Notebooksbilliger will Garantie nicht übernehmen

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Scihero

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Hallo Leute,

da mir hier schon des Öfteren geholfen wurde, dachte ich mir, ich komme mal mit folgender Sache zu euch.

Ende Oktober habe ich mir auf Notebooksbilliger ein Asus-Notebook gekauft. Es handelte sich dabei um ein Vorführgerät mit Windows 10 Home drauf. Bei der Lieferung kam beim Start folgende Fehlermeldung: MBR Error 1 - press any key to boot from floppy. Ins Bios kam ich. Die Festplatten wurden erkannt, eine Umstellung der Boot-Reihenfolge brachte keine Hilfe. Mein Bruder vermutete, dass vor der Lieferung das alte Windows plattgemacht und das Betriebssystem eventuell fehlerhaft und auf der falschen Festplatte neu aufgespielt wurde und es zu einem Konflikt gekommen ist. Was meint ihr? Eine Sicherungs-DVD lag der Lieferung nicht bei, das Notebook hat aber auch kein optisches Laufwerk.

Jedenfalls schickte ich das Notebook zurück. Nach über zwei Wochen Prüfung kam folgende Email:


wir haben Ihren Artikel, unter Berücksichtigung der von Ihnen angegebenen Fehlerbeschreibung, zur Überprüfung an den Herstellerservice bzw. zu einer autorisierten Servicewerkstatt weitergeleitet.

Dort wurde festgestellt, dass das Gerät folgenden Defekt aufweist:
Das Gerät weist einen Software Fehler auf, eine Software Neuinstallation ist erforderlich

Dieser Defekt unterliegt nicht der Verantwortung der notebooksbilliger.de AG.

Eine kostenfreie Reparatur im Rahmen der Gewährleistung ist daher nicht möglich. Darüber hinaus ist eine kostenfreie Reparatur, im Rahmen der Herstellergarantie, leider ebenfalls nicht möglich.

Auf Grundlage der uns übermittelten Kosteninformationen haben wir Ihnen einen Kostenvoranschlag mit folgenden möglichen Optionen erstellt:

Kein Gewährleistungsmangel ./ Es liegt kein Nachweis für einen Gewährleistungsmangel vor. / Die Garantie des Gerätes ist bereits erloschen.

Instandsetzung / Austausch Ihres Artikels zu einem Preis von 62,00 Euro (inkl. MwSt.). Zusätzliche Kosten für den Rückversand fallen nicht an. Zur Minimierung der für Sie anfallenden Reparaturkosten führt der Hersteller gegebenenfalls einen Austausch des Artikels durch.

Sie erhalten das fehlerhafte Gerät ohne weitere Bearbeitung und unter Berechnung von 49,00 Euro (inkl. MwSt.) für die Überprüfung zurück. Auch hier fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten für den Rückversand an.


Teilen Sie uns bitte bis zum ... mit, welche der oben aufgeführten möglichen Optionen Sie wünschen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir das Gerät vom Servicepartner / Hersteller unbearbeitet und unter Berechnung der oben angegebenen Überprüfungskosten an Sie zurücksenden werden, wenn Sie sich vor Ablauf des Zeitfensters noch nicht zurückgemeldet haben.

Im Fall der automatischen Rücksendung erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass der kostenpflichtige Rückversand hierbei per Nachnahme erfolgt. Hier wird ein Übermittlungsendgeld in Höhe von 2,00 Euro durch den Transporteur erhoben.
Hierauf haben wir leider keinen Einfluss.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Was meint ihr? Ist das so korrekt? Besteht kein Garantiefall? Müssten sie die Reparaturkosten nicht übernehmen?
 
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So wie ich das sehe, greift da die Gewährleistung inkl. Beweislastumkehr nach §476 BGB.

Dabei muss dir der Händler innerhalb der ersten 6 Monaten ab Kaufdatum nachweisen, dass das Gerät zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (der Lieferung) in Ordnung war.

Da ein Softwarefehler vorliegt, kann er das nur schwer tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das eventuell bei Vorführgeräten anders? Eigentlich müsste da dennoch Garantie bestehen, oder? Immerhin darf ein Hädnler doch nicht bewusst defekte Hardware verkaufen?
 
Hallo,

in diesem Fall, ist der Aufwand viel zu groß, dem zu widersprechen und da ins "Getümmel" und "Disskusionen" zu stürzten.
Dein Problem, das BOOT MGR Ist zerschossen.
Dies kann man entweder über die Kommandozeile und einer Windows Version wieder korrigieren, oder man Installiert Windows neu!

Da es sich hierbei um ein gerät handelt, dass noch nicht benutzt wurde, würde ich einfach Windows über einen USB Stick Installieren.
Aktivierung wird hier nicht nötig sein (Key ist bereits hinterlegt).

So hast du innerhalb von 15min ein Funktionierendes Notebook.
Die Windows Versionen bekommst du alle Legal im netz.

Grüße
Dominic
 
Also wäre es eventuell einfacher, die 64 Euro hinzublättern? :(
 
Wieso hast du nicht gleich über das Media Creation Tool einen USB-Stick erstellt und damit versucht, Windows neu zu installieren? Dann hättest du dir den Ärger wahrscheinlich sparen können.

Zu deinem konkreten Fall: Hier liegt ja ganz klar ein Sachmangel vor (geliefertes Notebook startet nicht und ist damit nicht zu benutzen). Notebooksbilliger versucht sich hier vor seinen gesetzlich festgelegten Pflichten zu drücken. Leider ist es in der Realität schwierig, seine Rechte auch durchzusetzen. Hier hast du auch noch das Problem, dass die dein Notebook haben. Kontaktiere doch vielleicht erst mal den Kundendienst und erkläre Ihnen, dass das Gerät schon so bei dir ankam.

P.S. Garantie ist etwas anderes als Gewährleistung, informiere dich dazu bitte mal.
 
Nein! Installier einfach das Windows. Es ist schwieriger sich nen ticket für die deutsche Bahn zu holen als ein Windows 10 zu installieren.
 
Meine Güte, installier halt ein Windows per USB und gut ist's!
​Manche Leute haben (machen sich) Probleme....! *facepalm*
 
Ich würde einfach die 13€ Aufpreis zahlen und gut ist.
 
Mmn versucht Notebooksbilliger, sich um die Gewährleistung zu drücken. Ist nicht unüblich bei diesem Laden.
Mein Fall ist zwar nicht vergleichbar, aber zur Info: Kurz vor Ablauf der 2-Jährigen Garantie ist mir ein bei NBB gekauftes Mainboard abgeraucht. Ich habe daraufhin die CPU ausgebaut und getestet. Auch sie war defekt. Beim Ausbauen ist mir die CPU mit der Butterseite auf den Sockel gefallen und etwas Wärmeleitpaste war auf den Sockel geraten. Das hat NBB als Anlaß genommen, mir den Austausch zu verweigern, auch nach mehrmaligem Hinweisen, dass das nach dem Defekt passiert ist. Auch die CPU hat NBB nicht ausgetauscht und mir beides zurück geschickt.
Ich habe dann die CPU zu AMD und das Mainboard zu Gigabyte geschickt und wenige Tage darauf von beiden Firmen Austauschteile bekommen, trotz dass beim Mainboard die 2 Jahre schon um waren. Vorbildlich!
Mein Fazit: ich kaufe nichts mehr bei NBB.
 
Da das Gerät wohl nicht ohne zusätzliche Kosten zurück bekommst würde ich auf jeden Fall Druck machen. Das heißt Kundenservice kontaktieren, nochmal den Sachverhalt erklären und abwarten was gesagt wird. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Sollten sie dann Rumzicken würde ich persönlich mit dem Anwalt und der Verbraucherzentrale drohen. Wenn das Gerät so bei dir ankam, fällt das unter die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Bei dieser muss, wie von einem anderen Foristen angemerkt, in den ersten 6 Monaten der Verkäufer beweisen dass du den Fehler verursacht hast was meistens sehr schwierig ist.

Die einzige Sache die mich wundert: hast du das gerät gleich zur Reparatur gegeben? Solange es in den ersten zwei Wochen nach Lieferung war hättest du es ja ganz einfach nach den Regeln der Fernabsatzgesetzes zurück schicken können mit dem Kommentar "Funktioniert nicht" und der Händler hätte dir das Geld zurück erstatten müssen.
 
Scihero schrieb:
...Ende Oktober

Dort wurde festgestellt, dass das Gerät folgenden Defekt aufweist:
Das Gerät weist einen Software Fehler auf, eine Software Neuinstallation ist erforderlich

Dieser Defekt unterliegt nicht der Verantwortung der notebooksbilliger.de AG.

Kein Gewährleistungsmangel ./ Es liegt kein Nachweis für einen Gewährleistungsmangel vor. / Die Garantie des Gerätes ist bereits erloschen.
Vorab, verlink das Notebook bitte. Wurde es mit oder ohne Betriebssystem verkauft?
Ende Oktober 2017 liegt noch in den ersten sechs Monaten. Wenn das Notebook laut Vertrag mit Betriebssystem ausgeliefert werden sollte, liegt der Fehler in der Verantwortung von Notebooksbilliger. Es ist ein Mangel. Zusätzlich muss Notebooksbillger den Nachweis erbringen, dass der Mangel nicht vorlag. Das wird Notebooksbilliger nicht können. Vermutlich hat wer anderes das Notebook vergurkt und NBB hat das Gerät ungeprüft an dich weiter verkauft. Wegen einer eventuellen Garantie müsstest du dich direkt an Asus wenden.

Ich würde NBB schriftlich (auch E-Mail) um Nachbesserung bitten mit dem Hinweis auf § 476 BGB und der Beweislast, die NBB erbringen muss. Eigener Erfahrung nach versucht NBB im ersten Anlauf Kunden abzuschrecken. Bei einem korrekt, freundlich, förmlichen Schrieb knicken sie dann ein. Mir wollten sie eine Grafikkarte mit defekter Lüftersteuerung verkaufen, die immer volle Drehzahl hatte. Zuerst gab es eine Austauschkarte, die benutzt und verstaubt war, dann wollten sie mir einen Nachlass gewähren, zum Schluss habe ich das Geld zurück erhalten.

Ist das Notebook teuer? Gefällt es dir grundsätzlich? Je nach Preis (und Bauchgefühl) würde ich im zweiten Schritt NBB anbieten das Notebook ohne zusätzliche Kosten zu nehmen, wenn sie es kostenfrei zu dir schicken. Und dann Windows in Eigenregie installieren. Wird für NBB vermutlich gelegener kommen, als wenn du dein Recht voll durchdrückst.
 
Hi Scihero,

tut mir leid, dass du so einen Ärger hast. Du solltest den Rat von Wilhelm14 beherzigen. In meinen Augen ist das ein Gewährleistungsfall und NBB hat dementsprechend dir das Notebook OHNE Kosten deinerseits in vernünftigem Zustand auszuhändigen. Auf keinen Fall würde ich an deiner Stelle einfach irgendwelches Geld bezahlen, ohne vorher zumindest noch mal Druck zu machen. Nicht, dass die beiden einfach über dein Problem hinweggelesen haben und völlig unbrauchbare Tips (zum jetzigen Zeitpunkt) gegeben haben, man kann sich auch weniger abschätzig an Menschen wenden, die ein Problem nicht allein lösen konnten.


PS: Wäre cool, wenn du auf dem laufenden halten könntest, ob du es geschafft hast, dein Recht bei NBB zu bekommen.


BTW:
Ich finde es unter aller Sau, dass User, die offensichtlich schon mehr Erfahrung hier im Forum haben (mfJade, DerBaya) sich so äußern. Es ist dein gutes Recht das Notebook ein zuschicken, wenn es nicht funktionell ist und auf Ausbesserung zu plädieren.

Viele Grüße
Martin
 
Der Aufwand und der Stress zusammen mit der Wartezeit wäre es mir nicht wert... Ist klar nicht kundenfreundlich von denen aber die wollen nicht kundenfreundlich sein, die wollen billig sein. Bei denen zählt jeder Cent. Ihr kauft ja nicht bei NBB weil der Service so toll ist oder? So ist das wenn man auf den letzten Euro geizt, da muss man Abstriche machen.
 
vortex260 schrieb:
BTW:
Ich finde es unter aller Sau, dass User, die offensichtlich schon mehr Erfahrung hier im Forum haben (mfJade, DerBaya) sich so äußern. Es ist dein gutes Recht das Notebook ein zuschicken, wenn es nicht funktionell ist und auf Ausbesserung zu plädieren.

1. persönliche Präferenzen um sinnlosen Stress zu vermeiden (Gerade wenn Anbieter sehr günstig sind darfste im Service idr Abstriche machen)
2. wenn man weiß wie, ist es sehr einfach (der TE hätte das Problem ja mal schildern können, bevor er das Gerät direkt einschickt? Das Forum kennt er laut eigener Aussage ja schon länger)
3. Baya ist selber Händler.

Persönlich würde ich aber NBB auch noch bisschen dafür nerven. So wie ich das sehe befinden wir uns noch in den ersten 6 Monaten....
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich halte Dir auch die Daumen, dass Du das kostenlos zurück bekommst! Inhaltlich beitragen kann ich nicht viel, nur meinen eigenen aktuellen Erfahrungsbericht in einer ähnlichen Angelegenheit mit Saturn (ich fände so etwas in Deiner Situation hilfreich zu lesen, deshalb schreibe ich es einfach einmal). Kürzlich hatte ich bei Saturn ein Asus Zenbook als Vorführmodel gekauft. Das produzierte mindestens einmal pro Tag Bluescreens. Ich wollte es in den ersten zwei Wochen zurückgeben, ließ es dann aber doch von Saturn einschicken. Dabei habe ich unterschrieben, dass Asus nur für Hardwaremängel zuständig ist, evtl. zu behebende Softwaremängel aber der Kunde selbst tragen muss - das bezieht sich aber auf die Garantie von Asusseite. Ein Hardwaremangel lag nicht vor, Neuinstallation von Windows - kommentarlos von Asus durchgeführt und nicht in Rechnung gestellt - behob das Problem. Hier lag also offensichtlich ein Softwareproblem vor, innerhalb der ersten 6 Monate, und das wurde anstandslos behoben. Deckt sich mit dem, was hier zur Gewährleistung geschrieben wurde. So sollte es wohl ablaufen.
 
Danke für eure Kommentare zuallererst. Habe Notebooksbilliger angeschrieben und auf den Gewährleistungsanspruch hingewiesen. Das war ihre Antwort:

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte berücksichtigen Sie, das Softwarefehler nicht von der Herstellergarantie abgedeckt werden.

Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann entsprechend auch nur von diesem eingefordert werden. Bei einer Nachbesserung durch den Herstellerservice im Rahmen der Herstellergarantie ist es in der Regel unerheblich warum ein Mangel am Gerät auftritt, vorausgesetzt es handelt sich um einen Mangel innerhalb der Garantiebedingungen des Herstellers (z.B. keine mechanische Beschädigung auf Grund einer Fremdeinwirkung).
Laut unseren Informationen hatten wir das von Ihnen erworben Gerät jedoch ohne Hersteller Garantie beworben. Demzufolge ist eine kostenfreie Reparatur in diesem Fall leider nicht möglich.

Gern lassen wir Ihnen das dazugehörige Datenblatt im Anhang dieser Email zukommen.

Wir möchten Sie in dieser Angelegenheit um Ihr Verständnis bitten.

Bite teilen Sie uns bis zum ... mit, wie Sei in dieser Angelegenheit weiter verfahren möchten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
 
Wie gesagt, USB-Stick reinstecken -> Win 10 installieren, Treiber evtl. noch - Fertig. Das dauert keine Stunde und spart dir Nerven...!!!
 
Die gehen in dem Schreiben ja gar nicht auf ihre Gewährleistungspflicht ein. Vielleicht einmal anrufen und das im Gespräch klären?
 
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Reaktionen: new Account() und M4ttX
@DerBaya

Es geht doch übrehaupt nicht um das technische Problem. Bist du so begriffsstutzig?
Es geht hier um mindestens 50 Euro, die sich der Threadersteller sparen möchte.

@Scihero
Ist echt unter aller Sau, was die abziehen.
Dazu eine Frage, stimmt es, dass du keien Herstellergarantie für das Notebook hast?

Zweitens würde ich den Kundenservice anschreiben oder mal anrufen bzw. chatten wenn das geht. Du kannst auch direkt in deren Forum (glaube die haben eins) schreiben.
Es ist auf jedenfall ein Gewährleistungsfall.

Viele Grüße
Martin
 
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