ist eine OEM-Festplatte ein rückgabegrund?

Die einzige Frechheit daran ist, mir jetzt für deinen schlechten grammatikalischen Ausdruck die Schuld geben zu wollen.

Meine Platten waren gut verpackt, was soll ich mich also beschweren oder etwas gegenteiliges behaupten?
 
Ich hatte noch nie Probleme mit HDDs aus dem Versand. Runtergefahrene Platten sind zudem ziemlich robust da kein Lesekopf auf der Scheibe aufschlagen kann. Ich bestell aber auch nur bei Alternate - erinnert sich noch jemand an die Zeit wo sie nur HDDs und ganz speziell eigentlich die Anlaufstelle Nr1 für SCSI Platten waren? LMAA is das lange her.... xD
 
Solange beim Händler nichts zum Thema Retail oder OEM in der Produktbeschreibung steht, solange dürfen sie auch OEM verkaufen. Also wenn Du beim Kauf sicher sein willst, dann achte drauf, dass in der Beschreibung die Herstellergarantie mit angegeben ist. Wenn es das nicht ist, könntest Du eine OEM HDD bekommen. Das ist nicht schön. Aber rechtlich einwandfrei. Du kaufst ja etwas beim Händler. Und er muss Dir 2 Jahre Gewährleitung geben. Mit dem Hersteller hast Du beim Kauf erst einmal nichts zu tun.
 
e-Funktion schrieb:
So ein unsinn. Wenn ich in der Firma ne Lieferung bekomme hol ich die doch auch nicht mit dem Lastenrad. Da geht auch nicht mehr oder weniger kaputt wenn die Paltte nicht gerade Lose im Karton liegt.
Dito -> Unsinn! Leli196 hat verstanden, was ich meine.
Das mit der Registrierung habe ich geändert - Danke!


e-Funktion schrieb:
Die einzige Frechheit daran ist, mir jetzt für deinen schlechten grammatikalischen Ausdruck die Schuld geben zu wollen.

Meine Platten waren gut verpackt, was soll ich mich also beschweren oder etwas gegenteiliges behaupten?
Auch hier sehe ich eher, dass es Dir nicht ganz gelingt, Dich in die beabsichtigten Aussagen des Anderen hineinzuversetzen.

Deine Meinung ist natürlich wie meine Meinung zum "Transport der HDD mit dem Fahrrad" zu respektieren.
Jeder kann eine Meinung zu einem Thema haben & diese wird sich oft von anderen unterscheiden aufgrund von andersartigen Erfahrungen.


@dasbene
Die von Dir gewünschte Platte hätte normalerweise 3 Jahre Herstellergarantie.
Eine OEM-Platte darf meines Kenntnisstandes nicht ohne ausdrücklichen Hinweis im normalen Handel verkauft werden. Der Käufer darf ansonsten immer annehmen, das er Nicht-OEM Ware erhält. So sollte es auch bei MF sein. :rolleyes:

Wenn man ein Gerät mit bereits eingebauter HDD kauft, dann sieht die Rechtslage evtl. anders aus.


Grüße & schönes WE allen!
MiMo
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Käufer muss gar nichts annehmen. Er bekommt das, was er kauft. Und was in der Produktbschreibung steht. Und steht da nichts von Herstellergarantie, dann kann er auch eine OEM HDD bekommen. Das ist nicht schön. Aber rechtlich ist das einwandfrei.
 
Es ist und bleibt aber ne hinterlistige Masche BlubbsDE. Ich hatte sowas schon mehrmals und alle Händler tun dann immer so als ob sei da was "schiefgelaufen" und schickten mir danach ne Retail Platte zu auf Aufforderung. Der Sinn dahinter ist einfach billig OEM Platten einzukaufen und die dann ans Nichtswissende Kunden zum Retailpreis weiterzuverkaufen. Denn man weiß doch auch ganz genau dass bei Preisvergleichen diese Angebote nicht extra ausgewiesen werden und OEM und Retail vermischt wird. Ich mein oftmals ist das für nen Kunden einfach nen schlechter Deal wenn er nen 5er nur spart und dafür keine Garantie hat.
 
Das bestreitet ja niemand. Dennoch kann man rechtlich nichts dagegen tun.

Und das betrifft heute jeden Händler. Nicht ohne Grund hat zB GH bei jeder HDD diesen Zusatz in deren Beschreibung.

Hinweis: Vorsicht vor OEM-Festplatten! Herstellergarantie über die Seriennummer überprüfbar.

Das steht bei jeder HDD dabei. Auf gh.de.
 
BlubbsDE schrieb:
Aber rechtlich ist das einwandfrei.
Hast du dafür auch irgendwelche Belege/Quellen? Ansonsten ist es nämlich nur deine Meinung die, solange du kein Anwalt bist, nicht sonderlich hilfreich ist.
Man kann durchaus - logisch stringent - argumentieren, dass im Einzelhandel Einzelhandelsware zu erwarten ist, wenn nichts anderes angegeben wurde. OEM-Ware ist keine Einzelhandelsware und müsste demzufolge gekennzeichnet werden.
 
MiesMosel schrieb:
Deine Meinung ist natürlich wie meine Meinung zum "Transport der HDD mit dem Fahrrad" zu respektieren.
Dir steht es frei, die Platten selbst so weit wie möglich zu transportieren. Ich erkenne da aber keinen Vorteil. Wenn ich ne fertige NAS auf der Palette bekomme - also eine richtige NAS im 19" Schrank, nicht diese Schuhkartondinger für zuhause - läuft das auch. Und die Palette bzw. der Schrank sind mit Spanngurten verzurrt und nicht in Watte gepackt. Warum auch? Das kommt im LKW und fertig.


Auch hier sehe ich eher, dass es Dir nicht ganz gelingt, Dich in die beabsichtigten Aussagen des Anderen hineinzuversetzen.
Wenn jemand "soweit ich weiß" schreibt, dann weiß man etwas nicht wirklich genau und schwächt seine Aussage ab weil man sich nicht sicher ist. Ich kann nur das lesen was jemand schreibt und nicht in den Kopf schauen. Er hats berichtigt und damit ist das für mich erledigt.


BlubbsDE schrieb:
Das bestreitet ja niemand. Dennoch kann man rechtlich nichts dagegen tun.
Kommt auf die Beschreibung an. Von vorteil ist, wenn man nicht beim windigsten Händler kauft bei dem man dann an der Kommunikation scheitert. Ansonsten ist ne Reklamation nach meinen bisherigen Erfahrungen kein Problem.
 
@Leli196

da braucht man keine Anwalt für. OEM HDDs dürfen natürlich auch im Einzelhandel verkauft werden. Welches Gesetz sollte das verbieten. Der Händler ist der Ansprechpartner bei Problemen. Nicht der Hersteller.

Infos wirst Du sicherlich genügen im Netz finden.

OEM HDDs sind auch technisch identisch zu ihren Retail Brüdern. Einzig die Verpackung und das eventuell beiliegende Zubehör unterscheidet sich. Bei einigen Modellen könnte es schwieriger sein, den Retail Bruder zu finden. Sie haben manchmal unterschiedliche Bezeichnungen. Oder sie hat gar keinen Retail Bruder. Aber dann sollte es anhand der Modellbezeichnung eh klar sein, es ist ein OEM Produkt.

Wie auch immer. Und wiederholt. Will man Retail kaufen, muss man bei der Produktbeschreibung auf Retail achten.
 
Nun, nach wie vor kannst du keine Belege nennen. Natürlich darf OEM-Ware im Einzelhandel verkauft werden, das wurde nie bestritten. Strittig ist es allerdings, ob dies gekennzeichnet werden muss da man im Einzelhandel Einzelhandelsware erwarten kann.

Du behauptest einfach nein, ohne weiter auf die Gründe einzugehen oder Quellen zu nennen. Das hilft dem TE nicht weiter.
 
Was für Belege? Es gibt keine rechtliche Norm, die das verbietet. Und Quellen? Alle (Versand)händler.

Du kaufst die HDD X bei Hänlder Y. Sie muss genau dem entsprechen, was der Händler in seiner Beschreibung erklärt. Entspricht sie dem nicht, kannst Du dagegen etwas machen. Aber auch nur dann.
 
Tut mir leid, aber da machst du es dir deutlich zu einfach. Wenn eine Sache nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, weist sie einen Mangel auf. Da im Einzelhandel Einzelhandelsware erwartet werden kann, wenn nicht anders vereinbart, und es tatsächlich einen deutlichen Unterschied macht (Garantie), dann könnte es durchaus sein, dass juristisch gesehen ein Mangel vorliegt.

Nur weil es alle Versandhändler so machen (was ja eine Unterstellung ist und wahrscheinlich eher nicht stimmt), dann ist es trotzdem noch lange nicht legal.

Ich bleibe also dabei und behaupte, dass es fraglich ist. Leider kann ich im Internet keine Belege für eine der beiden Positionen finden.
 
Leli196 schrieb:
Wenn eine Sache nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, weist sie einen Mangel auf.

Genau das ist der Punkt. Was ist den Einzelhandelsware? Wenn der Verkäufer in der Produktbeschreibung nichts von der Herstellergarantie erwähnt, dann hat das Produkt auch keine. Du als Käufer hast mit dem Hersteller nichts zu tun. Und jetzt kommt hier eben das Spezialwissen mit hinein. HDDs könnten eine Garantie vom Hersteller bekommen. Das spielt aber keine Rolle. Einzig das, was dem Produkt beim Händler versprochen wird, das ist relevant und muss in vollem Umfang erfüllt werden.
 
Ja sorry aber dann könnte der Händler auch mit Garantie werben (dir aber verschweigen dass du die Garantie nur in China hast). Wirbt ein Hersteller denn mit dem Satz "diese HDD ist nicht 10mal heruntergefallen"?. Ich mein da könntest auch sagen "dass die HDD NICHT Heruntergefallen ist wurde ja nicht erwähnt, also ist es okay wenn du eine bekommst die schon paarmal den Boden geküsst hat. Was ist mit Kot an der HDD? Steht ja nicht dran dass keiner dran ist, wäre es demnach auch ok wenn welcher dran ist, wenn mit der Eigenschaft "kein Kot" nicht geworben wurde? usw..

Also was darf man weglassen an Infos, wovon man aber als Kunde ausgehen darf dass das Produkt die Eigenschaft dennoch besitzt auch wenns nicht nochmal erwähnt wurde, und was muss der Händler aktiv dranschreiben? Nen iPhone welches Importware ist, wo der Händler aber nix weiter erwähnt, finde ich ebenfalls nicht okay, und glaube auch nicht dass das rechtlich unbedenklich ist.

Sämtlichen HDD Herstellern ist das ebenfalls ein Dorn im Auge (hatte deswegen schon mal mails mit Herstellern geschrieben, als ich mal son Garantiefall, bzw genauer gesagt dumm aus der Wäsche geguckt habe weil ich eben keine Garantie hatte). Und die Händler wissen das auch genau was die da abziehen, das kann mir keiner das Gegenteil erzählen.
Fraglich ist doch auch ob der Händler es verschweigen darf oder ob er es als OEM ausgeben muss. Die Idee dahinter ist doch den Kunden zu täuschen und von ihm den Retailpreis zu kassieren. Spätestens wenn der Händler dann die EAN der Retail HDD angibt, sich zur Garantie aber ausschweigt, und ne OEM Platte schickt finde ich das nicht mehr legal.. Dass es komplett legal ist glaube ich auch nicht, denn jeder Händler den ich darauf hingewiesen habe hat mir bislang kostenlos die Platte noch getauscht oder gesagt Widerruf würde auf deren Kosten gehen die Rücksendung. Das würden die sicherlich nicht tun wenn das juristisch son ne glasklare Sache ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Niemand hier im Thread sagt, dieses Verhalten sei moralisch einwandfrei. Oder siehst Du das irgendwo.

Aber es ist rechtlich einwandfrei. Ganz einfach. Und die Aussage der Hersteller, nachdem Du sie kontaktiert hast, die ist ja wohl auch etwas lächerlich. Wenn sie das nicht möchten, dann dürfen sie ihre HDDs an nicht OEMs eben nicht verkaufen. Aber auch sie profitieren natürlich immens davon. Wo in der Verkaufskette sie im Retail Markt landen, da haben sie sicherlich nicht immer Einfluss drauf. Aber OEMs, die die HDDs wirklich als solche nutzen, da gibt es nicht so viele von.
 
@BlubbsDE
Die Frage ist, warum du von deiner Meinung so sehr überzeugt bist, aber keine Quellen nennen kannst. Nennen wir es beim Namen: Spekulation. Denn genau das ist deine Aussage es sei rechtlich einwandfrei. Natürlich kannst du mit deiner Aussage durchaus recht haben, jedoch kannst du dich auch irren.

Du fragst was Einzelhandelsware ist. Die Frage ist leicht beantwortet, es ist Ware die zum Verkauf an Endkunden bestimmt ist - OEM-Ware ist das ausdrücklich nicht, denn es steht für Original Equipment Manufacturer und für solche ist die Ware bestimmt.

In meinen Augen hast du dich für eine sachliche Diskussion disqualifiziert, wenn du immer wieder das gleiche behauptest ohne Quellen nennen zu können. Wie Bogeyman schon mit Beispielen veranschaulicht hat muss nicht alles explizit erwähnt werden um zur vereinbarten Beschaffenheit zu gehören - vieles wird auch einfach angenommen, wenn nichts Gegenteiliges erwähnt wird. Genau das ist hier der Fall - es wird nicht erwähnt, dass es sich nicht um Ware für Endkunden handelt und demzufolge darf es keine OEM-Ware sein.

Natürlich bin auch ich kein Anwalt und erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit dieser These. Ich habe lange im Internet gesucht, doch zu diesem Thema kann ich wirklich keine zuverlässige Quelle finden.

Ebenso wie Bogeyman frage ich mich aber auch warum die Händler sich nach Versand von OEM-Ware entschuldigen und ersatzweise und kostenlos Retailware verschicken, wenn sie dazu rechtlich gar nicht verpflichtet sind. Ein seriöser Händler verschickt erst gar keine OEM-Ware ohne Kennzeichnung und ein Händler der OEM-Ware ohne Kennzeichnung verkauft schert sich einen Dreck um die Zufriedenheit des Kunden und schickt sicherlich keine neue Ware wenn er dazu rechtlich nicht verpflichtet ist. Dies ist imho also ein Indiz dafür, dass die Händler eben doch verpflichtet sind die OEM-Ware beim Verkauf zu kennzeichnen.


Der TE hat ja explizit gefragt, ob es sich um einen Sachmangel handelt, wenn die OEM-Ware nicht gekennzeichnet war beim Kauf. Mit Behauptungen ohne Quelle hilft man ihm da leider nicht weiter.
 
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Und immer wieder das gleiche. Welche Quellen willst Du sehen? Es gibt keine. Und warum, weil es rechtlich nicht angreifbar ist. Und jetzt ist wohl genug dazu gesagt worden. Und immer wieder das gleiche.

Der Begriff, es ist nicht für den Einzelhandel gedacht, der ist rechtlich von keinerlei Belang. Das ist ein Begriff, der einzig vom Hersteller eines Produkts benutzt wird. Will er nicht, dass dies im Einzelhandel landet, dann muss er etwas dagegen tun. Natürlich darf das im Einzelhandel verkauft werden. Kein Richter der Welt würde das untersagen.

Keiner findet es schön. Aber es wird getan. Will man als Kunde sicher sein, dann gibt es nur ein Weg. Entweder ist die Garantie in der Beschreibung erwähnt oder man fragt vor dem Kauf beim Händler nach.

Du bekommst auch keine Quelle dafür, dass C&A Waren verkaufen darf, die unter widrigen Voraussetzungen hergestellt wurde. Warum auch. Weil es rechtlich einwandfrei ist.

Sicher geben sich Hersteller und Händler dem Kunden gegenüber reuig. Ist ja einfach getan. Die 1-2%, die da reklamieren, die spielen keine Rolle. Aber die beiden sind die verantwortlichen für diesen Umstand und nur sie könnten ihn ändern. Wollen sie aber nicht. Beide profitieren gut davon.
 
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BlubbsDE schrieb:
Niemand hier im Thread sagt, dieses Verhalten sei moralisch einwandfrei. Oder siehst Du das irgendwo.

Aber es ist rechtlich einwandfrei. Ganz einfach. Und die Aussage der Hersteller, nachdem Du sie kontaktiert hast, die ist ja wohl auch etwas lächerlich. Wenn sie das nicht möchten, dann dürfen sie ihre HDDs an nicht OEMs eben nicht verkaufen. Aber auch sie profitieren natürlich immens davon. Wo in der Verkaufskette sie im Retail Markt landen, da haben sie sicherlich nicht immer Einfluss drauf. Aber OEMs, die die HDDs wirklich als solche nutzen, da gibt es nicht so viele von.

Was ist denn rechtlich Einwandfrei? Was muss(!) der Händler erwähnen und was darf(!) er weglassen? Und was muss er garantieren was er aber nicht erwähnt?

- Schmutz am Gerät?
- Importware?
- Ausgepackte Ware?
- Ware die stinkt?
- Ware mit/ohnee OVP?
- Refurbished?

Wie schon gesagt der Händler kann nicht einfach Dinge verschweigen und dann sagen "ja aber ich hatte es ja nicht erwähnt".
Bei defekten Sachen ist es ja ebenso, wenn du von einem Defekt weißt ihn aber verschweigst ist das illegal obwohl du die Eigentschaft "funktionsfähig" nicht explizit beworben hast.

Entweder ist die Garantie in der Beschreibung erwähnt oder man fragt vor dem Kauf beim Händler nach
Ja wow, beispiel: Kunde fragt wieviel Garantie drauf ist, der Händler sagt, 3 Jahre Herstellergarantie. Gerät kommt beim Kunden an, aber sind nur noch 2 Jahre Garantie über. Ist es jetzt legal? Der Händler hat ja nicht gelogen, hätte der Kunde explizit danach fragen müssen ob die Garantie schon angefangen hat zu laufen?

vieles wird auch einfach angenommen, wenn nichts Gegenteiliges erwähnt wird.
Eben, wenn ich bei einem Händler kaufe dann erwarte ich nicht OEM Ware, den diese bekommt der Händler auf normalem Wege nicht. Privat mag es ja anders sein, Kunde kauft PC, und verhöckert die HDD auf ebay. Da würde ich noch sagen, je nach Artikelbeschreibung, muss der Käufer davon ausgehen dass es keine Retail Ware umbedingt sein muss.

Natürlich darf das im Einzelhandel verkauft werden. Kein Richter der Welt würde das untersagen.
Die Frage ist nicht ob der Händler es verkaufen darf oder nicht, ich denke schon denn OEM Lizenzen dürfen ja auch verkauft werden, da gabs ja Urteile drüber. Die Frage ist doch einfach die ob der Händler es kennzeichnen muss ODER verschweigen darf. Denn wie gesagt von manchen unerwähnten Dingen darf der Käufer wohl ausgehen obwohl damit nicht beworben wurde.
Wenn ich dir ne neue HDD verkaufe und nen verschimmeltes Brot auch noch reinlege von dem ich nichts erwähnte, denkst du das ist juristisch vollkommen in Ordnung? Was ist mit Schokoladenflecken auf der HDD? Immer unter der Voraussetzung der funktionale Zustand der HDD ist davon nicht beeinträchtigt.
Vielleicht habe ich auch nen paar Sticker draufgeklebt auf die neue HDD. Muss ich das jetzt erwähnen oder darf ich es verschweigen?
 
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