MediaMarkt - PlayStation 4 Pro Gran Turismo Sport Bundle weicht vom Original ab

Ribery88 schrieb:
Du weißt schon dass der TE durch dieses gelieferte Bundle besser darsteht ?
Er merckert ja nur weil er eine alte Revision bekommen, die im übrigen genau so leise ist wie die neue Revision
Das Problem bei der PS4 ist dass es wirklich Chargenabhängig ist wie laut oder leise eine PS4 ist....
Das sogenannte Bundle unterscheidet sich nur dass eine Umverpackung mit GTS geliefert wird....

Ob die u. U. abweichend gelieferte Sache objektiv und/oder subjektiv besser oder schlechter ist, ist irrelevant. In der Praxis wird lediglich regelmäßig bei einer besseren Sache nicht auf Lieferung der eigentlichen Sache bestanden.

ThomasK_7 schrieb:
@Idon

Das Du einfach nur eine falsche Antwort in #9 gegeben hast, kannst Du natürlich wie üblich nicht zugeben. ;)

Nein, du willst mal wieder an einer völlig absurden Stelle Korinthenkacken, weil du argumentativ nichts zu bieten hast. Das ist ok, hier aber völlig unangebracht und im Ergebnis sinnlos.

@ Silent1337

Na und? Vielleicht sammelt er Verpackungen und will exakt diese beworbene Verpackung haben? Ist doch sein Privatvergnügen.

@ hallo7

Warum sollte man mit sowas nicht vor Gericht gehen wollen? Jetzt mal unter der Annahme, dass der Sachverhalt korrekt ist und man sich selbst zutraut, eine derartige Klage zu verfassen bzw. jemanden an der Hand hat, der das für einen erledigt?
 
Wenn Du Oberschlauberger schreibst "Du hast kein Bundle erhalten" und dann als Zugabe noch den selbst definierten Begriff "generisches Bundle", dann hat das nichts mit Korinthenkacken zu tun, sondern argumentative Fakten.

Wer so schlampig wie Du in seinen Ausführungen ist, sollte nicht Anderen vorwerfen, argumentativ nichts bieten zu können. Als Jurist ist das oberschwach.
 
@Idon Auch wenn ich es persönlich für absolut unverhältnismäßig halte, kann der TE natürlich vor Gericht ziehen. Ob er dabei erfolgreich ist vermag ich nicht beurteilen. Aber wenn ich mir so den Thread durchlese dann muss man sich die Frage stellen ob dieser Weg zielführend ist?

Ich denke nein. Das Widerrufsrecht bietet dem TE eine sehr unkomplizierte Lösung für sein Problem. Damit kommt er vermutlich schneller an seine PS4 Pro in der gewünschten Revision als sich mit ungewissen Ausgang mit Media Markt vor Gericht zu streiten. Das alles kann einem natürlich egal sein wenn es ums Prinzip geht.

Dies und die Tatsache das ich keine Lust hätte mich, einen Anwalt und ein Gericht damit zu beschäftigen würden mich daran hindern vor Gericht gehen zu wollen.
 
Mit Widerruf verliert er aber seinen wahrscheinlich extrem günstigen Black-Friday-Preis.

Manchmal geht's auch einfach darum Läden wie Media Markt etc. zu zeigen, dass sich nicht jeder Kunde von ihnen verarschen lässt.

@ ThomasK_7

Ich bediene mich in Nicht-Fachforen nach Möglichkeit eines möglichst allgemeinen Vokabulars und stelle Begriffe nur dann richtig, wenn es nötig ist.
Der Fragesteller und die Mitdiskutierer sollen ja problemlos Inhalte herausziehen können.

Deine ständigen gehaltlosen Anfeindungen finde ich wenig zielführend. Ich bleibe bei meinen vorherigen Aussagen: Er hat ein bestimmtes Bundle bestellt, nämlich ein vom Hersteller so erstelltes und extra verpacktes Bundle.
Nicht bestellt und wohl auch nicht haben wollte er ein Bundle im Sinne eines generischen Begriffes, also ein vom Händler selbst zusammengewürfeltes Bundle, oft ohne Absprache mit dem Hersteller.
 
Wenn Begriffs-/Wortvereinfachungen zu inhaltlich falschen Aussagen führen, ist eine solche Vorgehensweise einfach nicht empfehlenswert.

Ich kann doch auch nichts dafür, dass Du das Wort "bestimmtes" anfangs vergessen hast und dies einfach nicht zugeben kannst. ;)
 
Idon schrieb:
Manchmal geht's auch einfach darum Läden wie Media Markt etc. zu zeigen, dass sich nicht jeder Kunde von ihnen verarschen lässt.

Er hat ein bestimmtes Bundle bestellt, nämlich ein vom Hersteller so erstelltes und extra verpacktes Bundle.
.

Kannst du diese Aussage auch belegen ?
Dass der Mediamarkt in diesem Fall den Kunden verarschen möchte ?
Denn die Ursache kann viele Gründe haben
Ich denke eher dass der MM kundenfreundlich gehandelt hat da wie immer bei solchen Aktionen, der Hersteller nie die versprochene Liefermenge liefert!
Also hat der MM kurzerhand ein eigenständiges Set daraus gemacht um den Kunden zufrieden zu stellen
Das macht auch Sinn dass derzeit die PS4 Pro im Onlineshop als nicht verfügbar angezeigt wird, weil die erstmal die Kunden mit dem Bundle versorgen möchten und nicht an ihren Umsatz/Absatz denken
Es würde auch niemanden stören so ein Bundle bekommen zu haben, nur dem TE der denkt er hätte eine schlechte Version bekommen, was nicht stimmt...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ ThomasK_7

Die Aussage war inhaltlich korrekt.

@ Ribery88

Ich habe nicht geschrieben, dass Media Markt in diesem speziellen Fall "Kunden verarschen möchte". Meiner Erfahrung nach ist das aber auch nicht auszuschließen. Die Gründe hierfür sind für den Käufer allerdings irrelevant, für ihn zählt das Ergebnis.

Media Markt hätte sich auch einfach von den Kunden das OK für die Aktion holen können. Das wäre sauber und für beide Seiten toll. Aber natürlich für Media Markt kostenintensiver - das Ergebnis sehen wir hier.
 
@Phear
Hast du den Thread durchgelesen ?
Da schreiben zwei User die PS4 Pro mit der Modellbezeichnung 7116 wäre leiser
Aber viele andere User hingegen sehen das genauso wie ich, nämlich dass die neue Revision eine reine Produktionskosten Reduzierung ist
Das ist nämlich bei Sony üblich!

@ Idon
Warum ?
Man merkt dass du dich mit Prozessen überhaupt nicht auskennst!
Den Vorgang den der Media Markt gemacht ist buchhaltisch deutlich aufwendiger als jeden Kunden mitzuteilen dass das Produkt derzeit nicht lieferbar ist aber er gerne ein Set bekommen kann!
Viele Kunden können noch nichtmal etwas mit der neuen Revision anfangen!
Nur der TE der derzeit keiner seiner Aussagen belegen konnte, ist anderer Meinung....
Nur weil es einige gibt die etwas reininterpretieren dass es nicht mal von der offiziellen Seite oder gar von irgendwem faktisch dargelegt werden konnte
Wie gesagt der Kunde hat überhaupt keinen Nachteil!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hilft Dir jetzt nichts, aber wenn ich eine neue Revision haben will (z.B. bei der Xbox 360) hab ich die immer im Laden geholt.
 
Jetzt ist bitte endgültig Schluss sich in Meta-Diskussionen über leisere Playstation Revisionen, die Buchhaltung von Media Markt oder kunden(un)freundliches Verhalten zu ergehen.

Weiteres Offtopic wird rigoros entfernt
 
Idon schrieb:
@ Silent1337

Na und? Vielleicht sammelt er Verpackungen und will exakt diese beworbene Verpackung haben? Ist doch sein Privatvergnügen.

Ich hab so meine Zweifel, dass man Anspruch auf die korrekt Verkaufsverpackung hat...ich lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
 
Mit der entsprechenden Begründung, z. B. dem Wunsch nach Sammlung o. ä. - warum nicht? Dazu kommt eine vereinfachte Garantie- und Gewährleistungshandhabung. Funktioniert ein Teil nicht, dann schicke ich - analog eines Komplett-PCs - einfach alles zurück. Bei einem derartigen Bundle wird zumindest der Hersteller die Zusendung des korrekten (und damit identifizierten) Teils erwarten.

Letztlich geht es aber nicht nur um die Verpackung. Das war lediglich ein Beispiel dafür, wie sich bei entsprechender Notwendigkeit eine Begründung darstellen lassen könnte.
 
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