Smash32 schrieb:
[...]
Wie würdet ihr verfahren? Ich habe keine Lust auf langwierigen Stress, sehe mich jedoch eindeutig im Recht das Gerät zu bekommen oder die Differenz zu einem gleichwertigen Gerät gezahlt zu bekommen?
Ich würde, im Ergebnis, auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.
Aussagen wie @Hägar Horribles, dass ein "halbwegs cleverer Anwalt" ihn da rausredet, entsprechen nicht der mir bekannten Rechtsprechung zu derartigen Sachverhalten. Was @Hägar Horribles Aussagen aber meistens nicht tun.
Edit:
U-L-T-R-A schrieb:
[...]
Ich kenn die AGB von ebay nich, bin mir aber sicher, er hätte das Gerät nich 2x anbieten dürfen bzw entsprechend vorher bei ebay entfernen müssen (Sofortkauf schließt ja Kleinanzeigen aus, oder?).
Du wirst vermutlich also erstmal in Vorleistung gehen müssen.
MWn zahlt zivilrechtlich in erster Instanz jeder seine Kosten - da biste dann vermutlich mal bei +-0.
Aber wir haben ja auch hier Leute die sich besser auskennen als ich.
MIR wäre es den Stress für 200€ nicht wert!
[...]
1) Wen interessieren die eBay-AGB? Die haben doch hiermit gar nichts zu tun.
2) Der, der verliert, zahlt grundsätzlich alle Kosten nach Standardsatz (der in so einem Fall einschlägig sein wird). Eine Kostenteilung gibt es bei Vergleichen (wenn nicht anders abgesprochen) und bei Teilgewinn.
3) Vorleistung ist korrekt. Aber wayne?
4) Mir wäre für 200€ durchaus der Stress wert 1-2x zu einem Anwalt in meiner Nähe zu gehen und u. U. mal vor Gericht. Dafür gibt's dann ja u. U. auch eine Pauschale/Aufwandsersatz.
Dogg schrieb:
[...]Bei eBay gibt es ja leider oder auch zum Glück einige Ausnahmen, welche es dem Verkäufer ermöglichen vom "Vertrag" zurückzutreten. [...]
Echt? Welche denn?
Und warum Vertrag in Anführungszeichen?
Edit2:
Dogg schrieb:
[...]
"Ich sehe mich eindeutig im Recht das Gerät zu bekommen oder die Differenz zu einem gleichwertigen Gerät gezahlt zu bekommen. Jedoch habe ich keine Lust auf langwierigen Stress, gibt es da Möglichkeiten und wie könnte ICH rechtlich vorgehen?"[...]
Muahahaha. Dieser sarkastisch gemeinte Absatz ist in dem Thread das, was ich am ehesten in die juristisch belastbare Ecke einordnen würde.
Die Aussagen von @ThomasK_7, den ich eigentlich sehr schätze, halte ich hier ebenfalls für umfänglich unzutreffend.
Eigene Ansicht:
Ich kann den TE schon verstehen. Ein Forum dient zum Austausch eigener Meinungen - dennoch sollten sich hier manche (mal wieder!) überlegen, ob sie wirklich ständig und überall ihre völlig unbrauchbare juristische Ansicht in die Welt kotzen müssen.
Zu gerne wüsste ich, was ihr arbeitet - und ob ihr es geil findet, wenn jeder Otto meint, er müsse euch eure Arbeit erzählen bzw. Dritten gegenüber ausführen, wie eure Arbeit abläuft.