Vodafone hat 100 EUR berechnet

Ein defekter Stecker ist ärgerlich. Aber nicht Aufgabe des Providers, ihn zu richten. Da muss man nicht herum diskutieren.

Wenn man Neukunde wird, dann zahlt man auch den Anschluss der Hardware und ihre Einrichtung, wenn man sich das selbst nicht zu traut. Einzig die Schaltung des Anschlusses ist Bestandteil des Tarifs. Bei DSL zu 100%, bei Kabel manchmal nicht. Abhängig davon, wie die Situation vor Haus aussieht. Aber auch da hat man keinen Anspruch drauf. Vielfach macht es der Techniker einfach.
 
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xmarcel95x schrieb:
In den AGB kann viel Stehen ob das Rechtlich in Ordnung ist und vor Gericht bestand hat ist wieder eine andere Sache.

Nur dass weder du, noch ich, noch irgend ein Anwalt das Recht hat Die AGB als Ganzes oder Teile davon als nicht gültig zu erklären.

Ein verbogener Stecker ist Selbstverschulden (man hätte die Steckverbindungen ja auch mal überprüfen können, bevor man einen Techniker kommen lässt) und die Behebung ist selbstverständlich kostenpflichtig.
 
Gegen AGB vorzugehen lohnt sich in begründeten Fällen und als Verbraucher recht oft.
 
Droitteur schrieb:
@Jardel
Unabhängig davon, ob vllt nur Missverständnisse zwischen uns bestehen, meinst du also, dass der Andersdenkenden Menschenverstand nicht gesund wäre?

Wenn jemand fahrlässig seine Verantwortlichkeit verkennt, ist ein Ersatzanspruch gegen ihn ja denkbar. Wenn man die Parallele zum Kaufrecht überhaupt ziehen möchte. In diesem geht es auch umgekehrt darum, Verbraucher nicht mittels Angst von möglicherweise berechtigten Gewährleistungsinanspruchnahmen abzuhalten.

Wie gesagt, ich möchte mich hier gar nicht mal spontan festlegen, wie ich die Verantwortlichkeiten sehe.

@Blubbs
Möglicherweise ist eine unsachgemäße Handhabung zu verneinen. Vllt sollten sich Stecker für den Endverbraucher nicht so leicht verbiegen lassen. Ja, ich weiß, diese Technik hat schon viele viele Jahre auf dem Buckel. Nur ein Gedanke.

Du studierst schon zu lange... ;)

Was studierst du? Jura? Psychologie?
 
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Liegt die Erfolgsquote bei AGB-Klagen denn bei über 50% oder rechnest Du eh nur die gewonnenen Prozesse?
 
Es wird wohl kaum ein Gericht geben, dass einen Passus für ungültig erklärt, dass man Technikerkosten bezahlen muss, wenn der Fehler bei einem selbst liegt. Da gäbe es ganz andere Passagen, die viel fragwürdiger sind
 
Seh ich genauso. Der Kunde hat den Stecker verbogen/kaputt gemacht und dann nicht mehr selbst geschaut.

Der Techniker hat da sicher seine Vorgaben und berechnet die 100 €. Aber da wir ja in Deutschland sind, kann man sicher mit dem Anwalt oder Verbraucherschutz drohen und schon werden die 100 € aus "Kulanz" nicht berechnet werden.


Zudem kann mich mir nicht vorstellen, das es nicht gesagt wurde oder nirgendwo steht das es bei Eigenverschulden der Techniker Geld kostet.

In vielen Fällen kosten auch Gewährleistungsreparaturen vor Ort die Fahrtkosten, während die Arbeit vor Ort "umsonst" ist.

Du hast das Kabel verbogen also zahl ihr entweder die 100€ oder zumindest 50€.

Und vllt hat die "Bekannte" was draus gelernt und holt sich das nächste mal jemand der sich besser auskennt.
 
"Aber da wir ja in Deutschland sind, kann man sicher mit dem Anwalt oder Verbraucherschutz drohen und schon werden die 100 € aus "Kulanz" nicht berechnet werden."

Das klingt ja, als wäre die Stellung der Verbraucher viel besser als die der Unternehmer. Dabei dürfte es doch häufiger vorkommen, dass Verbraucher vor Unternehmern kuschen als umgekehrt. Es darf nicht vergessen werden, dass das Verbraucherrecht nicht schlechthin das eigentliche Problem ist, sondern es gerade deshalb existiert, weil es ohne besonderes Verbraucherrecht problematisch wäre.

"
Du hast das Kabel verbogen also zahl ihr entweder die 100€ oder zumindest 50€."

Mit welcher Wertung soll hier nun der Fragende haften? Sonst wird hier argumentiert, der Kabelinhaber wäre selbst verantwortlich; hätte die Steckverbindungen schließlich kontrollieren können. Ein verbogenes Kabel selbst kostet quasi nichts..
 
Hatte auch mal sowas in der Art bei der Telekom. Techniker wollte Kohle, doch ich sagte ihm, dass er das vorher mal hätte erwähnen müssen! Nach kurzer Überlegung, hat er die sache dann so gedreht das ich nix zahlen musste. Mein Tipp. Anrufen und meist klärt es sich von selbst am Hörer!Lg
 
ThomasK_7 schrieb:
Liegt die Erfolgsquote bei AGB-Klagen denn bei über 50% oder rechnest Du eh nur die gewonnenen Prozesse?

Vernünftige Unternehmen vermeiden die meisten begründeten Klagen, vor allem die, welche sich gegen deren AGB richten. Die Rechnung ist auch ganz einfach: Wie viele Menschen müssen den AGB glauben, damit es sich rechnet, die Kritiker auszuzahlen?

--

Pauschalen in AGB bieten immer wieder Angriffspunkte. Dass andere Passagen fragwürdiger sind ist für eine Gesamtbetrachtung unerheblich. Es werden ja nicht deshalb Vergewaltiger unbehelligt gelassen, weil es ungeklärte Mordfälle gibt.
 
Mit welcher Wertung soll hier nun der Fragende haften? Sonst wird hier argumentier

Es geht ja wohl darum das Vodafone vermutlich unterscheidet zwischen Kundenverschulden und nicht Kundenverschulden.

Aber wenn man wie ein braver Deutscher schön mit Verbraucherschutz, Anwalt und hier vllt. mit der BNA oder Kündigung des Vertrages droht dann muß man sicher nichts bezahlen.

Heutzutage ist eben das Problem das jeder meint man kann alles selber. Und wenn man dann zahlen muss steht man nicht dazu.

doch ich sagte ihm, dass er das vorher mal hätte erwähnen müssen

Ich musste bei meinen Technikerterminen immer einen Kostenhinweis bestätigen.

Was wäre denn gewesen wenn die Bekannte das mit den 100€ gewußt hätte? Wäre dann kein Techniker gekommen?
Oder hätte man dann aus Angst zu zahlen doch mal selber geschaut?
 
Droitteur schrieb:
"
Mit welcher Wertung soll hier nun der Fragende haften? Sonst wird hier argumentiert, der Kabelinhaber wäre selbst verantwortlich; hätte die Steckverbindungen schließlich kontrollieren können. Ein verbogenes Kabel selbst kostet quasi nichts..

Es spielt keine Rolle, was das Kabel kostet.
Das musste vermutlich nicht mal ersetzt werden.

Was hier zu bezahlen ist, ist die Anfahrt und die Arbeitsleistung, die der Technik erbracht hat.

Haften nach Gesetzt muss er vermutlich nicht mal, da es sich um einen Gefälligkeitsschaden handelt.

Aber wie ich weiter oben schon geschrieben habe: Wenn eine gute Haftpflicht vorhanden ist, den Schaden der Haftpflicht melden und die Sache ist ohne eigene Kosten aus der Welt.

Alternativ kann man natürlich auch eine Klage gegen die AGBs von Vodafone vor dem Bundesgerichtshof anstreben.
 
Mir geht es um den Unterschied, der hier gemacht wurde: Einerseits soll der Freund, der den Techniker kommen ließ gegenüber Vodafone in der Pflicht stehen, die Technikerkosten zu tragen, weil er ja selbst die Steckverbindungen einmal hätte kontrollieren können. Andererseits soll er aber gegen den Helfenden einen Anspruch auf Beteiligung an den Kosten haben - mit welcher Wertung also? Auch hier ließe sich schließlich sagen, er hätte erst mal die Steckverbindungen prüfen können.

Was wäre außerdem die Alternative gewesen? Das frage ich insbesondere vor dem Hintergrund, dass mancher andeutet: "was fummelt da auch der Laie selbst herum?".. Die Alternative wäre doch gewesen, gleich einen Techniker kommen zu lassen, der einem das Kabel in die Wand schiebt; dann wäre man aber ebenso 100 Euro los.
 
Es ging ja darum das der jenige der das Kabel kaputt gemacht hat seiner Bekannten die 100€ zahlt oder sie sich die Kosten teilen.

Ohne Wertung gegenüber Vodafone die ihr Geld wollen.

der einem das Kabel in die Wand schiebt; dann wäre man aber ebenso 100 Euro los.

Das wissen wir nicht. Ging es um eine Neuinstallation oder gab es Probleme?

Eine Neuinstalltion kostet bei den meisten Providern Geld, wenn es Probleme gab müßte man sich das ansehen.
 
Deswegen auch mein Kommentar, dass das verbogene Kabel quasi nichts kostet. Die Kosten folgen, wie ihr festgestellt habt, nicht unmittelbar aus dem verbogenen Kabel, für das der Fragende noch verantwortlich sein mag (oder auch nicht/wegen Gefälligkeit), sondern aus dem Rufen des Technikers. Der Fragende hat wahrscheinlich nicht den Techniker gerufen.

Aber ich wiederhole gern, ich hab dazu keine abgeschlossene Meinung :D Nur so ein paar Gedanken.

Dass wir letztlich nicht wirklich genug wissen, ist natürlich richtig.
 
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