Schaden durch Streufahrzeug

@ frontloop

1) Es gibt in Deutschland kein umfassendes Verbot von "illegal" erlangten Beweismitteln. Wirft man dir also z. B. Fahrerflucht oder Straßenverkehrsgefährdung vor, so sind - oft nur theoretisch im Raum stehende - (geringe) Bußgelder die deutlich bessere Wahl.

2) Für den persönlichen Gebrauch, der nicht zur Veröffentlichung oder zu Beweissicherungszwecken angefertigt wird, sind Dashcams in Ordnung. Wenn dann zufällig doch etwas gefilmt wird, dann ist das eben so. Hier muss entsprechend argumentiert werden.

3) Ich habe bereits oben aufgezeigt, dass das ständige Filmen einer bestimmten Örtlichkeit auch nicht im Rahmen von Landschaftsaufnahmen zulässig ist. Das hat aber nichts mit "Dashcam" zu tun, sondern führt - wie ein anderer User fälschlicherweise eingebracht hat - in den Kontext von Überwachungskameras.
Zusätzlich reicht man im Notfall bei der Polizei ja nicht in jedem Fall einen drei Stunden Film ein.

Zuletzt: Der Spiegel meines PKW ist weit über 150€ Wert. Ohne fachmännisches Austauschen.
 
Diese Regel soll auch verhindern, das sich Leute lustig über andere machen, indem Sie die Dashcam Aufnahme auf Youtube veröffentlichen.
 
Deshalb ja auch Privatgebrauch und damit nicht zur Veröffentlichung oder Vorführung bestimmt.
 
Ich muss mich auch für privat gedachte Dashcams nicht filmen lassen... Mit dem Argument Landschaftsaufnahme kann man vll auf ner Alpenstraße argumentieren aber mit Sicherheit nicht in Berlin, München, Hamburg oder auf der Bundesstraße von Berlin nach Potsdam. Und wenn ich es mitbekomme, kann ich die Löschung grundsätzlich verlangen. Es ist und bleibt ein Einschnitt meines Persönlichkeitsrechts. Das Recht an Bild und Ton von mir liegt allein bei mir.
 
Doch, damit kann man natürlich überall argumentieren - gerade in Verbindung mit Privataufnahme.

Und nein, als Beiwerk liegen diese Rechte eben gerade nicht nur bei dir. Begibst du dich in den öffentlichen Raum musst du mit Aktionen rechnen, die in deine Rechte eingreifen. Lediglich das Veröffentlichen und Vorführen ist - ohne deine explizite Erlaubnis - nicht unverfremdet gestattet.


Die Dashcam unterscheidet sich hier nicht von einer Handykamera, einem Videorecorder o. ä.

Selbst wenn man sich aber ungeschickt ausdrückt o. ä. bleibt die Beweiskraft der Videos, zumindest in Strafsachen, erhalten. Und auch in Zivilsachen werden entsprechende Videos immer öfter zugelassen, gerade bei höherem Schadenswert. Nach einem Unfall also gegenüber der eintreffenden Polizei darauf bestehen, dass das Video gelöscht wird, wird wohl kaum erfolgreich sein. Und darauf kommt es ja für den Großteil der Nutzer an: Im absoluten Notfall Beweis für oder gegen eine Behauptung antreten zu können. Und nicht darum, Max Mustermann anzuzeigen, der einen gemeinerweise einfach so überholt hat.
 
Idon schrieb:
Doch, damit kann man natürlich überall argumentieren - gerade in Verbindung mit Privataufnahme.

Nein das soll einfach verhindern, das jeder jeden anzeigt wegen lapalien. Und ich denke das die meissten viel zu wenig Umgang mitbringen um das verantwortungsvoll zu betreiben. Es ist fast so das sich einige Leute total aufgeilen andere überwachen zu müssen. Manche führen schon Kleinkriege. Oder manche denken das andere Leute schon ihre Rechte beschneiden müssen, nur damit Sie ihre Rechte durchsetzen dürfen. Die Politik braucht garnichts tun, und schon haben sich so alle Bürger in den Haaren. Für was eigentllich? Für eine bessere Gesellschaft ja nicht.
 
Anlassbezogene Aufzeichnungen sind zulässig:

Dashcam-Videos nach 30 Sekunden überschrieben: Verwertung durch LG Traunstein im Zivilprozess
http://www.verkehrsrecht.gfu.com/20...rwertung-durch-lg-traunstein-im-zivilprozess/

Ich lege Wert auf meine Persönlichkeitsrechte! Soll ich dann konsequenterweise nicht mehr Einkaufen gehen (rundumcams), nicht mehr in die Bank gehen, U-Bahn - Bahnhof - Flughafen und und und ... Berlin, Südkreuz, ganz heikle Geschichte ;-)

Meine dashcam läuft mit und hat "mir" in einer brenzligen Situation meine Erinnerung geschärft. Im nachhinein betrachtet, hatte ich mich auch nicht so ganz koscher verhalten...

Ich würde dahcams die permanent laufen und alle 5 Minuten überschreiben, als Vorschrift für alle KFZ einführen.
Jeder weiß dann, er wird gefilmt. Also benimm Dich.
Die aggresiven Verkehrsteilnehmer würden da wahrscheinlich ein wenig vernünftiger unterwegs sein.

Ich befürworte keine Blockwartmentalität, Denunziantentum geschweige denn die Facebook und youtube Trottel die sich am Schiksal anderer "liken".

Anlassbezogene Sachverhalte wären im Kasten und könnten bei den richtigen Stellen belegt werden.

Servus
 
Zurück
Oben