Folgender Sachverhalt: Vor 9 Monaten fand die Endabnahme unserer letzten Mietwohnung statt. Es gab erhebliche Differenzen mit dem Vermieter/Hausverwaltung bezüglich der Schönheitsreperaturen. Wir haben dann ein Schreiben mit einer Frist bekommen, in dem aufgelistet war, was wir noch alles in der Wohnung zu erledigen hätten. Wir haben uns dann anwaltlich beraten lassen und selber ein Schreiben aufgesetzt, in dem wir aufgelistet haben, was wir machen werden und was nicht. Zusätzlich haben wir 200€ als Schadensersatz für einen Mangel im Parkett angeboten. Wir haben bis heute keine Antwort auf unser Schreiben bekommen und die Wohnung wurde stillschweigend weitervermietet, ohne das die Forderungen nochmal wiederholt wurden.
Nach 9 Monaten habe ich nun die Kaution von 3500€ zurückgefordert, da die 6 Monate um sind, die der BGH dem Vermieter gibt, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine Nebenkostenabrechnung kommt zwar noch im Frühjahr 2018, aber nur für den einen Monat Januar 2017. Und da wir immer ein Guthaben hatten, gibt es also keine rechtliche Handhabe, die Kaution nicht zurückzuzahlen.
Nach 3 Wochen haben wir keine Antwort von der Verwaltung auf unsere Kautionsforderung bekommen. Nun werde ich heute ein Einschreiben mit einer 14tägigen Frist an die Verwaltung schicken.
Wenn wir auch dann keine Antwort erhalten, kann ich dann ein Mahnverfahren über das Amtsgericht einleiten? Wer trägt die Kosten dafür?
Nach 9 Monaten habe ich nun die Kaution von 3500€ zurückgefordert, da die 6 Monate um sind, die der BGH dem Vermieter gibt, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine Nebenkostenabrechnung kommt zwar noch im Frühjahr 2018, aber nur für den einen Monat Januar 2017. Und da wir immer ein Guthaben hatten, gibt es also keine rechtliche Handhabe, die Kaution nicht zurückzuzahlen.
Nach 3 Wochen haben wir keine Antwort von der Verwaltung auf unsere Kautionsforderung bekommen. Nun werde ich heute ein Einschreiben mit einer 14tägigen Frist an die Verwaltung schicken.
Wenn wir auch dann keine Antwort erhalten, kann ich dann ein Mahnverfahren über das Amtsgericht einleiten? Wer trägt die Kosten dafür?