Kündigung des Girokontos und die Pflichten der Bank

rkader

Ensign
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Hallo, mir geht es um folgendes: ich habe vor einiger Zeit mein Girokonto gekündigt und dieses wurde mittlerweile bereits aufgelöst. Jedoch habe ich (weiß nicht mehr warum) vor einigen Tagen probiert mich in das Online-Banking einzuloggen und es klappte. Dort stehen nach wie vor alle meine persönlichen Daten drin, ohne Girokonto halt.
Auch mein Vater bekam vor einigen Tagen eine Mail von der ehemaligen Bank (ist aber eine andere als bei mir), wo sein Giro vor über einem Jahr aufgelöst wurde, dass sich in seinem Online Postfach ein neues Dokument befände. Ich konnte mich dort aber nicht mehr einloggen, da er die Zugangsdaten nicht mehr weiß.

Nun zur eigentlichen Frage: ist so etwas normal, dass nach einer Kontokündigung das Online Banking (oder evtl. sogar noch ein Produkt - wie im Falle meines Vaters, - wie z.B. Tagesgeld oder so, wovon ich wegen dem reingekommenen Dokument ausgehe) weiterhin bestehen bleibt und die Bank die persönlichen Daten des ehemaligen Kunden gar nicht löschen muss? Wie sieht es rechtlich damit aus? Oder muss man die Löschung der Daten bei der Kündigung explizit mit beantragen?
 
Weder, noch !

Die Bank ist rechtlich dazu verpflichtet, Buchungsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren - wie übrigens jeder andere kaufmännische Geschäftsbetrieb auch. Ein weitverbreitetes Missverständnis ist es übrigens auch, dass man in der Regel annimmt, dass das Konto, auf dem die eigenen Kontovorfälle verbucht werden, "das Konto" des fälschlicherweise sogenannten "Kontoinhabers" ist; ist es mitnichten: Es handelt sich bei diesen Kontokorrentkonten jeweils um Konten in der Buchhaltung der Bank, auf denen lediglich die Buchungsvorfälle der jeweiligen Bankkunden festgehalten werden.

Dass Du nach einer sogenannten "Kontoauflösung", die wie gesagt aus rechtlichen Gründen überhaupt nicht stattfinden kann, noch weiterhin online auf Deine Buchungsvorfälle der Bank zugreifen kannst (darfst), bräuchte Dich ja eigentlich nicht zu stören; Du kannst ja auch weiterhin körperlich zur Bank gehen und alte Buchungsvorfälle einsehen, bis diese nach 10 Jahren vernichtet werden. Und die Bank kann Dir ja auch weiter einen Brief schreiben, wenn sie noch irgendwelche Informationen für Dich hat, auch wenn das Konto gekündigt worden ist; genauso gut kann sie Dir aber auch noch etwas online zuschicken, solange Dein online-Zugriff auf die Bank noch besteht.

Möchtest Du den Zugriff nicht mehr, musst Du die Bank anweisen, den Online-Zugang zu sperren - eine Löschung des auf Deinen Namen lautenden Bankkontos erfolgt aus den erwähnten Gründen trotzdem nicht und kann auch nicht gefordert werden.
 
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Ach ok, vielen Dank für die Erläuterung, das war mir tatsächlich so nicht bekannt.

Nur noch eine kurze Frage zur Kündigung des Onlinezugangs: kann man den eigentlich per E-Mail erledigen? Weil die Kündigung des Giros nur auf postalischem Wege akzeptiert wurde.
 
Ja klar, kannst Du das mal online probieren; spricht ja wenig dagegen, dass die das nicht online akzeptieren würden; bei der Kontokündigung ist das was anderes, weil da Emails eh nicht rechtsverbindlich sind - falls es aber doch nicht online angenommen wird, kannst Du Faxen, Brief schreiben oder persönlich vorbeigehen !
 
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Anders als beim Briefkasten gibt es keinerlei pflichten post im Onlinezugang zu lesen.
es ist also völlig egal, was die da schicken.
es ist völlig egal ob du es liest.
wozu also die mühe? vergiss die Zugangsdaten und das Thema ist erledigt.
 
Na ja, solange er Zugang noch offen ist, kann sich theoretisch ja jemand reinhacken - könnte ja sein, dass der TE das vermeiden will - aus welchem Grund auch immer oder ganz einfach nur prinzipiell !
 
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@florian. Da hat de la Cruz schon Recht, würde gerne den Zugang einfach mal sperren, um es gar nicht darauf ankommen zu lassen.

@de la Cruz Danke nochmal für die schnellen und hilfreichen Antworten!
 
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