicht auf der sicheren Seite, aber moralisch ist sowas einfach eine Sauerei.
"ZUGREIFEN" oder das altmodische "TOP" nutze ich seit mehr als 2000 Auktionen über 15 Jahre im Titel, damit werde ich nicht aufhören weil irgendwer denken könnte damit will ich den Titel füllen.
Das Spiel selbst kostet 5€ im Download, der beleuchtete Schlüsselanhänger aber 24,99€.
Der "Streit"-Betrag ist 5,50€, "wertlose Dreingabe" ist was anderes.

Anders gefragt, ist es nicht auch eine Sauerei die Beschreibung nicht zu lesen und den Verkäufer dann des Betrugsversuchs zu bezichtigen sowie das Geld zurückzufordern?
Dasselbe "Spiel" in den Foren, immer ist der Verkäufer der Böse, ungeachtet der groben Fahrlässigkeit des Käufers.

Wäre es akzeptabel, den Käufer auf den geringen Betrag hinzuweisen und es als Lehrgeld zu verbuchen?
War früher doch auch die einhellige Meinung, wieso hat sich das geändert?
Ist es auf dem Smartphone wirklich nicht mehr möglich die Beschreibung im ganzen zu lesen, oder nur mit Schwierigkeiten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich hätte zumindest damit gerechnet dass das Spiel dabei ist, aber nicht aktiviert werden kann. Hier gehts aber anscheinend wirklich nur um die Verpackung des Spiels und das hätte man meiner Meinung nach schon irgendwo hinschreiben sollen.

Ich hab von der PS4 bzw. dem konkreten Spiel nicht soviel Ahnung, aber ich hab mir auch schon neue Datenträger besorgt weil meiner kaputt war. Den Code hatte ich eh schon.
 
Und wo ist der Link zur Auktion?

Wenn ich das lese, dann hast Du den Artikel so gar nicht richtig beschrieben.

Es handelt sich um ein PS4-Spiel in einer Special Edition (Karton mit Schlüssel-Anhänger & Co.).

Genau das hast Du ja nicht verkauft. Und selbst hier, wo es sich nicht um die Auktion handelt, diese Beschreibung genutzt.
 
@hallo7:
Auf dem Produktbild steht in großen roten Lettern "Vollversion-Download - Keine Disk" auf der Verpackung des Original-Kartons.
Es geht natürlich nicht nur um die Verpackung...

BlubbsDE schrieb:
Und wo ist der Link zur Auktion?
Wenn ich das lese, dann hast Du den Artikel so gar nicht richtig beschrieben.
Genau das hast Du ja nicht verkauft. Und selbst hier, wo es sich nicht um die Auktion handelt, diese Beschreibung genutzt.
Der Text dass es sich um ein PS4-Spiel handelt war nur zur Erläuterung für euch...
Ich habe nirgendwo geschrieben dass es sich um ein PS4-Spiel handelt, siehe den Text der Auktion im 1. Beitrag:
Es handelt sich um die Deluxe Edition von "Child of Light" in gutem Zustand.
Die Codes für das Spiel und die Bonus-Inhalte wurden bereits eingelöst und sind somit nicht dabei.

Konkret sind also enthalten:
- Igniculus Schlüsselanhänger
- Artbook
- A2-Poster von Yoshitaka Amano

Einfacher gesagt:
Es existiert kein Datenträger für das Spiel, weltweit nur Download möglich mit dem einmalig nutzbaren Code.
Der Code ist wie eindeutig geschrieben nicht dabei, fertig.

The Ripper schrieb:
Leute, von denen ich nichts kaufen wollen würde.
Kannst mir gerne deinen eBay-Mitgliedsnamen nennen, dann sperre ich dich vorsorglich als Bieter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt doch ne gute Alternative, Zeig ihn an, oder warte bis er dich anzeigt, oder zum Anwalt oder Verbraucherschutz geht.
 
Ohne die Auktion zu sehen wirst Du hier wohl keine Bestätigung bekommen. Und man kann nur hoffen, der Käufer wehrt sich.

Eine eBay Auktion ist öffentlich. Du wirst wohl Deine Gründe haben, sie hier nicht zu verlinken.
 
BlubbsDE schrieb:
Ohne die Auktion zu sehen wirst Du hier wohl keine Bestätigung bekommen. Und man kann hoffen, der Käufer wehrt sich.
Was willst du denn im Link sehen?
Hier noch der Titel:
PS4 Spielname - Deluxe Edition ZUGREIFEN

Mit welcher Begründung sollte er sich denn "wehren"? Habe ich Art. 1 GG verletzt? :rolleyes:
Er hat doch selbst zugegeben, die Beschreibung nicht gelesen zu haben :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Käufer hat aber auch keine Glanzleistung hingelegt. Liest nur den Titel und dann nicht die Beschreibung. Aus meiner Sicht sollte sich der Käufer nicht anstellen wegen den 5€...der Verkäufer hätte vllt noch in den Titel schreiben sollen, dass es ohne Spiel ist, aber der Käufer hat mehr seine Pflichten verletzt. Dass jetzt hier alle auf den Verkäufer losgehen, kann ich nicht nachvollziehen. Aber jeder hat da seine eigene Meinung.

Bei eBay gibt es auch Handyverträge, wo im Titel steht "IPhone jetzt für 1€ kaufen" und gefühlt nicht mehr. Dahinter lauern dann teure Verträge. Wenn man sich nur auf den Titel verlässt, ist das aus meiner Sicht bzw. nach meinem Empfinden Fahrlässigkeit von Seiten des Käufers.
 
@BlubbsDE
Wenn du meinst.

Bei den beendeten Auktionen desselben Artikels ohne Spiel wurde auch nur in 2 von 13 Fällen "ohne Spiel" o.ä. im Titel angegeben, dafür das Fehlen des Codes in der Beschreibung erwähnt.
Wurden die alle verklagt? :freak:

@Elip86:
Mittlerweile wird Eigenverantwortlichkeit hier sehr klein geschrieben, das bin ich gewohnt. :(
 
Na und? Du hast es gemacht. Nicht andere. Und welche Kategorie hast Du benutzt? Und wie schon ich und andere bemerkten. Ohne Link zur Auktion bist Du halt der Bösewicht. Weil man es nicht überprüfen kann.
 
@ Nacho_Man
Ja, ich merke das schon. Für mich nicht nachvollziehbar. Kann verstehen, dass man was gegen Kartonverkäufer hat, aber das ist hier aus meiner Sicht nicht der Fall, da ich keinen Vorsatz vermute.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben