ist eine OEM-Festplatte ein rückgabegrund?

Dummes Geschwätz ist wohl die infantile Vereinfachung.

Will man Einzelhandelware, dann muss man zum örtlichen Einzelhändler gehen. Da stehen die Retail Platten mit schicker Umverpackung im Regal. Und kosten dann eben +-30€ mehr, als im Versandhandel.
 
Sagte was ich was anderes? Nur kannst Du beim örtlichen Einzelhändler eben sehen, was Du kaufst. Beim Versandhändler nicht.

Es gibt keine Einzelhandelsware bei HDDs. Jede HDD darf auch im Einzelhandel verkauft werden.
 
Soweit waren wir doch schon. Die Frage dreht sich darum ob eine Kennzeichnungspflicht besteht oder nicht. Beim Handel steht auch nicht überall Neuware dran im Shop. Darf der Händler hier auch Gebrauchtware verticken ohne es zu kennzeichnen? Weil du sagst doch wenn die Eigenschaft nicht versprochen wurde, ist ja alles im Lot. Ergo wäre dann ja auch der nicht gekennzeichnete Verkauf von gebrauchten HDDs legal.
 
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Ich habe die Frage übrigens mal in einem Rechtsforum gestellt. Auch dort ist man sich nicht einig, was zeigt wie schwer diese Frage zu beantworten ist und dass es eben nicht so eindeutig ist, wie BlubbsDE es darstellt:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=527301&page=1


BlubbsDE schrieb:
Es gibt keine Einzelhandelsware bei HDDs. Jede HDD darf auch im Einzelhandel verkauft werden.
Das ist wieder einmal falsch. Einzelhandelsware ist solche Ware, die üblicherweise im Einzelhandel verkauft wird und erwartet werden kann. Meines Erachtens gehört OEM-Ware da eben nicht zu. Was verkauft werden darf spielt hier keine Rolle - es darf ja auch defekte Ware verkauft werden, nur muss diese dann als defekt deklariert werden.

Allein daran, dass manche Eigenschaften einer Ware zwingend beim Verkauf erwähnt werden müssen und andere nicht, da sie konkludent sind, lässt darauf schließen, dass die Frage nach einer Kennzeichnungspflicht bzw. einer Mangelhaftigkeit nicht pauschal zu beantworten ist.
 
Anwälte vertreten ihren Mandanten. Mehr nicht. Und im Grunde ist es auch so in dem Thread zu sehen. Was ich hier ständig wiederhole. Die Ware muss dem entsprechen, wie sie der Händler beschreibt. Und das passt eben auch zu OEM HDDs. Da muss nichts von OEM stehen.

Es gibt rechtlich den Begriff Einzelhandelsware nicht. Das ist eine Schöpfung der Hersteller. Und sagt erst einmal nichts über das rechtliche Gut aus.

Das wird seit Jahren von nahezu jedem Händler so gemacht. Meinst Du nicht, da wäre mal etwas rechtlich geklärt worden, wenn es so nach geltendem Gesetz nicht erlaubt wäre?

Und wenn das noch nicht geklärt wurde. Da hast Du vielleicht eine Aufgabe. In Foren wird es sicherlich nicht geklärt. Und schon gar nicht von Anwälten.

Und wie ich es auch schon sagte. Der Hersteller könnte dem sicherlich entgegen wirken. Aber auch er hat daran letzten Endes kein Interesse. Auch wenn er auf Nachfrage seiner Kunden denen etwas anderes sagt.
 
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Wenn ich nicht irre wollen die Hersteller das auch nicht, da es ihrem Ruf schadet und es wurde bereits versucht gerichtlich den Verkauf von OEM-Ware im Einzelhandel zu unterbinden, erfolglos.

In dem genannten Forum posten übrigens nicht nur Anwälte, wenn überhaupt. Entgegen deiner Einschätzung, dass in dem Forum nur deine Meinung vertreten wird ist die Wahrheit, dass dort keine Einigkeit herrscht.

Ob es den Begriff Einzelhandelsware gibt oder nicht ist erst einmal völlig irrelevant, was rechtlich relevant ist, ist was üblich und zu erwarten ist.

BlubbsDE schrieb:
Das wird seit Jahren von nahezu jedem Händler so gemacht. Meinst Du nicht, da wäre mal etwas rechtlich geklärt worden, wenn es so nach geltendem Gesetz nicht erlaubt wäre?
Nein, das denke ich nicht. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wer geht schon deswegen vor Gericht? Vor allem da eine fehlende Kennzeichnung von OEM-Ware definitiv erst einmal erlaubt ist. Es entstehen daraus aber u. U. weiter Ansprüche gegen den Händler in Form von Nacherfüllung.
Nur weil etwas langjährige Praxis ist, so ist es noch lange nicht statthaft. Als Beispiel nennen ich gerne Probearbeit die nicht bezahlt wird. Es gibt keine Probearbeit und Arbeit muss immer bezahlt werden; trotzdem ist es bei Niedriglohnjobs Gang und Gäbe die Leute erst einmal ohne sie bezahlen zu wollen zur Probe arbeiten zu lassen.


Aber macht an dieser Stelle keinen Sinn mehr, da es dem TE nicht hilft.

Edit: Offenbar wurde es nicht verstanden. Das Beispiel bezog sich natürlich auf das Zitat. Natürlich ist im Beispiel das Verhalten des Arbeitgebers zweifellos illegal. Allerdings wird es trotzdem gemacht. Dein Argument war ja, dass es schon längst rechtlich geklärt worden wäre, wenn illegal. Das hat nur nichts damit zu tun ob es auch gemacht wird, das sollte mein Beispiel aufzeigen - egal ob eindeutig illegal oder nicht, es wird immer Unternehmen geben die machen was sie wollen.
 
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Und wie soll das Beispiel mehr Klarheit geben? Einen Angestellten unentgeltlich arbeiten zu lassen ist eindeutig rechtswidrig. Da ist nichts strittig dran.

Und es stimmt wohl und ich sagte es ja auch zig Beiträge vorher. Es wiederholt sich. Und es sollte jetzt wohl reichen. Und ich lese hier nichts, was auch nur ansatzweise meiner Einschätzung widerspricht.

Ich sagte nicht, in dem Forum wird nur meine Meinung vertreten. Aber sie wird auch dort mehrheitlich vertreten. Da, wo die Schreiber konkret werden.
 
So, ich habe die Frage auch noch einmal im JuraForum gestellt und dort eine sehr aufschlussreiche Antwort erhalten, die auch sehr schön belegt wurde: https://www.juraforum.de/forum/t/mu...he-gekennzeichnet-werden.606957/#post-1656102

Demnach ist es nach § 5a UWG unzulässig das Fehlen einer Garantie zu verschweigen und dazu gibt es sogar ein Urteil vom BGH vom 15.06.2016 (VIII ZR 134/15) auf ein Auto ohne Garantie bezogen. Natürlich lässt sich das nicht vollumfänglich auf HDDs übertragen und eine eindeutige Aussage zu dem Sachverhalt lässt sich nicht treffen, das ist in der Juristik aber selten der Fall. Nichtsdestotrotz ist eine Garantie bei einer HDD wie bei einem Auto sehr wichtig und man schließt wie bei einem Auto ein Kaufvertrag ab der § 5a UWG unterliegt.


Ich hoffe ich konnte dem TE hiermit helfen und möglicherweise auch anderen Leuten. Lasst es euch nicht gefallen, wenn euch eine OEM-HDD geschickt wird ohne Aufklärung darüber, dass keine Garantie besteht. ;)

In diesem Sinne hoffe ich, dass das Thema geklärt ist und wir sollten froh sein, dass es doch nicht gänzlich legal ist OEM-HDDs ohne ausdrückliche Kennzeichnung bzw. Information über die fehlende Garantie zu verkaufen.
 
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