Vermieter zahlt Kaution nicht zurück

wosik

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Folgender Sachverhalt: Vor 9 Monaten fand die Endabnahme unserer letzten Mietwohnung statt. Es gab erhebliche Differenzen mit dem Vermieter/Hausverwaltung bezüglich der Schönheitsreperaturen. Wir haben dann ein Schreiben mit einer Frist bekommen, in dem aufgelistet war, was wir noch alles in der Wohnung zu erledigen hätten. Wir haben uns dann anwaltlich beraten lassen und selber ein Schreiben aufgesetzt, in dem wir aufgelistet haben, was wir machen werden und was nicht. Zusätzlich haben wir 200€ als Schadensersatz für einen Mangel im Parkett angeboten. Wir haben bis heute keine Antwort auf unser Schreiben bekommen und die Wohnung wurde stillschweigend weitervermietet, ohne das die Forderungen nochmal wiederholt wurden.

Nach 9 Monaten habe ich nun die Kaution von 3500€ zurückgefordert, da die 6 Monate um sind, die der BGH dem Vermieter gibt, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine Nebenkostenabrechnung kommt zwar noch im Frühjahr 2018, aber nur für den einen Monat Januar 2017. Und da wir immer ein Guthaben hatten, gibt es also keine rechtliche Handhabe, die Kaution nicht zurückzuzahlen.

Nach 3 Wochen haben wir keine Antwort von der Verwaltung auf unsere Kautionsforderung bekommen. Nun werde ich heute ein Einschreiben mit einer 14tägigen Frist an die Verwaltung schicken.

Wenn wir auch dann keine Antwort erhalten, kann ich dann ein Mahnverfahren über das Amtsgericht einleiten? Wer trägt die Kosten dafür?
 
Kosten für eine amtliche Mahnung trägst du ... sollte aber nicht so hoch sein ... 10 - 20€. Aber ganz ehrlich, warum lässt du nicht alles über einen Anwalt laufen??? Bei 3.500€ hätte ich wenig Geduld alles in Eigenregie durchzuführen.
 
_killy_ schrieb:
Kosten für eine amtliche Mahnung trägst du ... sollte aber nicht so hoch sein ... 10 - 20€. Aber ganz ehrlich, warum lässt du nicht alles über einen Anwalt laufen??? Bei 3.500€ hätte ich wenig Geduld alles in Eigenregie durchzuführen.

Ich wollte einen Anwalt vermeiden, da ich davon ausgehe, dass die Gegenseite auch ohne Anwalt zahlen wird.

Ich glaube, selbst die 200€ Schadensersatz die wir dem Vermieter damals angeboten haben, kann der Vermieter rechtlich nicht mehr geltend machen, da die 6 Monate um sind, um Schadensersatzforderungen zu stellen. Die Verwaltung hat ja noch nicht mal auf unser Angebot reagiert...komische Vorgehensweise.
 
Ich finde deine Vorgehensweise sinnvoll und handhabe das in meinen eigenen Rechtsfällen ähnlich. Die paar Euro für das Mahnverfahren sind meistens sinnvoll investiert. Weiterhin kann man natürlich auch versuchen diese Kosten dem vermeintlichen Verursacher aufzubürden.
 
wosik schrieb:
Ich wollte einen Anwalt vermeiden, da ich davon ausgehe, dass die Gegenseite auch ohne Anwalt zahlen wird.

Genau davon geht doch die Gegenseite aus. Ein Bekannter bekam sein letztes Ausbildungsgehalt nicht ausgezahlt, weil es in dem Unternehmen gerade schlecht lief. Mehrere Schreiben von ihm wurden mit dieser Begründung abgelehnt. Auf mein Anraten hin ein Schreiben von einem Anwalt aufgesetzt und prompt war das Geld da.
 
Hi,
wir hatten einen ähnlichen Fall und die Kaution wurde ca. ein Jahr einbahlten, dann aber zur vollen Höhe ausbezahlt.

hier ein Artikel dazu:
http://www.focus.de/immobilien/miet...ieter-die-kaution-einbehalten_aid_686567.html

ich meine, dass noch irgendwo anders mit dem Jahr gelesen zu haben. Da die Wohnung weitervermitet wurde, bist du denke ich aus dem Schneider und kannst auf die volle Höhe - etwatige Nebenkosten pochen.
 
Hi wosik,

bedenke bitte, dass die beste Möglichkeit ein Schreiben nachweislich zustellen zu lassen das Fax mit Sendebestätigung und ein Einwurfeinschreiben ist, da dieses nicht abgelehnt werden kann. Auch ist es immer sinnvoll das Schreiben unter Zeugen in den Brief zu packen und abzugeben, da vor Gericht bereits behauptet würde es wären nur leere Blätter im Brief gewesen.

An deiner Stelle würde ich den ehemaligen Vermieter per Fax/Einwurfeinschreiben schriftlich zur Zahlung auffordern mit einer 14-tägigen Frist und danach direkt alles nur noch über einen Anwalt machen. Da sich der Vermieter nach den 14 Tagen in Verzug befindet kann der Anwalt die Anwaltskosten direkt als Verzugsschaden geltend machen.
 
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