I
ITX-Fan
Gast
Hallo CB'ler,
hätte ein Anliegen an jene hier, die sich mit Materie "Krankenversicherung" auskennen.
Anfang Oktober war ich 10 Tage in Urlaub auf Sardinien und habe mir, vermutlich beim Tauchen, eine bakterielle Infektion im äußeren Gehörgang zugezogen. Ein rezeptfreies Ohrenspray aus der Apotheke konnte gegen den Druckschmerz im Ohr nichts ausrichten, deswegen habe ich beim "otorino" (ital. Hals-Nasen-Ohren-Arzt) untersuchen lassen, mit dem o.g. Ergebnis.
Er wollte zwar meine europäische Gesundheitskarte sehen, aber wohl nur wegen der Versicherungs-Nr. und meines Namens und Anschrift. Durch irgendeinen Scanner gezogen hat er die Karte jedenfalls nicht. Mir wurde ein Antibiotikum, Cortison-Tabletten und Ohrentropfen verschrieben. Danach war ich schon mal 100.- EUR ärmer und eine Auslands-Krankenversicherung habe ich nicht.
Weil der Arzt meiner Vermutung nach nichts über meine EGK abgerechnet hat, habe ich mir eine Quittung / Rechnung über die Behandlungskosten für meine Krankenkasse ausstellen lassen. In der Apotheke die drei Medikamente zu beschaffen kostete dann weitere 51.- EUR, wofür ich ebenfalls eine Quittung (Kassenbon) habe.
Beide Quittungen und das Rezept gingen per Post an die Krankenkasse (BKK Mobil Oil Hamburg), die mich nun bei der Art der Abrechnung vor die Wahl stellt. Ich zitiere mal:
Die Wartezeit wäre mir egal. Da ich so gut wie nie krank bin und mich beim Blick auf die Lohnabrechnung regelmäßig über die Summe ärgere, die an die KK abgeführt wird, geht es mir eher darum, nicht nur eine geringe Pauschale zurück zu erhalten.
Problematisch wäre evtl. auch eine Übersetzung der Dokumente. Im Familien- und Bekanntenkreis habe ich niemanden, der so gutes Italienisch spricht und schreibt, um das erledigen zu können, falls das überhaupt anerkannt wird. Wenn doch, setzte ich mich notfalls mit dem Wörterbuch hin und versuche mich selbst an einer Übersetzung, ich fürchte aber, dass man schon einen Übersetzer anheuern muss. Die Kosten dafür würden den evtl. höheren Erstattungsbetrag natürlich wieder auffressen, bevor ich also so verfahre, entscheide ich mich für den ausländischen Vertragssatz.
Seid ihr schon mal in so einer Situation gewesen? Ich weiß, ich könnte das alles die Krankenkasse am Telefon fragen, das werde ich auch tun, wollte aber zuerst neutrale Meinungen hören.
Danke,
ITX-Fan
hätte ein Anliegen an jene hier, die sich mit Materie "Krankenversicherung" auskennen.
Anfang Oktober war ich 10 Tage in Urlaub auf Sardinien und habe mir, vermutlich beim Tauchen, eine bakterielle Infektion im äußeren Gehörgang zugezogen. Ein rezeptfreies Ohrenspray aus der Apotheke konnte gegen den Druckschmerz im Ohr nichts ausrichten, deswegen habe ich beim "otorino" (ital. Hals-Nasen-Ohren-Arzt) untersuchen lassen, mit dem o.g. Ergebnis.
Er wollte zwar meine europäische Gesundheitskarte sehen, aber wohl nur wegen der Versicherungs-Nr. und meines Namens und Anschrift. Durch irgendeinen Scanner gezogen hat er die Karte jedenfalls nicht. Mir wurde ein Antibiotikum, Cortison-Tabletten und Ohrentropfen verschrieben. Danach war ich schon mal 100.- EUR ärmer und eine Auslands-Krankenversicherung habe ich nicht.
Weil der Arzt meiner Vermutung nach nichts über meine EGK abgerechnet hat, habe ich mir eine Quittung / Rechnung über die Behandlungskosten für meine Krankenkasse ausstellen lassen. In der Apotheke die drei Medikamente zu beschaffen kostete dann weitere 51.- EUR, wofür ich ebenfalls eine Quittung (Kassenbon) habe.
Beide Quittungen und das Rezept gingen per Post an die Krankenkasse (BKK Mobil Oil Hamburg), die mich nun bei der Art der Abrechnung vor die Wahl stellt. Ich zitiere mal:
BKK Mobil Oil schrieb:Bei der Kostenerstattung für selbst beschaffte Sachleistungen im europäischen Ausland können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
- Erstattung in Höhe ausländischer Vertragssätze oder
- Erstattung in Höhe deutscher Vertragssätze.
Bei einer Abrechnung nach ausländischen Vertragssätzen stellen wir eine Anfrage an den ausländischen Versicherungsträger. Die Antwort kann mehrere Wochen beanspruchen, so dass eine Erstattung zeitlich sehr verzögert erfolgen würde. Jedoch kann der Betrag bei ausländischen Vertragssätzen höher als bei deutschen Vertragssätzen ausfallen. Des Weiteren müssen Sie die Rechnungs- und Behandlungsunterlagen nicht übersetzen lassen.
Eine Umrechnung der ausländischen Leistungen in deutsche Vertragssätze hat für Sie den Vorteil, dass Sie zügig Ihre erstattungsfähigen Kosten erhalten.
Die Wartezeit wäre mir egal. Da ich so gut wie nie krank bin und mich beim Blick auf die Lohnabrechnung regelmäßig über die Summe ärgere, die an die KK abgeführt wird, geht es mir eher darum, nicht nur eine geringe Pauschale zurück zu erhalten.
Problematisch wäre evtl. auch eine Übersetzung der Dokumente. Im Familien- und Bekanntenkreis habe ich niemanden, der so gutes Italienisch spricht und schreibt, um das erledigen zu können, falls das überhaupt anerkannt wird. Wenn doch, setzte ich mich notfalls mit dem Wörterbuch hin und versuche mich selbst an einer Übersetzung, ich fürchte aber, dass man schon einen Übersetzer anheuern muss. Die Kosten dafür würden den evtl. höheren Erstattungsbetrag natürlich wieder auffressen, bevor ich also so verfahre, entscheide ich mich für den ausländischen Vertragssatz.
Seid ihr schon mal in so einer Situation gewesen? Ich weiß, ich könnte das alles die Krankenkasse am Telefon fragen, das werde ich auch tun, wollte aber zuerst neutrale Meinungen hören.
Danke,
ITX-Fan