Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Lieferschwierigkeiten

Da muss ich Idon auch mal recht geben. Es kann, auch bei Ladengeschäften, nicht angehen, dass man auf seine Ware bis zum St. Nimmerleinstag wartet, speziell, wenn einem eine zeitnahe Lieferung zugesagt wurde.

Ich würde eine angemessene Frist setzen, innerhalb geliefert wurde, und ansonsten vom Vertrag zurücktreten.
 
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