News Zugriff auf vernetzte Geräte: Innenministerium plant den digitalen Lauschangriff

_LC_ schrieb:
Danke. Ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich dich richtig verstanden habe.
Die technische Möglichkeit an sich war mir bekannt und ich denke, eben jene Blobs mit den entsprechenden Lücken sind genau das, was Innenministerium hier fordert (oder nicht?).
Meine Frage zielte eher darauf, was man denn stattdessen den Ermittlungsbehörden an die Hand geben könnte, wenn, wie hier gefordert, jegliche Überwachungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.
 
Solange die Judikative Straftäter, die aktenkundig sind, nicht verurteilt, braucht die [SIZE=-1]Legislative/Exekutive [/SIZE]nicht nach mehr Methoden/Daten verlangen, da sie ja dann auch nicht zur Verurteilung führen. Außer es dient einem anderen Zweck als das vorgegebene Ziel.
Wenn Du das Unmögliche ausgeschlossen hast, dann ist das, was übrig bleibt, die Wahrheit, wie unwahrscheinlich sie auch ist.

oder:
Wenn man das Unmögliche ausgeschlossen hat, muss das, was übrig bleibt, die Wahrheit sein, so unwahrscheinlich sie auch klingen mag.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
Hauro schrieb:
Solange die Judikative Straftäter, die aktenkundig sind, nicht verurteilt, braucht die Legislative/Exekutive nicht nach mehr Methoden/Daten verlangen, da sie ja dann auch nicht zur Verurteilung führen. Außer es dient einem anderen Zweck als das vorgegebene Ziel.
Tatverdächtige sind erst Straftäter, nachdem sie verurteilt wurden... Unverurteilte Straftäter gibt es nicht.
Und dann ist die nächste Frage, ob Verdächtige nicht verurteilt wurden, weil die Judikative untätig war oder ob der Verdächtige auf Grund von Schlupflöchern im Gesetz oder Mangel an Beweisen freigesprochen wurde.

Hätte gerne mal ein Beispiel, bei dem ein Verdächtiger laufen gelassen wurde, obwohl es alle nötigen Beweise für eine rechtskräftige Verurteilung gegeben hätte. Verfahrensfehler ausgeschlossen. Gerne natürlich eine schwere Straftat.

Dann sagt die Polizei bald, sorry, wir können uns leider nicht um dieses Drogenkartell kümmern, da wir ihre Kommunikation nicht abhören können, aber was solls, wir haben ja auch noch nicht alle Falschparker erwischt und dort stehen uns alle technischen Mittel zur Verfügung, also haben wir erstmal genug zu tun.
 
War zu erwarten, dass wieder die gleiche Leier kommt. Einfach mal mit Brüssel und Mannheim beschäftigen. Weil gerade der Jahrestag war: Anis Amri war auch bekannt.
Ermittlungspanne und Vertuschungsversuche durch LKA-Beamte schrieb:
Im Mai 2017 wurde bekannt, dass dem Landeskriminalamt Berlin (LKA) im Herbst 2016 Erkenntnisse vorlagen, dass Amri „gewerbsmäßigen, bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln“ betrieb, die laut Innensenator Andreas Geisel ausgereicht hätten, Amri zu verhaften. Dies wollten offenbar LKA-Mitarbeiter vertuschen, indem sie ein Dokument von Januar 2017 auf November 2016 rückdatierten, in dem nur noch von kleineren Mengen Drogen berichtet wird. Gegen die Mitarbeiter wird wegen Verdacht auf Urkundenfälschung ermittelt.[64]

Der Sonderermittler Bruno Jost bestätigte die Vorwürfe der Aktenmanipulation im Juni 2017. Er geht davon aus, dass ein weiterer Beamter an der Manipulation beteiligt gewesen sei. Weiterhin hätte die „Fachaufsicht [die Leitung des Kommissariats 541] ganz oder teilweise versagt“.[65]
 
Zuletzt bearbeitet:
Bl4cke4gle schrieb:
Tatverdächtige sind erst Straftäter, nachdem sie verurteilt wurden... Unverurteilte Straftäter gibt es nicht.
Und dann ist die nächste Frage, ob Verdächtige nicht verurteilt wurden, weil die Judikative untätig war oder ob der Verdächtige auf Grund von Schlupflöchern im Gesetz oder Mangel an Beweisen freigesprochen wurde..
Oder der Verdächtige schlicht unschuldig ist. ;)
Aber das geht ja bei vielen sowieso nicht in die Birne,
ein Verdächtiger/Angeklagter ist immer sofort schuldig..
 
Hauro schrieb:
War zu erwarten, dass wieder die gleiche Leier kommt. Einfach mal mit Brüssel und Mannheim beschäftigen. Weil gerade der Jahrestag war: Anis Amri war auch bekannt.
Klingt jetzt nicht so, als sei die Judikative da schon aktiv gewesen.
Außerdem: „gewerbsmäßige[r], bandenmäßige[r] Handel mit Betäubungsmitteln“ wird einem auch schon vorgeworfen, wenn man mit ein..zwei Kumpels Gras anbaut und das in der Nachbarschaft vertickt.
Wie häufig kommt sowas trotz "Erkenntnissen" nicht zur Anzeige? Und hier noch die Aussage eines Politikers, Wahrheitsgehalt adé.
Dann noch die Frage: Warum kam es bei Amri nicht zur Anzeige? Was waren die "Erkenntnisse"?

Dass der Polizeiapparat mehr Man-Power benötigt, ist sicherlich klar. Ich würde nur nicht nur auf das eine Pferd setzen. In der einen Situation hilft mehr Personal, in der anderen bessere Ausrüstung und in einer weiteren hilft die Möglichkeit des Abhörens. Ich würde nicht beurteilen wollen, was davon das wichtigste ist.

Der ganze Ermittlungsbehördenapparat ist so groß, dass es sicherlich unterschiedliche Abteilungen gibt, die von unterschiedlicher Ausrüstung/Befugnissen/Personal besser profitieren als andere. Sich einen Fall rauszupicken und zu behaupten, dass hier die Behörden als Ganzes versagt hätten und nun ja wohl kaum mehr Kompetenzen benötigten, ist über einen Kamm geschert. Die machen durchaus mehrere Dinge gleichzeitig.
 
am 19. Dezember 2016 erschoss ein islamistischer Terrorist in Berlin einen polnischen LKW-Fahrer, raubte das Fahrzeug und steuerte es in den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. Er ermordete dabei weitere elf Menschen aus Israel, Italien, Tschechien, der Ukraine und Deutschland. Mehr als 70 Personen wurden - teilweise sehr schwer - verletzt.

Wir, die Verfasser dieses Briefes, sind Familienangehörige aller zwölf Todesopfer. Einige von uns gehören auch selbst zu den Verletzten und Nothelfern am Breitscheidplatz. Wir haben uns nach dem Anschlag in einer Gruppe zusammengeschlossen und stehen miteinander in Kontakt. Wir teilen unsere Trauer, versuchen uns gegenseitig so gut es geht zu unterstützen und informieren uns über Entwicklungen in der Politik und den Medien.

Wir nehmen in den Monaten seit dem Anschlag vielfältige Missstände wahr und haben uns nun entschieden, uns mit diesem Brief direkt an Sie, Frau Bundeskanzlerin, zu wenden. Die Missstände betreffen sowohl die mangelhafte Anti-Terror-Arbeit in Deutschland als auch den Umgang mit uns als Opfer und Hinterbliebene.

Während sicherlich kein Land der Welt absolute Sicherheit vor terroristischen Anschlägen gewährleisten kann, mangelt es in Deutschland an grundlegender Professionalität im Umgang mit dem Terrorismus. Durch die Arbeit von investigativen Journalisten sowie des Untersuchungsausschusses in NRW und des Sonderbeauftragten des Senats von Berlin, Bruno Jost, sind mittlerweile Fehlleistungen der Anti-Terror-Arbeit in Deutschland ans Licht gekommen, die als alarmierend einzustufen sind.

Dazu kommentierte Claus Kleber im ZDF "heute journal" am 12. Oktober 2017: "Das Erschreckende ist, dass es zu spät ist, man kann die Fehler nicht mehr korrigieren. Aber zwölf Menschen könnten noch leben, 70 Verletzte unversehrt sein, wenn Behörden, allen voran die Landeskriminalbehörden von NRW und Berlin, ihren Hintern hoch bekommen hätten, wenn dort nicht katastrophale Zustände geherrscht hätten. Das ist auch in dieser drastischen Formulierung das Ergebnis des Sonderermittlers Jost."

Der Terrorist, der den Anschlag am Breitscheidplatz verübt hat, ist unter vielen Migranten zu Beginn der Flüchtlingskrise nach Deutschland gekommen, hat vielfach Asyl beantragt, war als einer der Top-Gefährder bekannt und ist auch vor dem Anschlag bereits mehrfach straffällig geworden. Seine Fingerabdrücke zur elektronischen Identifizierung wurden - wie die der meisten Flüchtlinge - mehrfach gar nicht oder erst mit großer Verzögerung ausgewertet. Als Top-Gefährder in der Bundeshauptstadt wurde er nur gelegentlich und nur an Werktagen und nie nachts observiert, obwohl bekannt war, dass er gewerbsmäßigen Drogenhandel betrieb. Möglichkeiten zur Abschiebung wurden verpasst. Es herrschte ein Kompetenzchaos zwischen Landeskriminalämtern (LKAs) verschiedener Bundesländer, dem Bundeskriminalamt (BKA) und weiteren circa 50 Behörden, deren genaue Aufgaben kaum abgegrenzt werden können und die ihn betreffende Informationen nur äußerst mangelhaft austauschten.

Frau Bundeskanzlerin, der Anschlag am Breitscheidplatz ist auch eine tragische Folge der politischen Untätigkeit Ihrer Bundesregierung. In einer Zeit, in der die Bedrohung durch islamistische Gefährder deutlich zugenommen hat, haben Sie es versäumt, rechtzeitig den Ressourcenausbau und die Reformierung der wirren behördlichen Strukturen für die Bekämpfung dieser Gefahren voranzutreiben.

Wir fordern Sie dringend auf, die vorhandenen Defizite so schnell wie möglich zu beseitigen. Sie sind in der Verantwortung, die für die Bekämpfung des Terrors erforderlichen Ressourcen im Bund mit Priorität bereitzustellen. Aber auch die Länder müssen ihre Strukturen ausbauen und mit Ihnen gemeinsam an einer Entwirrung der behördlichen Strukturen arbeiten. Es darf künftig nicht mehr zu so gravierenden Problemen in der Koordination kommen. Gerade im Falle des Attentäters vom Breitscheidplatz sind diesbezüglich eklatante Missstände offenbar geworden, die so nicht weiter toleriert werden können.

In Bezug auf den Umgang mit uns Hinterbliebenen müssen wir zur Kenntnis nehmen, Frau Bundeskanzlerin, dass Sie uns auch fast ein Jahr nach dem Anschlag weder persönlich noch schriftlich kondoliert haben. Wir sind der Auffassung, dass Sie damit Ihrem Amt nicht gerecht werden. Der Anschlag galt nicht den unmittelbar betroffenen Opfern direkt, sondern der Bundesrepublik Deutschland. Es ist eine Frage des Respekts, des Anstands und eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass Sie als Regierungschefin im Namen der Bundesregierung unseren Familien gegenüber den Verlust eines Familienangehörigen durch einen terroristischen Akt anerkennen.

Auch Ihre bisherigen Aktivitäten zur Unterstützung unserer Familien sind nicht ausreichend. So haben Sie schon am Tag unmittelbar nach dem Anschlag in der Gedächtniskirche einen Trauergottesdienst mit anderen Vertretern hoher politischer Ämter begangen. Zu diesem Zeitpunkt wussten wir Betroffenen noch gar nichts von unserem Schicksal. Das dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete BKA hatte eine Informationssperre zum Verbleib der Opfer verhängt und sich 72 Stunden Zeit für die Identifikation der Opfer gelassen. Während also der Trauergottesdienst stattfand, haben wir Hinterbliebenen verzweifelt nach unseren Angehörigen gesucht und dabei sämtliche Krankenhäuser in Berlin persönlich aufgesucht oder telefonisch kontaktiert.

Überhaupt stand uns nach dem Anschlag anfangs nur die allgemeine Meldestelle für Vermisste der Berliner Polizei zur Verfügung. Hier wurden keinerlei Auskünfte erteilt und Rückrufe versprochen, die aber nicht erfolgten. Erst nach massiven Beschwerden über die fehlende Kommunikation und über 36 Stunden nach dem Anschlag wurden den Familien Beamte vom LKA Berlin als persönliche Ansprechpartner zugeordnet. Die LKA-Beamten konnten aber aufgrund der Informationssperre des BKA über weitere 36 Stunden keinerlei Auskünfte über unsere Angehörigen geben. Während einige Beamte sich nach Kräften um uns bemühten und zum Beispiel Notfallseelsorger vermittelten, ließen es andere an Empathie deutlich fehlen. Es kam sogar zu Zurechtweisungen.

In der Folge hat sich in den ersten Tagen und Wochen tatsächlich niemand von offizieller Seite um uns gekümmert. Das erste offizielle Schreiben deutscher Behörden kam 22 Tage nach dem Anschlag von Bundesjustizminister Heiko Maas an einen Teil der Familienangehörigen. Er unternahm dabei keine Anstrengungen, zumindest alle Familienangehörigen ersten Grades direkt zu erreichen, sondern beließ es dabei, mit unvollständigen Listen zu arbeiten. Er kondolierte den Hinterbliebenen, die er so erreicht hatte persönlich, allerdings nicht im Namen der Bundesregierung, und erläuterte den Prozess der Antragstellung für Härteleistungen aus Mitteln des Deutschen Bundestages.

Es hat 60 Tage gedauert, bis uns der damalige Bundespräsident Joachim Gauck zu einem Zusammentreffen im Schloss Bellevue einlud und kondolierte. Dank der großen Menschlichkeit und Offenheit von Herrn Gauck fand dort eine würdevolle Zusammenkunft statt, an der auf Einladung des Bundespräsidenten auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière teilnahm.

Auch wenn der Bedarf schon wenige Tage nach dem Anschlag hätte erkannt werden müssen, dauerte es fast drei Monate bis die Bundesregierung Herrn Ministerpräsident a.D. Kurt Beck zum Beauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 ernannte. Seit seiner Benennung setzten sich Kurt Beck und ein Team von Mitarbeitern sowohl für uns Hinterbliebene als auch für die Verletzten des Anschlags ein.

Wir sind Herrn Beck für seinen Einsatz sehr dankbar. Leider ist er jedoch nicht mit Ressourcen ausgestattet, effektiv helfen zu können. So bleibt ihm als eingesetztem Vertreter der Bundesregierung teilweise auch nichts anderes übrig, als Spendenorganisationen um Hilfen für Betroffene zu bitten. Das ist zwar eine im Einzelfall kreative Herangehensweise, ein Vertreter der Bundesregierung sollte diesen Schritt jedoch nicht unternehmen müssen, um die notwendige Versorgung von Opfern eines terroristischen Akts sicherzustellen.

Wir empfehlen im Übrigen dringend, das Amt von Herrn Beck nach seinem angekündigten Abschlussbericht fortzuführen. Die Aufgabe dieses Amtes besteht nicht nur in der weiterführenden Betreuung der Hinterbliebenen und Verletzten vom Breitscheidplatz. Es bedarf dieses Amtes zur dauerhaften Koordination von Aktivitäten im Bereich der Prävention, Vorbereitung und Kommunikation im Bereich des Opferschutzes auf Bundes- und Landesebene.

Der Verlust eines geliebten Menschen lässt sich nicht durch materielle Kompensationen entschädigen. Die Lücke in unserem Leben wird bestehen bleiben und uns bis an das Ende unseres Lebens begleiten. Wir müssen lernen, damit umzugehen.

Der Verlust eines engsten Angehörigen verursacht aber auch finanzielle Schäden. Unsere Erwartung ist, dass der Staat für die Familien der Hinterbliebenen "in die Schuhe der Opfer steigt" und zumindest die finanziellen Lücken schließt, die der Anschlag reißt. Es ist unsere konkrete Erwartung an Sie, Frau Bundeskanzlerin, dass die Bundesrepublik unseren Familien unbürokratisch und umfassend hilft und für die heutigen und künftigen finanziellen Schäden aufkommt.

Gegenüber dieser Erwartung bleibt der Umfang der aktuellen staatlichen Unterstützung weit zurück. Es gibt nach aktuellem Rechtsstand für uns drei in Summe unzulängliche Entschädigungsquellen:

(1) Zunächst gab es für Hinterbliebene einer terroristischen Straftat die bereits erwähnte, einmalige sogenannte Härteleistung des Deutschen Bundestages, allerdings in niedriger Höhe.

(2) Darüber hinaus gibt es Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Im Rahmen des OEG werden Bestattungskosten übernommen, die nicht mehr als die Kosten der billigst möglichen Bestattung decken. Etwaige Rentenansprüche nach OEG werden darüber hinaus mit erarbeiteten Rentenansprüchen verrechnet. Die Sätze sind so gering, dass auch auf sehr niedrigem Rentenniveau kein Anspruch verbleibt.

(3) Zuletzt stehen Mittel der Verkehrsopferhilfe (VOH) zur Verfügung. Nach dem Verkehrsopfer-Hilfegesetz leistet die VOH nur Entschädigungen nach einem begrenzten Katalog für unmittelbare Schäden. Durch den Anschlag verursachte Verdienstausfälle von Selbstständigen und andere indirekte Folgekosten des Anschlags werden nicht berücksichtigt und damit auch nicht erstattet.

Die Anspruchsgrundlagen der drei Entschädigungsquellen sind sehr komplex und für uns oftmals kaum zu durchschauen. Für jede mögliche Unterstützung ist es erforderlich, umfassende Anträge auszufüllen, zum Teil mit identischen Fragestellungen in den Formularen. Erst dann wird beschieden, ob ein Anspruch besteht. Ansprüche bestehen dann jedoch oftmals nicht, oder nur in sehr geringem Umfang. Das ist sehr frustrierend und führt zu extrem belastenden Situationen.

So stehen viele von uns seit dem Anschlag vor ungelösten finanziellen Herausforderungen. Wer kommt für den Beitrag des Verstorbenen für die Finanzierung einer Hypothek auf? Wie gelangt jemand, der seine Wohnung wegen des Anschlags aus finanziellen Gründen aufgeben musste ohne externe Hilfe an eine neue Unterkunft, wenn als regelmäßiges Einkommen nur kaum nennenswerte und unter Vorbehalt gezahlte Renten dem Vermieter nachgewiesen werden können? Was sollen Eltern tun, die psychisch nicht stabil genug für ihre bisherigen Vollzeitstellen sind, die aber aus finanziellen Gründen voll arbeiten müssten? Wie sollen Alleinerziehende den Alltag mit ihren Kindern gestalten, wenn sie zu mehr als 100% arbeiten müssen, um den Verdienstausfall des verstorbenen Elternteils zu kompensieren? Wer kommt für dauerhafte psychische Schäden auf, die bis hin zur Berufsunfähigkeit führen?

Frau Bundeskanzlerin, es besteht der dringende Bedarf für eine finanziell umfassendere Unterstützung: Zum einen müssen - wie von Herrn Beck auch bereits öffentlich gefordert - die Härteleistungen signifikant aufgestockt werden. Zum anderen müssen Rentenansprüche ausgeweitet, aufgestockt und losgelöst von finanzieller Bedürftigkeit geleistet werden. Diese Leistungen sollten mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand für die Betroffenen erbracht werden - im Übrigen nicht nur für Opfer und Hinterbliebene in Deutschland, sondern explizit auch für die vom Terror betroffenen ausländischen Gäste.

Die Inanspruchnahme der Verkehrsopferhilfe erscheint uns darüber hinaus als eine inadäquate Mittelverwendung und nicht nachhaltige Lösung. Vor Kurzem hat Ihr Innenminister vermeldet, dass in Deutschland ein Bombenanschlag verhindert wurde. Opfern dieses geplanten Anschlages hätten die Mittel aus der Verkehrsopferhilfe nicht zur Verfügung gestanden und die Versorgungslücke für die Betroffenen wäre noch größer gewesen als sie für uns ohnehin schon ist. Auch stellt sich die Frage, warum die Automobilversicherer und somit indirekt deren Versicherte für die Schäden eines Terroraktes aufkommen, nur weil der Terrorist anstelle einer Bombe einen LKW benutzt hat?

Zum Glück sind wir in den schwierigen Monaten nicht ganz allein gelassen worden. Während im Bund und im Übrigen auch im Land Berlin sich kaum jemand um die Verletzten und Hinterbliebenen kümmerte, sprang beispielsweise der ehrenamtliche Opferbeauftragte des Landes Berlin, Rechtsanwalt Roland Weber, in die Lücke. Er versuchte vor allem in den entscheidenden ersten Wochen nach dem Anschlag, die Familien so gut es ging zu unterstützen und benötigte Informationen zusammenzustellen. Neben Familien und Freunden haben sich auch zahlreiche Notfallseelsorger und Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz und vor allem der Weiße Ring umfangreich für uns eingesetzt. Sie haben uns mit viel Energie und Aufopferungsbereitschaft unterstützt. Ihnen und den vielen großzügigen Spendern gilt unser großer Dank.

Frau Bundeskanzlerin, leider ist zu befürchten, dass der Anschlag vom Breitscheidplatz nicht der letzte terroristische Anschlag in Deutschland gewesen sein wird. Auch deshalb wenden wir uns mit diesem offenen Brief an Sie. Es sollte alles dafür getan werden, künftige Anschläge zu verhindern und zumindest einen angemessenen Umgang mit Opfern und Hinterbliebenen, ungeachtet der Nationalität, zu gewährleisten. Der Bund im Zusammenwirken mit allen 16 Bundesländern muss den Umgang mit dem Terrorismus so schnell wie möglich lernen. Die einfache Fortschreibung des aktuellen Versagens der Bundesrepublik ist unverantwortlich.

Auch wenn die von uns benannten Probleme nicht alleine auf Bundesebene gelöst werden können, erfordert deren Lösung die maßgebliche Federführung der Bundesregierung. Wir fordern Sie daher dringend auf, gemeinsam mit den Bundesländern die Probleme umgehend anzugehen und Lösungen herbeizuführen."
Es zeigt das Totalversagen des Staates sehr gut auf.
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Aber zwölf Menschen könnten noch leben, 70 Verletzte unversehrt sein, wenn Behörden, allen voran die Landeskriminalbehörden von NRW und Berlin, ihren Hintern hoch bekommen hätten, wenn dort nicht katastrophale Zustände geherrscht hätten. Das ist auch in dieser drastischen Formulierung das Ergebnis des Sonderermittlers Jost."

Der Terrorist, der den Anschlag am Breitscheidplatz verübt hat, ist unter vielen Migranten zu Beginn der Flüchtlingskrise nach Deutschland gekommen, hat vielfach Asyl beantragt, war als einer der Top-Gefährder bekannt und ist auch vor dem Anschlag bereits mehrfach straffällig geworden. Seine Fingerabdrücke zur elektronischen Identifizierung wurden - wie die der meisten Flüchtlinge - mehrfach gar nicht oder erst mit großer Verzögerung ausgewertet. Als Top-Gefährder in der Bundeshauptstadt wurde er nur gelegentlich und nur an Werktagen und nie nachts observiert, obwohl bekannt war, dass er gewerbsmäßigen Drogenhandel betrieb. Möglichkeiten zur Abschiebung wurden verpasst. Es herrschte ein Kompetenzchaos zwischen Landeskriminalämtern (LKAs) verschiedener Bundesländer, dem Bundeskriminalamt (BKA) und weiteren circa 50 Behörden, deren genaue Aufgaben kaum abgegrenzt werden können und die ihn betreffende Informationen nur äußerst mangelhaft austauschten.

Frau Bundeskanzlerin, der Anschlag am Breitscheidplatz ist auch eine tragische Folge der politischen Untätigkeit Ihrer Bundesregierung. In einer Zeit, in der die Bedrohung durch islamistische Gefährder deutlich zugenommen hat, haben Sie es versäumt, rechtzeitig den Ressourcenausbau und die Reformierung der wirren behördlichen Strukturen für die Bekämpfung dieser Gefahren voranzutreiben.

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Alle Daten waren vorhanden, wurden ja sogar nachträglich manipuliert, um vom versagen abzulenken. Was bringen mehr Daten, wenn die vorhanden nicht genutzt werden, um aktiv zu werden. Es müsst erst einmal das was vorhanden ist, auf Vordermann gebracht werden. Alles andere ist nicht zielführend. Die einzig analytische und logische Schlussfolgerung wäre ja dann die Absicht nichts zu unternehmen, um beim Souverän alles durch zu bekommen, da es ja benötigt wird.

Mannheims OB Kurz ruft um Hilfe:
Stuttgart/Mannheim - Eine Gruppe unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) beschäftigt Mannheim. Seit Monaten begehen 15 Jugendliche aus Nordafrika, vor allem aus Marokko, regelmäßig Diebstähle auf offener Straße, zerstören das Inventar ihrer Unterkunft und bedrohen oder attackieren Menschen. Aufgrund ihres Alters gelten sie jedoch als besonders schutzbedürftig, was Behörden im Umgang mit ihnen vor erhebliche Probleme stellt.
Das ist Totalversagen des Staats und der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit.
 
Es zeigt das Totalversagen des Staates eben nicht auf. Es zeigt das Totalversagen der an DIESEM Fall Beteiligten. Das heißt aber noch lange nicht, dass ANDERE bei Ermittlungsbehörden Tätige die Überwachung von Kommunikation nicht benötigen würden.

Dass der ganze Apparat reformierungspotential hat, streite ich beim besten Willen nicht ab.
 
Es zeigt das Totalversagen des Staates eben nicht auf. Es zeigt das Totalversagen der an DIESEM Fall Beteiligten.

Dem schließe ich mich nicht an. Denn das was Hauro da geschrieben hat zeigt ziemlich eindeutig, das zwar die Überwachungsorgane die Daten und "Geheimnisse" schön erfassen kann, aber nichts gegen diese höchstkriminellen Subjekte unternehmen darf, da die Führung aka Regierung von Deutschland statt einer harten Linie gehen solche Kriminelle die eher in Samtwatte packt und praktisch den Ermittlern in den letzten Jahren jede Möglichkeit nimmt, die Personen dauerhaft festzusetzen und die Gefahr von der Bevölkerung fernzuhalten. Die können dafür nach Aufname ihrer Personalien aus der Polizeiwache schländern und weiter z.B. Drogen verticken, besteht ja angeblich keine Fluchtgefahr.

Bestes Beispiel, wirft jemand seinen Pass weg, kann er nicht abgeschoben werden, bis sich ein Land findet was ihn haben will bzw wenn er nur die deutsche Staatsbürgerschaft hat, darf diese nicht aberkannt werden, da Deutschland niemanden zum Staatenlosen machen darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bl4cke4gle schrieb:
Es zeigt das Totalversagen des Staates eben nicht auf. Es zeigt das Totalversagen der an DIESEM Fall Beteiligten. Das heißt aber noch lange nicht, dass ANDERE bei Ermittlungsbehörden Tätige die Überwachung von Kommunikation nicht benötigen würden.

Ist ja nun nicht so, dass das Ereignis am Berliner Breitscheidplatz der einzige Fall war wo der/die Täter bei den Ermittlungsbehörden bereits vorher auffällig waren 🤔
 
Ich finde es einfach nur unfair, hier alle beteiligten der Ermittlungskette über einen Kamm zu scheren und zu behaupten die hätten alle versagt.

Es ist zudem völlig engstirnig von diesen Fällen darauf zu schließen, dass kein einziges Organ des Polizeiapparats die Überwachung von modernen Kommunikationsmitteln benötigt. In einigen Fällen wurde versagt und an anderer Stelle ärgern sich Polizisten, die eine Verhaftung anstreben, dass sie nicht die richtigen Beweise erhalten, weil sie nicht wie früher abhören können. Es gibt auch noch andere Probleme in Deutschland, das stimmt, aber deswegen brauch man die Probleme mit weniger Priorität nicht völlig aus den Augen verlieren. Es arbeiten schließlich mehrere Menschen an unterschiedlichen Dingen gleichzeitig.

Die Welt besteht nun mal nicht nur aus dem, was durch die Medien geprügelt wird.
 
@Bl4cke4gle: IRGENDWO hast du recht. Andererseits...Wenn wir gerade den Bereich der Exekutive, die Handlungsorgane des Staates, betrachten, dann gibt es hier ganz offensichtlich Defizite.
Aber mal von Vorne: Die Aufgaben sind Straftaten zu verhindern auf der einen Seite, auf der anderen Straftaten zu beenden oder zu ermitteln. Ganz grob zusammengefasst: Beobachten -> Verarbeiten -> Handeln.

In welchem Bereich gibt es denn Defizite?
1) Haben wir ein Problem Gefahren, oder Straftaten zu erkennen bzw. die Vorbereitung von Straftaten?
2) Haben wir ein Problem, dass die Intentionen auf der Basis der vorhandenen Informationen nicht richtig erkannt werden? Haben wir ein Problem, dass Bedrohungen/Straftaten nicht ernst genommen werden?
3) Wird richtig gehandelt? Wird überhaupt gehandelt? Wird falsch gehandelt? Werden die richtigen Mittel verwendet?

Wenn man sich den Bereich Terrorismus ansieht, dann muss man ganz klar sagen, dass es an Punkt #1 eben NICHT gefehlt hat. Man muss eins sagen; Wer in Deutschland irgendwo extremistisch unterwegs ist, seien es Islamisten, Neonazis oder "Autonome", man kann sich sicher sein, die Behörden davon Kenntnis und ein Auge auf die Personen haben.
 
Ich bin voll bei dir, bei Polizei und co muss sich einiges tun, das streite ich im Leben nicht ab. Vermutlich hast du schon recht, in Punkt 1 ist man vielleicht bereits am besten aufgestellt und Punkt 2 und 3 sind die Schlechteren. Das muss aber nicht im Umkehrschluss heißen, dass Punkt 1 damit bereits gut und ausreichend abgedeckt ist. Nur weil ein Punkt der beste ist, kann er immer noch schlecht sein.
Das wage ich allerdings nicht im Detail zu beurteilen, dafür müsste ich einschlägige Quellen lesen, wie es denn nun wirklich in den drei Punkten aussieht. Hier auf CB erhält man natürlich nur Infos über Dinge, die mit Computern zu tun haben.
Auch bei der Polizei wird sicherlich jeder Bereich für sich versuchen, sich zu verbessern.
 
Aber wenn du sagst dass die Überwachungsmethoden zu schlecht sind, es aber nachweislich bislang nie daran scheitert, dann bist du in der Position das Gegenteil zu beweisen. Es kann ja sein, dass es Fälle gibt, in denen es Probleme gibt, aber die müsstest du präzise aufzeigen. Und dann argumentieren, warum dieser Übergriff auf die Bürgerrechte auf einmal rechtfertigt wäre.
Wir haben ein recht ausgefeiltes Rechtssystem, dass den Staat als "Dachorganisation" der (Staats-)Bürgerinnen und Bürger schützt, die Bürger untereinander und die Bürger vor dem Staat.
 
Ich kann es nicht beweisen und ich will es auch gar nicht. Wie gesagt, ich kenne mich in dem Thema zu wenig aus. Ich will nicht sagen, dass es viele Fälle gibt in denen es an der Überwachung scheiterte, wage aber auch nicht zu behaupten, dass es sie nicht gäbe.
Mich stört hier lediglich, wie sofort die hater aufschlagen und alles schlecht reden, ohne sich auch nur ansatzweise mit dem Thema auseinander gesetzt zu haben. Es gibt meistens eine zweite Seite der Medaille, deren pure Möglichkeit hier aber aus Voreingenommenheit nicht erkannt werden will. Ich bin eher dafür zu hinterfragen als vorschnell zu verurteilen.

Übrigens, diese Eingriffe in die Bürgerrechte passieren nicht "auf einmal", denn abhören war schon immer möglich. Jetzt möchte man lediglich wieder auf den alten Stand aufholen, da sich die technischen Gegebenheiten verändert haben und die bewährten Mittel in den letzten Jahren eingeschränkt wurden.

Edith: natürlich finden sich keine Fälle, in denen explizit eine nicht getätigte Überwachung zu keiner Verhaftung führte. Woher soll man denn auch wissen, was bei einer Überwachung rausgekommen wäre? Andererseits finden sich natürlich genug Fälle, die durch abgehörte Telefonate oder Videokameras aufgeklärt wurden. Nein, das sind in der Regel keine Terroranschläge, für die Beteiligten aber trotzdem schlimm genug.
 
Zuletzt bearbeitet:
1. Da es sich bei Überwachungsmaßnahmen immer um Grundrechtsentzug handelt, muss selbstverständlich erst deren Wirksamkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit nachgewiesen werden, bevor sie eingeführt werden können - jedenfalls sollte dies in einem Staat, der sich selbst durch seine "freiheitlich demokratische Grundordnung" definiert so der Fall sein um nicht umgekehrt.

2. In dem Artikel ist mal wieder die Forderung nach staatlichen Hintertüren zu lesen. Man muss wirklich die Naivität mit Löffeln gefressen habe um zu glauben, dass diese Hintertüren nur von den guten Sicherheitsbehörden ausschließlich dazu verwendet werden Bösewichten auf die Schliche zu kommen.
Nein, es kontrolliert kein Mensch was die Geheimdienste wirklich damit machen, sollte sich herausstellen sie Treiben Unfug damit wirds untern Teppich gekehrt, nachträglich legalisiert oder man lässt in ewigen Ausschüssen Gras über die Sache wachsen. Des weiteren werden solche Hintertüren über kurz oder lang sowieso geleakt und dann treiben alle Möglichen Leute Schabernack damit.
Deswegen meine Meinung wie bei der Debatte zum staatlichen Ausnutzen von Sicherheitslücken in IT-Systemen, hierdurch entsteht kein Sicherheitsgewinn, sondern eine Gefahr für alle Bürger.
 
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