Händler und deren Umgang mit der Gewährleistung/Sachmänglehaftung

Hat sich der Händler nach mehr als 6 Monaten auf die Beweislastumkehr berufen?

  • Amazon hat sich NICHT auf die Beweislastumkehr berufen.

    Stimmen: 25 83,3%
  • Amazon hat sich auf die Beweislastumkehr berufen.

    Stimmen: 1 3,3%
  • Alternate/Mix hat sich NICHT auf die Beweislastumkehr berufen.

    Stimmen: 5 16,7%
  • Alternate/Mix hat sich auf die Beweislastumkehr berufen.

    Stimmen: 8 26,7%
  • Mindfactory & Co hat sich NICHT auf die Beweislastumkehr berufen.

    Stimmen: 3 10,0%
  • Mindfactory & Co hat sich auf die Beweislastumkehr berufen.

    Stimmen: 9 30,0%
  • Notebooksbilliger hat sich NICHT auf die Beweislastumkehr berufen.

    Stimmen: 2 6,7%
  • Notebooksbilliger hat sich auf die Beweislastumkehr berufen.

    Stimmen: 1 3,3%
  • Cyberport hat sich NICHT auf die Beweislastumkehr berufen.

    Stimmen: 3 10,0%
  • Cyberport hat sich auf die Beweislastumkehr berufen.

    Stimmen: 4 13,3%
  • Caseking hat sich NICHT auf die Beweislastumkehr berufen.

    Stimmen: 3 10,0%
  • Caseking hat sich auf die Beweislastumkehr berufen.

    Stimmen: 1 3,3%
  • Thomann hat sich NICHT auf die Beweislastumkehr berufen.

    Stimmen: 2 6,7%
  • Thomann hat sich auf die Beweislastumkehr berufen.

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    30
Ich kann gegen Amazon selber nichts sagen. Haben mir nach fast zwei Jahren den vollen Kaufpreis für meinen DVD-Player zurückerstattet, weil sie das Gerät nicht reparieren konnten und auch nicht mehr verkaufen.
Das war für mich aus meiner Sicht als Kunde überaus kulant und freundlich, und damit haben sie mich als Kunde auch behalten. So geht Kundenbindung nämlich auch, und die ist bares Geld wert
 
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