RAM defekt, Sticker entfernt - keine Gewährleistung/Garantie mehr?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ich habe Crucial eine Mail geschrieben und werde auch Mindfactory nochmals kontaktieren. Auf der Originalrechnung steht eine Seriennummer und diese lässt sich auch über SPD auslesen.

Ich werde einfach mein Glück versuchen. Wenn es nicht klappt, dann habe ich wenigstens eine wertvolle (und teure) Lektion gelernt.

Alle mal bitte etwas runterkommen. :)
 
Genau das wollte ich dir auch empfehlen. :daumen:

Aber bei Mindfactory wirst du wohl nichts erreichen, bei Crucial sehe ich da bessere Chancen.
 
Ich glaube kaum dass die Chancen besser sind wenn er sich an den Hersteller werdet...bin gespannt was sich ergibt
 
Die Seriennummer kannst ändern wie du willst.
daher ist es klar, dass sich MF darauf nicht einlässt.
jegliches entgegenkommen wäre Kulanz, sowas kennt MF nicht.
 
p3et schrieb:
Ich habe Crucial eine Mail geschrieben und werde auch Mindfactory nochmals kontaktieren. Auf der Originalrechnung steht eine Seriennummer und diese lässt sich auch über SPD auslesen.

Ich werde einfach mein Glück versuchen. Wenn es nicht klappt, dann habe ich wenigstens eine wertvolle (und teure) Lektion gelernt.

Alle mal bitte etwas runterkommen. :)

Crucial hat kein Kunden Support und dementsprechend wirst du wieder beim Händler weitergeleitet
 
Ergänzung ()

Hägar Horrible schrieb:
Das steht auf dem AUFKLEBER. Aber schon klar, dass du nur liest, was dir passt.

Und was machst du, wenn auf dem Aufkleber steht, dass Katzenbabies zu töten sind?

Wie @kisser schrieb: Wann und wie genau wurde der Aufkleber Bestandteil irgendeines Vertrages? Und in welcher Sprache? Bezieht sich "warranty" auch auf die Gewährleistung? Und an welchen dieser Punkte fliegt man wohl genau aus der AGB-Prüfung? :D


Hägar Horrible schrieb:
Was Droitteur wohl andenkt ist, dass man mit seinem RAM machen kann, was man will, alle Aufkleber entfernen und im Zweifel rosa lackieren, der Händler hat alles trotzdem klaglos zu erledigen. Frei nach dem Motto: Der Kunde hat immer recht und er Händler ist das A****lock, dass zu spuren hat.

Ich denke nicht, dass @Droitteur so denkt. Warum sollte er auch?

Fakt ist jedenfalls, dass ein gewerblicher Händler einen Gewährleistungsfall wohl kaum nur deshalb ablehnen kann, weil ein nachlässig angebrachtes Stück Papier fehlt. Es ist für den Händler lediglich der mit Abstand einfachste und erstmal kostengünstigste Weg.

Der Verbraucher als Kunde hat natürlich nicht immer Recht. Aber wenn er Recht(e) hat, dann sind ihm diese ohne (erhebliche) Hürden zu gewähren.

Hägar Horrible schrieb:
Und natürlich sind die AGB nur dann wirksam, wenn sie zum Vorteil des Kunden sprechen, in jedem anderen Fall dann nicht.

Jedenfalls dürfen AGB nicht zum groben Nachteil des Verbrauchers, in vielen Bereichen nicht einmal des gewerblichen Käufers, vom Gesetz abweichen. Ein Großteil aller AGB ist in Teilen oder gar komplett unwirksam. Das liegt vor allem daran, dass der BGH die gesamte AGB-Gesetzgebung zu hassen scheint und entsprechend wirr darauf einschlägt, teilweise unter Ignoranz seiner eigenen Rechtsprechung. Aber auch das darf dem Verbraucher nicht zum Nachteil gereichen.

Hägar Horrible schrieb:
Damit wir uns richtig verstehen, ich habe nichts gegen Verbraucherschutz einzuwenden, aber das krampfhafte Versuchen jemandem durch juristische Fallstricke zu helfen, der einfach nur die Finger von den Aufkleben hätte lassen müssen ist schon recht putzig. Das erinnert an Amerika, dort ist es echt schlimm, wo man sogar den Hersteller eines Wohnmobils verklagen konnte, weil in der Anleitung nicht stand, dass man bei eingeschalteter Geschwindigkeitsregelung das Steuer nicht verlassen darf. Wens interessiert: Der Mann hat gewonnen und die Firma musste zahlen. In genau diese Richtung steuern wir

Es handelt sich nicht um juristische Fallstricke, sondern den berechtigten und notwendigen Hinweis darauf, dass die Produktidentität nicht nur über einen Papieraufkleber nachgewiesen werden kann. Eben so, wie der Erwerbeort nicht ausschließlich über einen Kassenbon nachweisbar ist.


Genauso wie dein Jura-Wissen handelt es sich bei der Wohnmobil-Geschichte um Merv Grazinski um eine Urban Legend. Grundsätzlich sind die Schadensersatzsummen, sog. punitive damages, im anglo-amerikanischen Rechtssystem (und damit nicht nur in den USA) erheblich. Die Rechtshintergründe hierzu sind jedoch recht einleuchtend. So einleuchtend, dass punitive damages zumindest der Höhe nach auch immer mehr in die kontinentalen Rechtssysteme einfließen - sei es nun das neue Kartellrecht oder auch die neuen Datenschutznormen.

Vielleicht sollte der TE seine Finger von Aufklebern lassen, vielleicht nicht. Du jedenfalls kannst aber auch offensichtlich nicht die Finger von der Tastatur lassen, wenn du inhaltlich wenig Konstruktives hinzuzufügen hast - entsprechend fragwürdig ist auch dieser deiner Kommentare.

JardelBenz schrieb:
[...]

Gegen die AGBs von Mindfactory klagen?

Man klagt nicht "gegen AGB", immerhin handelt es sich hier wohl kaum um einen Wettbewerber oder einen klageberechtigten Verein. Man ignoriert die AGB lediglich und sobald sich eine der beiden Seiten darauf beruft, zweifelt man deren Wirksamkeit an.

Droitteur als "Jurastudent" oder Jurist jedenfalls ist mal wieder weit tiefer in der Materie, als die Leute, die sich hier (ebenso mal wieder) darüber beschweren. Nur weil 99,x% der Kunden keinen Gebrauch von ihren Rechten machen bedeutet das nicht, dass diese nicht existieren. Und nur weil ein erheblicher Teil des Handels ausnutzt, dass Verbraucher ahnungslos und naiv sind, muss das nicht zwangsweise gegenüber jedem Hilfesuchenden aufrechterhalten werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf welchem "Aufkleber steht, dass Katzenbabies zu töten sind?" So ein Blödsinn wie hier geschrieben wird, geht ja auf keine Kuhhaut. Diese "warranty void if seal...." Aufkleber sind nur dann nicht rechtskräftig, wenn der Kunde im Gerät etwas auf- oder nachrüsten kann, was bei einem RAM Riegel definitiv nicht der Fall ist. Wenn auf dem Aufkleber der RAM Riegel steht, dass die Garantie verloren geht sobald dieser beschädigt oder gar entfernt wird, dann ist dies so und man kann zwar von den Gerichten klären lassen ob dies eine einseitige Benachteiligung des Kunden darstellt und damit nichtig ist, wird aber in diesem Fall wohl nur sehr geringe Erfolgschance haben.

Wenn das RAM funktioniert und nur einzelne RAM Fehler aufweist, so kann man übrigens in Windows wie Linux diese fehlerhaften Adressen auch ausblenden, so dass sie nicht benutzt werden und man damit keine Probleme mehr hat. Gerade wenn man keine Garantie mehr hat, ist dies eine gute Möglichkeit auch solche RAMs weiter verwenden zu können.
 
Du vermischt hier Garantie mit Gewährleistung und ignorierst u. a., dass derartige Aufkleber regelmäßig nicht auch in deutscher Sprache angebracht sind. Dazu natürlich die Frage der (vorherigen) Bekanntmachung.

Edit:
Dass du den Katzenaufkleber nicht verstanden hast, rundet dein Werk nur ab. Glückwunsch, läuft bei dir.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Idon
Du bist also der Rechtsexperte, der dem TE empfiehlt, kurz vor Ablauf der 2 Jahresfrist auf Gewährleistung zu klagen?
Was machst Du beim Einwand der Beweislastumkehr?

Idon schrieb:
.., weil ein nachlässig angebrachtes Stück Papier fehlt
Das sagt Dir Deine Glaskugel, oder soll der Fall so verfremdet werden, wie es Dir passt?

Du bist also der Rechtsexperte, der dem Kunde empfiehlt, Produkte entgegen der Garantiebestimmungen zu behandeln?
Garantiebestimmungen schrieb:
Die obige Garantie deckt nur Defekte ab, die bei normaler Benutzung entstanden sind; sie gilt nicht für Fehlfunktionen oder Fehler, die auf Missbrauch, falschem Gebrauch, Nachlässigkeit, Veränderungen, Problemen mit der Stromversorgung, Nichteinhaltung der Produktanweisungen, höhere Gewalt oder unsachgemäße Installationen oder Reparaturen, die von Personen durchgeführt wurden, bei denen es sich nicht um Micron CPG-Personal oder einen von Micron CPG autorisierten Drittanbieter handelt, zurückzuführen sind. Die vorausgegangenen Beschränkungen gelten auch, wenn eine unter dieser Vereinbarung bereitgestellte Gewährleistung oder ein Rechtsmittel ihren bzw. seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt. Einige Rechtsordnungen erlauben den Ausschluss oder die Beschränkung von Neben- oder Folgeschäden nicht, sodass die obigen Beschränkungen oder Ausschlüsse für Sie möglicherweise nicht gelten.

Wie wäre es denn mit einem konstruktiven Hinweis an den TE, dem Händler oder auch dem Hersteller alle auf dem Aufkleber befindlichen Informationen zeitgleich als Ausdruck oder Datei bei der wiederholten Einsendung zur Verfügung zu stellen und seine Ansprüche, Gewährleistung oder Garantie zu benennen, an statt Andere hier als dumm und unfähig hinzustellen?

Ich kann Deinen Katzenbabyaufklebervergleich ebenfalls nicht nachvollziehen.
Er ist einfach nur höchst unpassend.
 
ThomasK_7 schrieb:
@Idon
Du bist also der Rechtsexperte, der dem TE empfiehlt, kurz vor Ablauf der 2 Jahresfrist auf Gewährleistung zu klagen?
Was machst Du beim Einwand der Beweislastumkehr?

@ ThomasK_7

Ich empfehle gar nichts. Ich stelle fest und zeige auf, damit der TE seine eigenen Schlüsse ziehen kann, sich jedenfalls aber möglichst nicht auf falsche Aussagen verlässt.

Beispielsweise, dass für einen Nachweis des Produktidentität nicht nur der Aufkleber ausschlaggebend sein muss.

ThomasK_7 schrieb:
@Idon
Das sagt Dir Deine Glaskugel, oder soll der Fall so verfremdet werden, wie es Dir passt?

Das sagt mir meine Erfahrung mit RAM. Mein juristisches Wissen sagt mir weiterhin, dass es immer mehrere Möglichkeiten des Nachweises gibt. Hier im Thread wurden ja bereits sinnvolle Alternativen genannt.

ThomasK_7 schrieb:
@Idon
Du bist also der Rechtsexperte, der dem Kunde empfiehlt, Produkte entgegen der Garantiebestimmungen zu behandeln?

Ich bin der Rechtsexperte der darauf hinweist, zu prüfen, ob derartige Garantiebestimmungen existieren und vorher bekannt waren. Ich prüfe hier sicher keine Garantiebedingungen im Einzelfall.

ThomasK_7 schrieb:
@Idon
Wie wäre es denn mit einem konstruktiven Hinweis an den TE, dem Händler oder auch dem Hersteller alle auf dem Aufkleber befindlichen Informationen zeitgleich als Ausdruck oder Datei bei der wiederholten Einsendung zur Verfügung zu stellen und seine Ansprüche, Gewährleistung oder Garantie zu benennen, ...

Warum sollte ich? Ich sehe nicht, dass der TE das dergestalt beibringen muss. Ich halte das Entfernen des Aufklebers auch für keine "Veränderung". Dazu müsste der Aufkleber ja (integraler) Bestandteil des Gegenstandes sein.

ThomasK_7 schrieb:
@Idon
...an statt Andere hier als dumm und unfähig hinzustellen?

Das würde ich wirklich sehr gerne so handhaben. Dazu wäre aber notwendig, dass hier nicht jeder, der keine Ahnung hat, meint, er müsste juristische Sachverhalte bewerten und ohne Argumente dagegenhalten.

Ich bin mir aber nicht zu fein derartige Probleme anzusprechen und aufzuzeigen. Ja-Sager und Weggucker gibt es ausreichend.

ThomasK_7 schrieb:
@Idon
Ich kann Deinen Katzenbabyaufklebervergleich ebenfalls nicht nachvollziehen.
Er ist einfach nur höchst unpassend.

Dann erkläre ich das nochmal in einfachen Worten:
Nur, weil etwas auf irgendeinem Aufkleber steht, muss das nicht zwingend befolgt werden oder wird automatisch Vertragsbestandteil oder was auch immer. Das ist stets im Detail zu prüfen. Für den hier vorliegenden Fall wurden bereits Hinweise geliefert, warum eine derartige Prüfung hier zugunsten des TE ausfallen könnte.

Um die Sinnlosigkeit von naiver Obrigkeitshörigkeit aufzuzeigen habe ich das - aus meiner Sicht nach wie vor treffende - Katzenbaby-Beispiel gebracht. Offensichtlich mit Erfolg, denn über einen derartigen Aufkleber empört sich hier jeder, während der RAM-Aufkleber als gottgegeben hingenommen wird.
 
Ich denke der TE hat genug Informationen, um entsprechend tätig zu werden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen

Zurück
Oben