Übergabe der Wohnung - trotz voll bezahltem Monat?

reavon

Lt. Commander
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Apr. 2008
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Hallo!

ich ziehe ende des Jahres in eine neue Wohnung. Mein Mietvertrag läuft offiziell bis zum 31.12.17. Am 19.12.17 findet die Übergabe an den Nachmieter statt. Habe ich das Recht, zu sagen, dass mein "Kram" noch in der Bude bleibt - da ich ja den vollen Monat bezahle?
 
Na ja, das kommt darauf an, was Du mit dem Vermieter und/oder dem Nachmieter bezüglich der Übergabe vereinbarst !
Da gibt es keine Vorschriften, die Dir verbieten würden, alles zu vereinbaren, was Dir und Deinen Vertragspartnern gefällig ist.

Allerdings, wenn jetzt schon feststeht, dass der Nachmieter zu einem bestimmten Termin bereits einzieht, zu dem Dein Mietverhältnis normalerweis noch nicht abgelaufen ist, dann musst Du ja schon mit Deinem Vermieter bzw. Deinem nachmieter oder mit beiden bereits eine Vereinbarung oder mehrere getroffen haben.

Diesbezüglich fehlen von Deiner Seite halt alle Angaben, so dass man Dir nicht wirklich irgendwelche Ratschläge geben kann !
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, wenn du sie am 19.12.2017 übergibst, muss sie Leer sein. Ab diesem Tag ist dein Vertrag auch zu Ende.
 
Silent1337 schrieb:
Nein, wenn du sie am 19.12.2017 übergibst, muss sie Leer sein. Ab diesem Tag ist dein Vertrag auch zu Ende.

Das ergibt sich nicht automatisch ! Kann so sein sein - muss aber nicht !
 
Hi,

dann sollte die Miete für den letzten Monat anteilig gekürzt werden.
 
Der Mieter hat die Pflicht und das Recht den Termin für die Übergabe zu vereinbaren, dessen einzige Bedingung ist das es, sofern keine anderen Abmachungen getroffen wurden, vor Ende des Vertrages statt findet und man zumindest 2 Termine nennt, sofern der Vermieter beim ersten keine Zeit hat.
Dieser vorzeitigen Übergabe musst du also nicht zustimmen.

Üblich ist natürlich eine Einigung die beiden passt - vor allem wenn es schon einen Nachmieter gibt, kann man da sicher auch handeln bzgl. Mietnachlass oder eben die Lagerung deiner Möbel bis du sie halt abholen kannst (das kann durchaus auch länger als die Vertragslaufzeit sein, je nachdem wie die Situation eben ist).
 
Sagte ich doch schon alles !
 
Ich handhabe das so, dass der Nachmieter dann anteilig die Kaltmiete für die "vorgezogenen" Tage übernimmt bzw. mir das Geld bei Übergabe dafür gibt. Zählerstände und Co werden ja bei der Übergabe ins Protokoll geschrieben, da bist du also sicher. Hat bisher immer gut geklappt:

Ich war froh die Wohnung los zu sein und der neue Mieter war froh, dass er mehr Zeit zum umziehen hatte. Win win für alle :)
 
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