Schaden durch Streufahrzeug

KillaGT

Lieutenant
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Hallo Leute,

mir ist gerade auf der Fahrt zur Arbeit folgende Situation entstanden. Ich fuhr auf einer Bundesstraße richtung Arbeit in einer Bergaufpassage (100 KMh erlaubt) fuhr ich mit 80KMh und nötigem Abstand hinter einen LKW als ich ein (meiner Meinung nach) viel zu schnell fahrendes Streufahrzeug im Gegenverkehr bergab kommen sah. Da sind vllt 3-5% Steigung, doch die addierten Geschwindigkeiten + dass das Streufahrzeug Salz im Übermaß auf beide Fahrtrichtungen verteilte haben ein sehr unschönes Gerräusch bei der Vorbeifahrt zur Folge gehabt (hat sich so angehört als ob man mit einer Schaufel Splitt einfach direkt über die Motorhaube verteilt - Die Fahrzeuge hinter mir dürften zudem gleiches erlebt haben, oder konnten sich ggf noch mehr zum rechten Fahrbahnrand orientieren.

Nun ich bin glücklicher Besitzer einer Dashcam - habe das Material jetzt noch nicht ausgewertet, ging Alles so schnell. Welche Möglichkeiten habe ich, denn der Wagen sieht von forne aus wie ein Streußelkuchen - es verteilen sich sogar kleine weiße Punkte über untere Teile der A-Säule.

Ich muss dazu schreiben, dass es mein Winterfahzeug ist ein alter Daewoo Matiz (kaum Restwert) und mir der Schaden auch egal sein könnte, da der Wagen nächstes Jahr vermutlich keinen TÜV mehr bekommt, aber ich würde gerne mal eure Einschätzung dazu wissen. Der Wagen war auch bisher optisch keine Schönheit, und hatte schon kleine Steinschläge in der Haube - nun sind aber Kotflügel und A-Säule punktiert ^^

Gruß Killa
 
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War es Salz oder Split? Bei ersterem sollten keine Steinschläge möglich sein. Die kleinen weißen Punkte könnten festgesetztes Salz sein.

Hast du das Auto schon gewaschen? :)
 
Ich konnte den Fahrer leider nicht fragen was er da verteilt, aber vermutlich mal Salz auf der Bundesstraße ^^ Kann Salz wirklich keine Schäden verursachen wenn entsprechend Schmackes dahinter steckt? ich hab auch echt ne blöde Position erwischt auf der Strecke. Ich weiß nicht wie ich das so recht beschreiben kann. Die Bergaufpassage war für mich nahezu zuende - also ich war noch am Hochfahren und kam auf die Kuppe zu - wo dann gerade das Streufahrzeug drüberkam im Gegenverkehr und in die Bergabfahrt ging - das war so als fuhr ich von unten nach oben durch das verteilte Streu mit dem Vorderwagen meines Fahrzeugs (Gott wie kompliziert) ^^ hat halt ganz schön gescheppert kann mir da kaum vorstellen dass das spurlos an dem Wägelchen vorbeiging - natürlich hadert man jetzt, was könnte vorher schon gewesen sein und was ist jetzt vllt hinzugekommen :/ darf ich den denn einfach so jetzt waschen ohne mir vllt dann selbst ein Bein zu stellen im Fall der Fälle?
 
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Naja, du kannst Fotos machen und vllt an einer kleinen Stelle mal schauen was es denn jetzt ist und den Schaden feststellen. Sprich (vorsichtig, nicht reiben, nicht zu stark/nah dran mit dem Wasserstrahl) abwaschen und ermitteln ob der Lack beschädigt wurde oder nicht.

Hat ja keinen Sinn eine Diskussion mit dem Winterdienst anzufangen, wenn am Ende kein Schaden vorhanden ist ;)

Grundsätzlich sind Salzkörner in Größenordnung von max. 2 mm. Da bräuchte es schon ordentlich Geschwindigkeit um den Lack zu gefährden. Gefährlicher ist meist, dass man das Salz beim Waschen verreibt und sich damit den Lack zerkratzt.
 
Den Standort der Fahrzeuge kenne ich noch nicht, habe aber je nach Dashcam Qualität dann das Kennzeichen und kann mich entsprechend erkundigen.

Also es sind kleine weiße Pünktchen auf der Haube, Kotflügel (vorderer und oberer Bereich) und im unteren Teil der A-Säule die sich nicht wegwaschen lassen, auch ist bei blosem fühlen die Stelle an der noch Lack ist erhaben. Es waren aber halt auch schon vorher solche Stellen auf der Haube und ich kann jetzt nur sagen, dass mir heute nach dem Vorfall Kotflügel und A-Säule zusätzlich extrem aufgefallen sind.

Ich weiß ja nicht wie schnell ein Streufahrzeug auf der Bundesstraße im Streueinsatz werden darf, aber es war optisch kaum langsamer als ich (80KM/h) ich muss da am besten erst nochmal das Dashcam Video sichten.
 
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Bei 160 Km/h (ca. die Aufprallgeschwindigkeit deiner Geschichte nach) verursacht Salz keine solche schäden am Lack. Zu klein, zu wenig gewicht, zu weich. Wäre dem so, müssten Alle Autos nach kurzer Zeit Lackschäden on Masse haben, den kleine Steine sind überall möglich und 160 Km/h nicht sonderlich schnell.

Zum Thema Dashcam: https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/inland/dashcam/

Man könnte dich dafür als betroffener durchaus anzeigen...
 
hallo7 schrieb:
Grundsätzlich sind Salzkörner in Größenordnung von max. 2 mm. Da bräuchte es schon ordentlich Geschwindigkeit um den Lack zu gefährden. Gefährlicher ist meist, dass man das Salz beim Waschen verreibt und sich damit den Lack zerkratzt.

ok verstehe, ja es hat halt schon ordentlich Gerräuschkulisse gegeben ich guck mal wie du mir empfiehlst an einer stelle wie's nach saubermachen aussieht :)

Man könnte dich dafür als betroffener durchaus anzeigen...

Aus deinem eigenen Link:

Private Zwecke

Aber auch bei der privaten Aufzeichnung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Wer ausschließlich für private Zwecke eine Fahrt in landschaftlich schöner Umgebung filmt, verstößt auch dann nicht gegen den Datenschutz, wenn dabei andere Personen oder Kennzeichen abgelichtet werden. Hierbei sollte jedoch stets beachtet werden, dass im Rahmen einer Kontrolle oftmals nicht feststeht, welchen Zwecken die Aufnahmen im Einzelfall dienen bzw. zu dienen bestimmt sind.

-> ja dann, hab mein Datenmaterial noch nichtmal angerührt, vllt sind alle Kennzeichen unkenntlich wer weiß - aber klar schaut irgendwo auch nur ansatzweise eine Linse auf jemandem hab ich seine Privatsphäre verletzt ich böser Schlingel. Wie sollen das nun aber die Betroffenen mitbekommen wenn ich das Material nicht öffentlich mache um mich zur Rechenschaft ziehen zu können - verdammt o.O

@Joker

danke das hilft weiter :)
 
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Dann lies den Rest mal vor allem die letzten Absätze.

Eine generell angebrachte Dashcam erfüllt genau diesen Punkt eben nicht. Dashcams sind generell nicht erlaubt und zur Beweisführung auch nicht immer anwendbar. Und, wie in den letzten Absätzen zu lesen, werden vermehrt Bußgelder verteilt, wenn dich die Polizei damit erwischt. Vor allem darauf wollte ich dich zu deinem Schutz hinweisen. Dabei spielt es keine Rolle, was oder wen du aufnimmst.
 
dann lass ich es mal drauf ankommen ob mich die Polizei deswegen anhält - die Schutzwürdigen Interessen überwiegen in den meisten Fällen - Ja ich verstehe den Einwand aber unsere Polizei hat momentan zum Glück Wichtigers zu tun als Dashcams zu ahnden und wo kein Kläger da kein Richter.
 
Vielleicht solltest Du zuerst mal den Wagen ordentlich waschen (lassen) um überhaupt festzustellen, ist dort ein Schaden. Ich kann es mir nicht vorstellen. Was Dir da passiert passiert in jedem Winter hunderttausende PKW Fahrer.
 
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du handelst dir wegen der dahscam vermutlich mehr ärger ein, als es bringen würde, denn es würde eh nichts bringen, wie du selber schon sagst (restwert etc.)

wo kein Kläger da kein Richter.

ein argument, nicht zu klagen :p
 
KillaGT schrieb:
dann lass ich es mal drauf ankommen ob mich die Polizei deswegen anhält - die Schutzwürdigen Interessen überwiegen in den meisten Fällen - Ja ich verstehe den Einwand aber unsere Polizei hat momentan zum Glück Wichtigers zu tun als Dashcams zu ahnden und wo kein Kläger da kein Richter.

Ich könnte dich auch anzeigen weil du mich filmst oder etwa nicht?
 
@Zhalom jep kannste


@Idon was du meinst ist was ganz anderes undzwar gehts bei fir um "bist du nur fluechtig draufgekommen oder stehst zufaellig nehmen dem Koelner Dom"- Geschichte, das hat recht wenig mit Datenschutz zu tun.

Eine Dashcam ist ein komplett anderes Kaliber aka selbst Geschaefte duerfen nur ihr Privatgruendstueck filmen und dies mit strengen vorgaben.

Kurze Fassung: Siehst du Dashcam -> do russian Thing oder du kannste den Fahrer sagen er soll das Material loeschen. Ansonsten wird es ziemlich teuer fuer Mr."IchBinSoCoolHabNeDashcam".
 
@ Bartoh

Landschaftsaufnahmen sind doch datenschutzrechtlich unbedenklich, soweit nicht beispielsweise explizit und über einen längeren Zeitraum der höchstpersönliche Lebensbereich eines Dritten im Fokus steht? Weiterhin beziehst du dich offensichtlich auf Material, welches (z. B. im Internet und unverpixelt) veröffentlicht wurde oder explizit mit dem Plan zur Veröffentlichung hergestellt wird.

Zuletzt gibt es in Deutschland keine Früchte des verbotenen Baumes.


Oder, anders gesagt: Weder wird es teuer für mich, noch lösche ich mein Zeug. Ich weiß aber auch genau was ich wann zu sagen habe - und was nicht.
 
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was hat denn eine Dashcam überhaupt für einen Sinn bei uns?

Sobald sie was filmt, was für mich relevant wäre und ich damit zur Polizei gehe, habe ich ein Problem (Datenschutzgesetz!).

Sie "bringt" mir also nur was, wenn ich was relevantes filme, aber damit NICHT zur Polizei gehe. Und das macht doch keinen Sinn!? :watt:
 
Ich würde mit dem Auto zu einem Gutachter fahren und den nur mal ganz kurz einschätzen lassen, ob das überhaupt ein Schaden ist.

Macht der dir wahrscheinlich gratis oder fürn 10er Trinkgeld.

Geht ja nur darum mal kurz einen solchen "Einschlag" an zu schauen.

Falls das tatsächlich Schäden sind, hast du Recht auf einen Anwalt und eigenen Gutachter.
Allerdings wirds hier dann zu einer Abrechnung nach Totalschaden kommen, wobei für dich nicht all zu viel rausspringen wird da die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert nicht all zu groß sein dürfte.
 
Nochmal was zum Thema Dashcam:
Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz durch Dashcam-Aufnahme

(Amtsgericht München, Urteil vom 09.08.2017, Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17)

Sachverhalt
Die Betroffene parkte für etwa drei Stunden ihr Auto in München und installierte je eine
Dashcam (kleine Videokamera, die hinter den Fensterscheiben eines PKW befestigt wird)
vorne und hinten in ihrem Wagen, um potentielle Täter einer Sachbeschädigung per Videobeweis
zu überführen. Die Kameras fertigten laufend Videoaufzeichnungen des vor und hinter
dem Fahrzeug befindlichen öffentlichen Verkehrsraums. Auf diese Weise wurden mindestens
drei andere Fahrzeuge aufgezeichnet. Nachdem ein Auto den PKW der Betroffenen
gestreift hatte, übergab sie die Videoaufnahmen als Beweismittel der Polizei.
Gegen die Betroffene wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid erlassen
wegen des Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Sie legte dagegen Einspruch
ein mit der Begründung, durch die Aufnahme von Autokennzeichen seien keine
schützenswerten Daten erhoben und gespeichert worden.

Entscheidung


Das Gericht sah in dem permanenten anlasslosen Filmen geparkter Fahrzeuge eine unbefugte
Erhebung personenbezogener Daten und damit einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Die Interessenabwägung ergäbe hier, dass das Recht der gefilmten Personen
auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber dem Recht auf Aufdeckung einer potentiellen
Straftat überwiege. Ansonsten käme es einer dauerhaften Überwachung öffentlicher
Räume gleich, wenn 80 Millionen Bundesbürger anlasslos Privataufnahmen machen
würden. Eine permanente Überwachung jeglichen öffentlich Raumes durch Privatbürger sei
nicht zulässig.

Das Gericht verhängte gegen die Betroffene (unter Berücksichtigung ihres geringen Einkommens)
eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro.
 
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