@ frontloop
1) Es gibt in Deutschland kein umfassendes Verbot von "illegal" erlangten Beweismitteln. Wirft man dir also z. B. Fahrerflucht oder Straßenverkehrsgefährdung vor, so sind - oft nur theoretisch im Raum stehende - (geringe) Bußgelder die deutlich bessere Wahl.
2) Für den persönlichen Gebrauch, der nicht zur Veröffentlichung oder zu Beweissicherungszwecken angefertigt wird, sind Dashcams in Ordnung. Wenn dann zufällig doch etwas gefilmt wird, dann ist das eben so. Hier muss entsprechend argumentiert werden.
3) Ich habe bereits oben aufgezeigt, dass das ständige Filmen einer bestimmten Örtlichkeit auch nicht im Rahmen von Landschaftsaufnahmen zulässig ist. Das hat aber nichts mit "Dashcam" zu tun, sondern führt - wie ein anderer User fälschlicherweise eingebracht hat - in den Kontext von Überwachungskameras.
Zusätzlich reicht man im Notfall bei der Polizei ja nicht in jedem Fall einen drei Stunden Film ein.
Zuletzt: Der Spiegel meines PKW ist weit über 150€ Wert. Ohne fachmännisches Austauschen.
1) Es gibt in Deutschland kein umfassendes Verbot von "illegal" erlangten Beweismitteln. Wirft man dir also z. B. Fahrerflucht oder Straßenverkehrsgefährdung vor, so sind - oft nur theoretisch im Raum stehende - (geringe) Bußgelder die deutlich bessere Wahl.
2) Für den persönlichen Gebrauch, der nicht zur Veröffentlichung oder zu Beweissicherungszwecken angefertigt wird, sind Dashcams in Ordnung. Wenn dann zufällig doch etwas gefilmt wird, dann ist das eben so. Hier muss entsprechend argumentiert werden.
3) Ich habe bereits oben aufgezeigt, dass das ständige Filmen einer bestimmten Örtlichkeit auch nicht im Rahmen von Landschaftsaufnahmen zulässig ist. Das hat aber nichts mit "Dashcam" zu tun, sondern führt - wie ein anderer User fälschlicherweise eingebracht hat - in den Kontext von Überwachungskameras.
Zusätzlich reicht man im Notfall bei der Polizei ja nicht in jedem Fall einen drei Stunden Film ein.
Zuletzt: Der Spiegel meines PKW ist weit über 150€ Wert. Ohne fachmännisches Austauschen.