Hallo zusammen,
ich habe für unseren Verein einen Gasgrill gekauft. Also so Stahlblech-Gestell mit drei Heizern und einer "Bratpfanne" drauf. Leider war die Verpackung beschädigt und das Gerät hat jetzt eine Delle im Stahlblech. Funktionieren wird er natürlich trotzdem noch, das ist eher ein Schönheitsfehler.
Da ich keine Lust habe, das Ding zurückzuschicken (es ist groß und schwer), würde ich beim Händler gerne eine Preisminderung raushandeln. Soweit ich das verstanden habe, kann man bei Mängeln ja eine Preisminderung verlangen (§ 441 BGB). Dazu habe ich jetzt noch ein paar Fragen:
1) Wie viel Minderung kann man verlangen? Oder soll man den Händler einen Vorschlag machen lassen? Der Neupreis war 350 €, ich hätte eine Minderung von 50 €, also so um die 15%, verlangt.
2) Soll/muss man da irgendeine Frist setzen?
3) Kann der Verkäufer trotzdem auf Nacherfüllung bestehen?
Bezahlt ist das ganze per Rechnung, sprich, es wird nicht bezahlt, solange wir das nicht geklärt haben.
Viele Grüße
Stefan
ich habe für unseren Verein einen Gasgrill gekauft. Also so Stahlblech-Gestell mit drei Heizern und einer "Bratpfanne" drauf. Leider war die Verpackung beschädigt und das Gerät hat jetzt eine Delle im Stahlblech. Funktionieren wird er natürlich trotzdem noch, das ist eher ein Schönheitsfehler.
Da ich keine Lust habe, das Ding zurückzuschicken (es ist groß und schwer), würde ich beim Händler gerne eine Preisminderung raushandeln. Soweit ich das verstanden habe, kann man bei Mängeln ja eine Preisminderung verlangen (§ 441 BGB). Dazu habe ich jetzt noch ein paar Fragen:
1) Wie viel Minderung kann man verlangen? Oder soll man den Händler einen Vorschlag machen lassen? Der Neupreis war 350 €, ich hätte eine Minderung von 50 €, also so um die 15%, verlangt.
2) Soll/muss man da irgendeine Frist setzen?
3) Kann der Verkäufer trotzdem auf Nacherfüllung bestehen?
Bezahlt ist das ganze per Rechnung, sprich, es wird nicht bezahlt, solange wir das nicht geklärt haben.
Viele Grüße
Stefan