Brand in Mietwohnung, wer zahlt?

Hylou

Rear Admiral
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Apr. 2016
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Hallo,

Meine Lebensgefährtin hat heute morgen auf dem Herd in einer Pfanne Öl auf niedriger Stufe heiß werden lassen.
Sie ist daraufhin nach unten gegangen um die Katze rein zu rufen, ich war im Wohnzimmer am Computer und bemerkte nach einiger Zeit, dass in der Küche Rauch steht und es stinkt.
Daraufhin hab ich mir ein Handtuch vor die Atemwege gehalten, bin in die Küche und hab die Pfanne direkt vom Herd genommen, in dieser stand bereits das Feuer.

Leider ist zu dem Zeitpunkt schon was auf das Ceranfeld gespritzt welches dann ebenfalls Feuer fing.

Lediglich Ceranfeld und Dunstabzugshaube sind kaputt gegangen und die Feuerwehr konnte schlimmeres verhindern.

Nun ist die Frage an welche Versicherung wenden wir uns?
Haftpflicht? Oder braucht es da eine extra brandschutz?
Muss eventuell der Vermieter das sogar zahlen?

Grüße
 
ohne mich auszukennen denke ich, dass du auf den kosten sitzen bleibst.
es sollte bekannt sein, und wird immer und überall gepredigt, dass man wenn etwas auf dem herd steht dabei bleiben soll.
ist also eigenverschulden.
falls die küche dem vermieter gehört möglicherweise ein fall für die haftpflicht.vielleicht.
 
um Grunde müsste doch eure Hausratversicherung dafür zuständig sein
 
Küche gehört den Vermietern.
Ich hab halt ein Urteil des BGH gefunden aus dem 2014 wo es heißt der Vermieter müsse für sowas aufkommen, aber da ich rechtlich in dem bereich zu wenig Ahnung hab, hatte ich gehört hier ist jemand der sowas wisse.

Hätte sie mir doch nur gesagt das sie was auf dem Herd hat.. :(
 
wenn ihr zusammen lebt und zusammen ne Hausratversicherung habt kommt die im Normalfall dafür auf.
wenn ihr nicht zusammen wohnt und sie zu Besuch war sollte ihre private Haftpflichtversicherung da greifen.
 
Wir wohnen hier gemeinsam, sind grade frisch eingezogen und sie hat die Versicherung, ich noch nicht. Hausratversicherung entsprechend auch noch nicht.
 
Wieso sollte der Vermieter zahlen, wenn Ihr einen Schaden verursacht?
Wenn Ihr gemeinsam wohnt, reicht es, wenn einer die Hausratversicherung hat.

Wobei, je nachdem welche Gegenstände kaputt gegangen sind, sowohl Hausrat- als auch Haftpflichtversicherung (des Schadensverursachers - z.B. für die Pfanne) in Frage kommen.
 
Also, bei der Frage....

Jetzt wird sicher wieder jemand auschlagen, der mir Arroganz vorwirft oder mangelnden Umgang mit neuen Usern, aber warum sollte der Vermieter zahlen, wenn du bzw. deine freundin die Küche mittels brennendem Öl abfackelt?
 
Eventuell die eigene Haftpflicht/Hausrat an den Vermieter, der wiederrum die Küche erneuern muss, weils ja seine ist. Somit "richtet" den Schaden der Vermieter und man muss selber nichts direkt zahlen (weil Versicherung).

Im Endeffekt würd ich mal mit den Versicherungen in Kontakt treten, die sollten dir das sagen können.

Bei einem größeren Brand würde die Gebäudeversicherung des Vermieters übrigens sehr wohl für Schäden aufkommen. (etwaige Regressansprüche mal außen vor gelassen)
 
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warum die Versicherung vom Vermieter, der hat den Schaden doch nicht verursacht.
 
Sofern man einen Brand nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt, kommt die Gebäudeversicherung dafür auf, weils ein Unfall ist.
 
der Brand wurde ja durch den Mieter verursacht und nicht zum Beispiel durch eine defekte Hausverkabelung, kann mir daher nicht vorstellen, das da die Gebäudeversicherung vom Vermieter greift
 
Die Gebäudeversicherung greift dann, wenn das Gebäude der Verursacher war. Durch zB die Elektroinstallation, Wasserschäden durch Rohrbruch etc. Da muss man schon sehr schräg denken, wenn man diesen Schaden einem anderen zuordnen will. Es gilt immer noch das Verursacherprinzip. Und der ist in diesem Fall wohl eindeutig ausfindig zu machen.
 
Und weil Du jetzt ein Urteil gefunden hast, gilt das dann Allgemeingültig für alle? Das sind Einzellfallentscheidungen. Bei denen das Zustande kommen des Schadens eine erhebliche Rolle spielt. Und in dem Artikel ist das Zustande kommen und die näheren Umstände nicht wirklich deutlich erkennbar.

Einer der Gründe warum sehr viele Vermieter von ihren Mietern verlangen, eine Hausrat und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
 
Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter den Schaden richten muss. Das ist nunmal Gesetz. Ob der sich zivilrechtlich etwas vom Mieter zurückholen kann ist sicherlich eine Einzelfallentscheidung. Deckt allerdings die Gebäudeversicherung den Schaden ab, seh ich da wenig Chancen.

Die 12-jährige Tochter hatte 2012 das Feuer beim Kochen verursacht: Sie erhitzte Öl in einem Topf und verließ dann zeitweise die Küche. Das Öl entzündete sich, die Flammen schlugen aus dem Topf. Als Folge davon waren Decke und Wände der Küche beschädigt und verrußt.

Für mich deutlich erkennbar ;)

Nur ums klar zustellen und vor allem für den TE: Bei dem Urteil geht es um Gebäudeschäden. Nur dann greift die Gebäudeversicherung. Die Einrichtung/Küche deckt die Haushaltsversicherung des Mieters ab, falls vorhanden.
 
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Hägar Horrible schrieb:
Jetzt wird sicher wieder jemand auschlagen, der mir Arroganz vorwirft oder mangelnden Umgang mit neuen Usern, aber warum sollte der Vermieter zahlen, wenn du bzw. deine freundin die Küche mittels brennendem Öl abfackelt?

Neu ist nur der Account, mein Hauptaccount ist aus dem Jahr 2009 aber weiß die Daten leider nicht mehr :D

Weiß mittlerweile auch was genau passiert ist
Sie wollte den Herd abschalten, hatte jedoch Fett an den Fingern und das Touchpad vom Ceranfeld hat nicht reagiert oder sich wieder eingeschaltet woraufhin die Pfanne natürlich weiter gebraten hat ..

Naja egal, das ganze ist dem Vermietern und der Haftpflicht gemeldet und aktuell sieht es nach Haftpflicht aus.
Die Vermieter meinten jetzt das die Rußschäden an den Wänden evtl. von einer Hausratversicherung getragen werden würde, jedoch der Rest der Schäden von Haftpflicht/Brandschutz.

Hier in Bayern ist es ja Pflicht eine Brandschutzversicherung zu haben, welche bei uns auch in die Nebenkosten einkalkuliert ist.

So sah das ganze unmittelbar nachdem die Feuerwehr weg war aus: https://imgur.com/a/cYhSv
 
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Ja, in Bayern ist eine Brandschutzversicherung Pflicht, die Frage ist jedoch, ob sie in so einem Fall zahlt.
 
Wird wohl drauf ankommen, ob das unter leichte oder schwere Fahrlässigkeit fällt. Bei schwerer zahlt wohl keine Versicherung. Aber so spontan ist es wohl nur leichte Fahrlässigkeit. Normalerweise fängt Öl nicht einfach so Feuer. Zumindest nicht auf niedrigster Stufe.
 
Dadurch das wir halt nicht wissen was genau mit dem Touchpad war ist es nicht nachvollziehbar ob es nun auf 1 oder 9 stand
Meine Lebensgefährtin war heute Morgen noch sicher sie hatte das auf niedrige Stufe gestellt, mittlerweile ist sie sich da unsicher.

Schwieriger Fall, ich hoffe einfach das das alles chnell von der Bühne geht - Weihnachten ist immerhin in naher Zukunft
 
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