Laptop bei Ebay gekauft, Verkäufer will nicht liefern

Smash32

Lt. Commander
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Hey Leute,

einmal kurz die Erklärung des Falls in kurz:

Ich habe heute ein gebrauchtes Laptop bei Ebay gesehen zu einem super Preis und dem Verkäufer eine Frage dazu gesendet.
Da er nicht antwortete, kaufte ich das Gerät einfach per Sofortkauf, da meine Frage nicht so wichtig war.

Jetzt ca. 15 Minuten nach dem Kauf bekomme ich eine Mail von Ihm, das Gerät hätte er heute Mittag bereits privat Verkauft und vergessen es aus Ebay zu entfernen. Das Gerät wurde jedoch erst heute eingestellt. Ich nehme an ihm ist bewusst geworden, dass der Preis zu gut ist und er hat irgendwo mehr geboten bekommen.

Wie würdet ihr verfahren? Ich habe keine Lust auf langwierigen Stress, sehe mich jedoch eindeutig im Recht das Gerät zu bekommen oder die Differenz zu einem gleichwertigen Gerät gezahlt zu bekommen?
 
Sag ihm einfach er soll das Geld zurückschicken und gut ist. Man muss nicht immer für jeden Mist durchdrehen
 
Ich habe das Gerät für ca. 200€ unter Wert gekauft, demnach werde ich das nicht so einfach hinnehmen.
Zumal es für mich nicht nachvollziehbar ist: Laptop heute Mittag neu bei Ebay inseriert und gleichzeitig heute Mittag angeblich verkauft.
 
Ja trotzdem. Du sagst trotzdem du willst keinen Stress, dann mach dem auch keinen Stress. Nimm es sportlich
 
Ich denke ohne langwierige. Stress wirst du da nicht an dein "Recht" kommen. Ich sehe es genauso wie iRalle. Könnte auch einfach sein, dass der Verkäufer einen Fehler gemacht hat und den Preis unabsichtlich angegeben hat. Man könnte natürlich sagen, "tja. Pech gehabt, ich will mein "Recht", man könnte aber auch genausogut sagen: "Ok, ich will diesen "fehler" jetzt nicht auf Teufel komm raus ausnutzen." Einstellungssache und Charakterfrage.
 
Ich finde es echt löblich, dass du diese Einstellung hast. Aber ich sehe die Sache leider ein wenig anders. Vor allem da mein Geld bei Paypal nun für ca. 2 Wochen im Arbeitsprozess ist bis ich es wieder zurück habe und ich nicht einfach erneut die Summe auslegen kann um ein anderes Gerät zu kaufen.

Ich denke es ist eine Einstellungssache und Charakterfrage sollte dem der Fall sein die Wahrheit zu sagen, dass man sich im Preis vertan hat. Und nein, der Preis war definitiv kein Vertippen.
Und ich finde etwas zu Verkaufen während man es rechtskräftig woanders veräußert ist einfach dumm und dreist, sollte es wirklich so sein.
 
Ärgerlich ist es in jedem Fall, kann dich da gut verstehen. Da müsstest du dir wahrscheinlich einen Rechtsexperten suchen. Bei eBay gibt es ja leider oder auch zum Glück einige Ausnahmen, welche es dem Verkäufer ermöglichen vom "Vertrag" zurückzutreten. Eventuell könntest du schauen ob er das selbe Gerät ein zweites Mal bei eBay oder eBay Kleinanzeigen reinstellt, dass könnte für dich ein Vorteil sein. Und wie iRalle schon schrieb, könntest du, damit du nicht zwei Wochen auf dein Geld warten musst, den Verkäufer fragen ob er dir das Geld einfach selbst überweisen kann, dann wartest du nur ein paar Stunden oder einen Tag.
Ergänzung ()

Mensch iRalle, ist doch nur menschlich, dass man etwas Frust ablassen will, nimms sportlich ;)
 
Es ging mir hier nicht um eine ethische Bewertung, sondern um eine rechtliche Einschätzung. Wir sind hier nicht im Forum des ethisch richtigen Verhaltens. Aber schön, dass du direkt ausfallend und beleidigend wirst. Da sieht man, wer hier welchen Intellekt und welchen Anstand hat.

Er hat das Geld noch bevor er etwas geschrieben hat zurückerstattet, also ist es dafür zu spät.
 
Ich find's okay, wenn er dagegen vorgeht. Unter eBay sollte er gute Chancen haben.
Ich würde zunächst einen Fall aufmachen.
 
Ja dann musst du wenn du das Gerät haben willst so oder so warten bis das Geld wieder da ist, da, und ich zitiere „‚ein Geld bei PayPal min für ca 2 Wochen im Arbeitsprozess ist“.
Also was willst du? Das Gerät und das Geld oder was?
Sag’s doch gleich, dass du einfach beef mit dem bzw den Verkäufer stressen willst
 
Mache einen Fall auf und schaue dann weiter.
Dann kommt womöglich eine Fristsetzung.
 
Du wirst vermutlich um nen Anwalt "ca 100€ für Erstberatung" nich herum kommen.
Bist Du rechtschutzversichert siehts ggf (kA wie es mit Selbstbeteiligung aussieht) besser aus.

Ich kenn die AGB von ebay nich, bin mir aber sicher, er hätte das Gerät nich 2x anbieten dürfen bzw entsprechend vorher bei ebay entfernen müssen (Sofortkauf schließt ja Kleinanzeigen aus, oder?).

Du wirst vermutlich also erstmal in Vorleistung gehen müssen.
MWn zahlt zivilrechtlich in erster Instanz jeder seine Kosten - da biste dann vermutlich mal bei +-0.

Aber wir haben ja auch hier Leute die sich besser auskennen als ich.

MIR wäre es den Stress für 200€ nicht wert!

Deinen Frust kann ich aber voll und ganz verstehen!
 
Werde ich auch vorerst machen.

Und wenn wir einmal lesen sehen wir, dass dieses Unterforum "Wirtschaft, Recht und Forschung" heißt.
Ich hab dich übrigens gemeldet IRalle, ich frag mich wie man nur so einen Müll hier verzapfen kann. Bist anscheinend am Posts farmen.
 
Ich will nicht kleinlich sein oder besserwisserisch klingen aber beim nächsten mal wenn du um Rat und nicht um eine Meinung fragst, mach das so: (ich habe denletzten Absatz von deinem Eingangspost etwas umgestellt)

"Ich sehe mich eindeutig im Recht das Gerät zu bekommen oder die Differenz zu einem gleichwertigen Gerät gezahlt zu bekommen. Jedoch habe ich keine Lust auf langwierigen Stress, gibt es da Möglichkeiten und wie könnte ICH rechtlich vorgehen?"

Smash32 hast Recht, habs net gelesen. Schade, dass ich dir nicht helfen konnte.
 
Nichts gegen dich, alles in Ordnung. Ich find es nur einfach unmöglich, dass es hier Menschen wie IRalle gibt die Ihre Meinung kund tun, auch wenn Sie nicht wirklich etwas zur Fragestellung beiträgt und anschließend anfangen Leute zu beleidigen, die nicht der selben Meinung sind.

Ich habe dem Verkäufer nun vorerst geschrieben was er vorschlägt wie wir damit verfahren. Sollte er sich einfach nicht melden, werde ich ihm ein Einschreiben schicken.
 
Der eBay-Weg (Fall eröffnen) und der Rechtsweg (Klage) stehen Dir offen. Beides mit Arbeit verbunden und im Falle des Rechtsweges mit Kosten von mehr als den ersparten 200 Euro.

Ich drücke meinem Lieblingsuser beide Daumen, dass er vielleicht auch aus dieser Geschichte etwas lernen wird! ;)
--> Recht haben und bekommen sind oft 2 verschiedene Sachen und immer mit Stress, Zeit und Geld verbunden.

PS Im Ernstfall kannst Du eh nur Schadenersatz geltend machen, weil der Verkäufer den Laptop nicht mehr besitzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, ich finde es auch Schade, dass iRalle beleidigend geworden ist. Sein erster Post war ja völlig in Ordnung. Ich bin aber sicher, dass er sich auch beruhigt hat. Meine Kommentare ware da aber auch nicht gerade hilfreich für dich ;)
Die besten Kommentare haben meiner Meinung nach U-L-T-R-A und ThomasK_7 geschrieben, die gehen auf deinen Post ein und geben aber auch gleichzeitig ihre Bedenken wider. Vor allem die Bemerkung, dass Recht zu bekommen immer mit Stress, Zeit und Geld verbunden ist, finde ich sehr gut. Das beste was man wahrscheinlich tun kann, ist daraus zu lernen. Alles Gute mit dem Fall und auch Gelassenheit
 
Ich kann den TE auch nicht so ganz verstehen..."Ich habe keine Lust auf langwierigen Stress," aber will jetzt mit Anwalt und dem ganzen Müll ankommen..wegen 200€ die er so oder so wieder bekommen würde. Natürlich ne blöde Sache, aber wie schon gesagt wurde...vielleicht ist ihm auch einfach nur ein Fehler passiert kann doch jedem mal passieren, auch dir. Die Kohle back schicken lassen + eventuell eine negativ Bewertung und gut ist. Aber da kommt mal wieder die deutsche Upfucker Mentalität durch.....Hauptsache Stress machen.

Kann man nur hoffen das du irgendwann mal selber in eine ähnliche Situation kommst und der Gegenpart auch den Anwalt + Gericht usw einschaltet :p

P.S Da du ja anscheinend auf sowas abfährst, leg dich mal auf lauer,den große Versandhäuser haben auch öfters mal Zahlendreher in ihren Angeboten :) Dort kannste auch den ein oder anderen schnapper machen :p und gleichzeitig verklagen hehe
 
Zuletzt bearbeitet:
Nichts gegen dich. smash, aber iRalle hat, auch wenn er gebannt wurde, nicht ganz unrecht mit dem, was er gesagt hat. Du kommst, fragst hier um Rat oder Meinung, was auch immer, bekommst diese, stehst aber trotzdem auf einem unverrückbaren Standpunkt und willst nur eine höfliche Bestätigung deiner Ansichten hören.

Sicher kannst du den Verkäufer verklagen, nur hast du dann genau den langwierigen Stress, den du ja angeblich nicht haben willst, und wenn der einen halbwegs cleveren Anwalt hat redet der sich aus und das Ergebnis bleibt gleich dem, was du ohne Klage auch hättest.
 
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